Paket
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-021 vom 27. Januar 1998
betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
9. Weiteres Vorgehen
9.1. Bildung von "Revisionspaketen"
Das Gesamtkonzept soll in folgenden fünf Revisionspaketen realisiert werden:
- Paket 1: Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR)
- Paket 2: Revision der Strafprozessordnung (StPO)
- Paket 3: Neustrukturierung des Vormundschaftswesens (einschliesslich des Gesetzes über die Jugendstrafrechtspflege)
- Paket 4: Schaffung des Abgaben- und Enteignungsgerichts
- Paket 5: Schaffung des Kantonsgerichts mit Unterstellung der Statthalterämter
9.2. Abstimmung der einzelnen Pakete
Die einzelnen Pakete stehen in unterschiedlicher Abhängigkeit zueinander, wie die folgende Darstellung zeigt:
Paket |
Voraussetzung für volle Realisierung bezüglich anderer Pakete | wenn Voraussetzung nicht erfüllt bzw. Konsequenzen einer Ablehnung | Bemerkung |
| 1 (BUR) | keine | - | BUR kann losgelöst von den andern Paketen realisiert werden |
| 2 (StPO) | keine | - | StPO kann losgelöst von den andern Paketen realisiert werden |
| 3 (Vorm.wesen) | keine | JugendG bleibt, ebenso Strafkompetenzen der Vormundschaftsbehörden |
Neustrukturierung auch losgelöst möglich |
| 4 (EntG/AbgabenG) | Annahme Paket 2 (v.a. bed. Strafbefehl) |
Übernahme Präsidium AbgabenG durch Präsidium EntG nicht möglich | Bei Nichtannahme von Paket 2 bleibt UeB wie bisher |
| 5 (KantonsG) | Annahme von - Paket 3 (Statthalterämter) |
Probleme bei Aufsicht StH-Ämter bleiben | KantonsG könnte auch ohne Paket 3 geschaffen werden, aber nicht optimale Lösung |
Es versteht sich von selbst, dass die einzelnen Revisionspakete nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Darüber gibt die Ziffer 9.3. Auskunft.
Der Regierungsrat behält sich vor, allenfalls einzelne Reformpakete zusammenzulegen.
Der ursprüngliche Zeitplan sah die Umsetzung der Reform in zwei Etappen ((1.1.2000 und 1.4.2002) vor. Dies ist verschiedentlich kritisiert worden, verbunden mit den Forderungen, einerseits das Kantonsgericht früher einzuführen und andererseits die Umsetzung in einem Schritt vorzunehmen. Ersteres verlangt auch die Motion 97/128 von Dieter Völlmin und 15 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern vom 19. Juni 1997, die der Landrat am 16. Oktober 1997 in modifizierter Form als Motion überwiesen hat.
Der Regierungsrat ist bestrebt, die erforderlichen Vorlagen rasch auszuarbeiten, sobald der Landrat von diesem Gesamtkonzept Kenntnis genommen hat. Dafür bedarf es einschliesslich Vernehmlassungsverfahren einer Zeit von ca. dreiviertel Jahren. Unter diesen Umständen dürfte eine Umsetzung per 1.1.2000 reichlich optimistisch sein. Realistisch ist der 1.1.2001.
Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass mit der hier vorgelegten Reform der Strafvollzugsbehörden und der Gerichte die Justizrefom entsprechend den Anregungen der Strukturanalyse noch nicht vollständig abgeschlossen ist: Noch offen ist die Anpassung der Strukturen im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Situation des Laufentals. Da die Strukturanalyse die Bildung von zwei Kreisgerichten anstelle der heutigen Bezirksgerichte vorschlägt, spielt hier der Laufentalvertrag eine bedeutende Rolle, da er - jedenfalls sinngemäss - den Bestand des Bezirksgerichts Laufen für eine Übergangszeit von zehn Jahren, d.h. bis am 31. Dezember 2003, garantiert.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Liestal, 27. Januar 1998
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Schmid
Der Landschreiber: Mundschin