Paket

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-021 vom 27. Januar 1998


betreffend Reform der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





9. Weiteres Vorgehen

9.1. Bildung von "Revisionspaketen"


Das Gesamtkonzept soll in folgenden fünf Revisionspaketen realisiert werden:


- Paket 1: Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR)


- Paket 2: Revision der Strafprozessordnung (StPO)


- Paket 3: Neustrukturierung des Vormundschaftswesens (einschliesslich des Gesetzes über die Jugendstrafrechtspflege)


- Paket 4: Schaffung des Abgaben- und Enteignungsgerichts


- Paket 5: Schaffung des Kantonsgerichts mit Unterstellung der Statthalterämter




9.2. Abstimmung der einzelnen Pakete


Die einzelnen Pakete stehen in unterschiedlicher Abhängigkeit zueinander, wie die folgende Darstellung zeigt:


Es versteht sich von selbst, dass die einzelnen Revisionspakete nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Darüber gibt die Ziffer 9.3. Auskunft.


Der Regierungsrat behält sich vor, allenfalls einzelne Reformpakete zusammenzulegen.




9.3. Terminplan


Der ursprüngliche Zeitplan sah die Umsetzung der Reform in zwei Etappen ((1.1.2000 und 1.4.2002) vor. Dies ist verschiedentlich kritisiert worden, verbunden mit den Forderungen, einerseits das Kantonsgericht früher einzuführen und andererseits die Umsetzung in einem Schritt vorzunehmen. Ersteres verlangt auch die Motion 97/128 von Dieter Völlmin und 15 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern vom 19. Juni 1997, die der Landrat am 16. Oktober 1997 in modifizierter Form als Motion überwiesen hat.


Der Regierungsrat ist bestrebt, die erforderlichen Vorlagen rasch auszuarbeiten, sobald der Landrat von diesem Gesamtkonzept Kenntnis genommen hat. Dafür bedarf es einschliesslich Vernehmlassungsverfahren einer Zeit von ca. dreiviertel Jahren. Unter diesen Umständen dürfte eine Umsetzung per 1.1.2000 reichlich optimistisch sein. Realistisch ist der 1.1.2001.




9.4. Ausblick


Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass mit der hier vorgelegten Reform der Strafvollzugsbehörden und der Gerichte die Justizrefom entsprechend den Anregungen der Strukturanalyse noch nicht vollständig abgeschlossen ist: Noch offen ist die Anpassung der Strukturen im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Situation des Laufentals. Da die Strukturanalyse die Bildung von zwei Kreisgerichten anstelle der heutigen Bezirksgerichte vorschlägt, spielt hier der Laufentalvertrag eine bedeutende Rolle, da er - jedenfalls sinngemäss - den Bestand des Bezirksgerichts Laufen für eine Übergangszeit von zehn Jahren, d.h. bis am 31. Dezember 2003, garantiert.




10. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.




Liestal, 27. Januar 1998


Im Namen des Regierungsrates


Der Präsident: Schmid


Der Landschreiber: Mundschin



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