Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3 Zielsetzung des Zusammenschlusses
Seit nunmehr bald 15 Jahren bemühen sich die beiden Kantone um eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Kinderheilkunde. Dabei waren sich alle Beteiligten einig, dass ein Zusammengehen ein essentieller Beitrag zur längerfristigen Sicherstellung der universitären Kindermedizin für die Region wäre. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: Der generelle Trend in der Medizin zu kürzerer Hospitalisationszeit und die Verlagerung von der stationären zur teilstationären und ambulanten Versorgung lässt sich auch in der Kindermedizin beobachten. Zusätzlich sind von privater Seite neue Angebote geschaffen worden. Das Einzugsgebiet der Nordwestschweiz ist zu klein, um weiterhin zwei Kinderspitäler in der geforderten Qualität zu verkraftbaren Kosten betreiben zu können. Dies zeigt sich allein schon aufgrund eines Vergleichs mit den anderen universitären Zentren der deutschen Schweiz: Das Kinderspital Zürich hat mit seinen universitären Leistungen gut 2 Mio. Einwohner zu versorgen. Die beiden Kinderkliniken des Inselspitals Bern stützen sich für ihre universitären Angebote auf rund 1.5 Mio. Einwohner. In der Region Basel bzw. Nordwestschweiz kann ein Universitäts-Kinderspital nur auf deutlich weniger als 1 Mio. Einwohner zählen.
Die oberste Zielsetzung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals beider Basel besteht deshalb in der Sicherstellung einer kindgerechten universitären medizinischen Versorgung für die beiden Halbkantone und die umliegende Region.
Insgesamt wurden in den beiden Kinderspitälern im Jahre 1996 knapp 7'200 Kinder stationär behandelt. Rund 4'100 Kinder lagen im Basler Kinderspital, knapp 3'100 in der Kinderklinik Bruderholz. Durch das Zusammengehen der beiden Spitäler erhöht sich in den einzelnen Fachgebieten die Anzahl gleichgelagerter Fälle. Neu werden beispielsweise die auf dem Gebiete der Kinderchirurgie spezialisierten Ärzte des Kinderspitals Basel oder der Kinderklinik Bruderholz nicht nur erkrankte städtische oder Baselbieter Kinder behandeln, sondern gemeinsam alle chirurgischen Fälle betreuen. Das Zusammenspannen führt sowohl bei den Ärzten wie auch in der Pflege zu einer Konzentration des Fachwissens und aufgrund der höheren Fallzahl zu mehr Erfahrung im Umgang mit den einzelnen Krankheitsbildern. Der Zusammenschluss ermöglicht Qualitätssicherung durch Konzentration des Wissens.
Mit der Schaffung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel sollen die Gesamtkosten im Vergleich zu den konsolidierten heutigen Kosten des Kinderspitals Basel und der Kinderklinik Bruderholz reduziert werden. Diese Zielsetzung soll durch ein besseres Kosten-/ Nutzenverhältnis des eingesetzten Personals erreicht werden. Durch die Bündelung der Kräfte wird das Universitäts-Kinderspital beider Basel aber im Vergleich zu den heute getrennten Spitälern auch weniger Personal benötigen. Ein wichtiges Anliegen besteht deshalb darin, die Reduktion der Stellen sozialverträglich zu gestalten. Es ist vorgesehen, den Personalbestand bis zur Eröffnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel am 1. Januar 1999 durch den Verzicht auf Wiederbesetzung von freiwerdenden Stellen kontinuierlich zu senken und so dem zukünftigen Sollbestand anzunähern. Diese Massnahme ist jedoch nur in jenem Umfang möglich, als der Betrieb der beiden Häuser in der Übergangszeit gewährleistet bleibt. Mit einem Sozialplan soll ermöglicht werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche von anderen Stellen oder Umschulung zu unterstützen und allfällige Härtefälle zu verhindern.
Eine weitere wichtige Zielsetzung ist die Verbesserung des Kosten-/ Nutzenverhältnisses der eingesetzten finanziellen und infrastrukturellen Mittel. Durch die interne Ausgestaltung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (Schwerpunktbildung) wird es möglich, bestimmte Anschaffungen, die bisher sowohl für das Basler Kinderspital als auch für die Kinderklinik Bruderholz getätigt wurden, bloss einmal vorzunehmen. Es resultieren daraus Einsparungen beim Einkauf, bei der Instruktion des Personals im Umgang mit den Geräten und beim Unterhalt. Schliesslich wird durch die Schwerpunktbildung eine höhere Ausnutzung der spezifischen Kapazität der einzelnen Geräte erreicht.
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel soll von den beiden Trägerkantonen mit hoher Autonomie ausgestattet werden. Verwaltungsrechtlich ausgestaltet als selbständige öffentlich-rechtliche Institution und organisiert nach modernen Prinzipien der Spitalführung wird das Kinderspital eine Pionierfunktion für die öffentlichen Spitäler der beiden Kantone wahrnehmen. Auch hinsichtlich der Regelung der Arbeits- und Anstellungsbedingungen wird das Universitäts-Kinderspital mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Gesamtarbeitsvertrages (Kollektivvertrag) einen Schritt vorausgehen.
Im April 1995 gaben die Vorsteherin des Sanitätsdepartementes des Kantons Basel-Stadt und der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft der Firma Brains, Berater im Gesundheits- und Heimwesen, den Auftrag, die Machbarkeit eines Universitäts-Kinderspitals beider Basel mit zwei Standorten zu beurteilen. Auf den Ergebnissen dieser Studie basierte der von den beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in der gemeinsamen Sitzung vom 17. August 1995 getroffene Entscheid, die Anstrengungen für die Sicherung der regionalen universitären Kindermedizin im Sinne des zur Realisierung empfohlenen Projektes weiterzuführen. Im Verlauf der nachfolgenden Konzeptarbeit konkretisierten drei Projektgremien: Koordinationskollegium, Planungsstab und Lenkungsausschuss die Rahmenbedingungen und Eckwerte für die gemeinsame Institution. Im April 1997 verabschiedeten die beiden Regierungen als partnerschaftliches Geschäft eine Vorlage an die beiden Parlamente. Im Juni 1997 bekräftigten der Grosse Rat und der Landrat das Vorhaben durch Gewährung eines gemeinsamen Projektierungskredites von insgesamt max. 1,8 Mio. Franken. Damit konnte die Konzeptphase abgeschlossen und die konkrete Projektierung eingeleitet werden.
42 Detailprojektierung mit neuer Projektorganisation
Die Vorlage zum Projektierungskredit vom April 1997 legt dar, dass mit der Realisierung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel eine Vielzahl von Problemstellungen medizinischer, struktureller, organisatorischer und rechtlicher Art zu lösen ist.
Zu Beginn der eigentlichen Projektierungsphase wurde deshalb die Projektorganisation auf eine breitere Basis gestellt. Neben dem Lenkungsausschuss wurde eine interdisziplinäre Planungskommission unter der Co-Leitung der Direktionssekretärin und des Departementssekretärs der beiden Sanitätsdirektionen gebildet. Die konkrete Projektierungsarbeit wurde ab August 1997 in fünf Arbeitsgruppen mit insgesamt über 50 Mitgliedern sowie in ergänzenden Subgruppen geleistet: Eine wesentliche Vergrösserung des Kreises der aktiv Mitarbeitenden erfolgte durch den Einbezug von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Kinderspitäler, von Vertretern der Kantonsspitäler Basel und Bruderholz, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Elternvereinigung. Die fachliche Beratung durch die Firma Brains konnte weiterhin in Anspruch genommen werden. Mit der Beratung zum Projektmanagement und zur Koordination der komplexen Planungsabläufe wurde ein Berater der KEK-CDC Consultants betraut.
Die Arbeitsgruppe Leistungsangebot arbeitete in drei Subgruppen an der Ausgestaltung der einzelnen Fachdisziplinen, der Querschnittsfunktionen (Radiologie, Anästhesie, Labor) und des Lehr- und Forschungsbereichs. Zudem erarbeitete sie die Grundlagen für die künftige Stellendotation.
Die Arbeitsgruppe Personalwesen erarbeitete mit einem externen Beraterteam die Entscheidgrundlagen bezüglich Gehaltssystem, Pensionskasse und Anstellungsbedingungen.
Die Arbeitsgruppe Finanz- und Rechnungswesen hatte den Auftrag, die Rechnungen des Kinderspitals Basel und der Kinderklinik Bruderholz des Jahres 1996 konsolidiert darzustellen und den Betriebsaufwand des Universitäts-Kinderspitals beider Basel für das Jahr 1999 zu ermitteln. Weiter wurde sie mit den Vorbereitungen der künftigen Tarifverhandlungen mit den Sozialversicherern, in erster Linie den Krankenversicherern, beauftragt.
Die Arbeitsgruppe Infrastruktur und Raumfragen hatte abzuklären, welche Anpassungen der Infrastruktur (insbesondere Raumprogramm, aber auch technische und EDV-mässige Infrastruktur) an den beiden Standorten erforderlich sind. Sie hatte sich zudem mit den Fragen des Transportes von Personal und Material zwischen den beiden Standorten und mit dem Datentransfer zu befassen.
Die Arbeitsgruppe Trägerschaft/Staatsvertrag wurde beauftragt, die erforderlichen Änderungen der Spitalgesetze der beiden Basel und den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) vorzubereiten.
Die Variantenvorschläge und konkreten Ergebnisse der Arbeitsgruppen - jeweils im Konsens verabschiedet - wurden in der Planungskommission beraten und im Lenkungsausschuss, dem die Vorsteherin und der Vorsteher der beiden Sanitätsdirektionen vorsitzen und dem der externe Berater für Projektmanagement angehört, konsolidiert und entschieden. Die vorliegende Parlamentsvorlage ist das Ergebnis dieser Arbeiten und der Beratungen in den beiden Regierungen.
Bis Ende 1997 sind zur Finanzierung der Projektierungsarbeiten für das Universitäts-Kinderspital beider Basel insgesamt rund 380'000 Franken aufgewendet worden. Aufgrund der Beschlüsse der beiden Parlamente vom Juni 1997 stehen für die Jahre 1997 und 1998 maximal 1,8 Millionen Franken als Projektierungskredit zur Verfügung. Davon wurden von beiden Kantonen je 300'000 Franken für das Jahr 1997 und je 600'000 Franken für das Jahr 1998 gesprochen. Zulasten dieses Projektierungskredites wurden 1997 insgesamt rund Fr. 190'500.-- beansprucht und je zur Hälfte den beiden Kantonsrechnungen belastet. Die Ausgaben betrafen in erster Linie gezielte Beratungsdienstleistungen durch externe Spezialisten sowie die Projektbegleitung durch zwei Fachberater (inhaltlich und Projektmanagement). Die externen Kosten konnten somit dank intensiver Mitarbeit der Fachleute aus den beiden Spitalbetrieben und den Verwaltungen niedrig gehalten werden.