1998-30

Landrat / Parlament


Interpellation: Die erheblich geringeren Erstellungskosten für die neue Kehrichtverbrennungsanlage in Basel, deren Gründe und allfällige Auswirkungen auf die mit dem Kanton Basel-Stadt diesbezüglich getroffene Vereinbarung



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Autor: Rolf Rück, SP-Fraktion

Eingereicht: 5. Februar 1998


Nr.: 1998-030





Der Vorlage 95/211, Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt kann entnommen werden, dass infolge Reduktion der Abfallmenge, die dem Grossen Rat 1994 genannten Projektkosten von 380 Mio. Fr. auf 270 Mio. Fr, also um 110 Mio. Fr. reduziert werden konnten.

Verschiedene Presseberichte haben informiert, dass für die Kehrichtverbrennungsanlage sogar nur noch mit Erstellungskosten von 208 Mio. Fr. gerechnet werden muss, also 62 Mio. Fr. weniger, als in der Landratsvorlage genannt. Diese erfreuliche Nachricht erweckt aber auch grosses Erstaunen bezüglich der Qualität der Anlageplanung und der Genauigkeit der ursprünglich ermittelten Projektkosten.




Ich ersuche deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Wurden die in der Landratsvorlage erwähnten 270 Mio. Fr. Projektkosten aufgrund eines von politischen Behörden genehmigten Pflichten- oder Lastenheftes ermittelt? Wenn nein, welche anderen Unterlagen wurden dann für die Kostenermittlung berücksichtigt?


2. Welcher Genauigkeitsgrad wurde für die Projektkostenermittlung vorgegeben?


3. Worauf beruhen die um 62 Mio. Fr. tieferen Anlage-Kosten:


3.1 Auf Verzicht technischer Ausrüstungskomponenten, die im Kostenanschlag von 270 Mio. Fr. enthalten waren, und wenn ja, weshalb? ( z.B. Eigenstromerzeugung )


3.2 Auf Verwendung preisgünstigerer Ausrüstungskomponenten als im Kostenvoranschlag vorgesehen? Wenn ja, ergeben sich dadurch höhere Betriebs- und Unterhaltskosten?


4. Wie hoch stellt sich der Entsorgungspreis pro Tonne für die kostengünstiger erstellte Anlage?




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