Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
52 Leistungsangebot
521 Grundprinzipien
Im somatischen Bereich soll das UKBB die Versorgung in einem ausgewogenen Verhältnis an zwei Standorten anbieten. Das UKBB trifft die folgenden Unterscheidungen in seinem Leistungsangebot: Pädiatrische Grundversorgung sowie Intensivmedizin werden an beiden Standorten angeboten; in der übrigen Spitalversorgung erfolgt eine organisatorisch-betriebliche Schwerpunktbildung zwischen den beiden Standorten. Drei Kriterien sind für die Schwerpunktbildung massgebend: das Erfordernis der medizinisch bedingten unmittelbaren Nähe bestimmter Fachbereiche zur Erwachsenenmedizin, die beiderorts schon vorhandene Infrastruktur sowie der Investitionsbedarf zur Anpassung von Räumlichkeiten und Infrastruktur.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie wird organisatorisch nicht in die gemeinsame Institution integriert werden. Dies entspricht der aktuellen Ausgangslage im Kanton Basel-Landschaft. Beide Kantone werden demnach die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung weiterhin in eigener Regie wahrnehmen. An beiden Standorten des UKBB werden aber wie bis anhin Akutbetten zur Behandlung von psychiatrischen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen. Der fachliche Bezug und die auch in Zukunft enge Zusammenarbeit zwischen dem UKBB und den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten Basel-Landschaft (KJPD) bzw. Basel-Stadt (KJUP) werden vertraglich geregelt.
Mit dem Ziel, allfällige Fehlentwicklungen und/oder qualitative und quantitative Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechende Korrekturen sofort einzuleiten, wird das UKBB zumindest in den ersten Betriebsjahren systematisch evaluiert. Diese Evaluation beurteilt insbesondere die Angemessenheit der Leistungserbringung aus der Sicht der Patientinnen und Patienten, der Angehörigen, des Personals, der niedergelassenen Ärzteschaft sowie der kooperierenden Spitäler. Parallel zur qualitätsbezogenen Evaluation der geleisteten Behandlungen wird ein Controlling von Effizienz und Effektivität durchgeführt - speziell in Bezug auf die Nutzung von Synergien zwischen den beiden Standorten und zur Erwachsenenmedizin .
Bezüglich Qualitätssicherung wird das UKBB insbesondere den Anforderungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), wie sie im jüngst abgeschlossenen Rahmenvertrag zwischen dem Konkordat der Krankenversicherer (KSK) und den Schweizer Spitälern (H+) oder auch im Basler Spitalvertrag 1998 ihren ersten Niederschlag gefunden haben, Rechnung tragen. Die Bearbeitung der Qualitätsaspekte ist im Rahmen einer Projektorganisation sichergestellt. Mittelfristig ist die periodische Überprüfung des Qualitätsmanagementssystems durch eine akkreditierte Prüfstelle vorgesehen.
Eine Zusammenarbeit unter den Universitäts-Kinderspitälern der (deutschen) Schweiz, unter Einbezug des Ostschweizer und des Luzerner Kinderspitals, welche beide über ein breit gefächertes Angebot verfügen, ist zwingend. Vorarbeiten für eine gewisse Prioritätensetzung wurden von den Ordinarien für Pädiatrie schon vor einigen Jahren geleistet. Dieser Herausforderung wird sich auch das UKBB zu stellen haben. Dabei wird den jeweiligen Stärken der Zentren Rechnung zu tragen sein. Bereits heute reicht das Einzugsgebiet der Kinderorthopädie des Basler Kinderspitals weit über die Bevölkerung der Nordwestschweiz hinaus.
522 Stationäres Leistungsangebot / medizinische Querschnittsfunktionen
522.1 Spitalplanung
Im Hinblick auf den im KVG geforderten Abbau vorhandener Überkapazitäten und auf die zukünftige Vermeidung von Doppelspurigkeiten, welche sich im Verlaufe der vergangenen Jahre aus dem eigenständigen Betrieb der beiden Kinderkliniken ergeben haben, sollen im UKBB wesentlich weniger Betten betrieben werden:
| 2 Kliniken 1996 | Bettenbestand per 1.1.1996 | |
Bettenbestand per 1.1.1999 | UKBB 1999 |
| Kinderklinik Bruderholz | 70 | 68 | Standort Bruderholz | |
| Basler Kinderspital | 133 | 67 | Standort Basel | |
| TOTAL beide Kliniken | 203 | 135 | TOTAL UKBB |
Ermöglicht wird diese Reduktion des Bettenbestands um mehr als 30% durch eine Verkürzung der mittleren Aufenthaltsdauer, die Elimination bestehender Doppelspurigkeiten sowie eine konsequente Verlagerung in den teilstationären und ambulanten Bereich. Entsprechende Aktivitäten sind in beiden Kinderkliniken bereits seit geraumer Zeit im Gang; damit ist ein kontinuierlicher Bettenabbau und ein fliessender Übergang in die neuen Strukturen sichergestellt.
Davon ausgehend, dass sich sowohl die 'Binnennachfrage' der beiden Trägerkantone als auch die Nachfrage aus Drittkantonen künftig nicht wesentlich ändert, ist mit einem substantiellen, noch nicht genau bezifferbaren Rückgang der Pflegetage zu rechnen. Erwartet wird aber, dass dieser Rückgang der Pflegetage in geringerem Mass ausfällt, als Betten abgebaut werden. Damit wird sich die bisher im Vergleich mit Erwachsenenspitälern viel tiefere durchschnittliche Bettenbelegung erhöhen: Das hat aber - bei einer entsprechenden personellen Dotierung - keine Nachteile für die Patientinnen und Patienten zur Folge.
522.2 Verteilung des Leistungsangebots auf die beiden Standorte
Das Leistungsangebot lässt sich im Überblick wie folgt charakterisieren:
| Standort Bruderholz: | Standort Basel: |
| - stationäre Orthopädie und Chirurgie | - teilstationäre Chirurgie |
| - stationäre Neuropädiatrie | - stationäre Schwerpunkte Pädiatrie (ohne Neuropädiatrie) |
| - Grundversorgung Pädiatrie | - Grundversorgung Pädiatrie |
| - IPS (Intensivpflegestation); Neonatologie (ergänzend zu Basel) | - Neonatologie; IPS (ergänzend zu Bruderholz) |
| - Notfall operative Disziplinen und einfache pädiatrische Notfälle einfache chirurgische Notfälle | - Notfall Pädiatrie und |
| - Polikliniken Neuropädiatrie, operative Disziplinen | - alle anderen Polikliniken |
Die stationäre Chirurgie wird im Gegensatz zu heute nur noch am Standort Bruderholz praktiziert werden. Massgeblich für diese von der Strukturkommission 'Ordinariat Kinderchirurgie' erarbeitete Disposition ist sowohl die räumliche Nähe zum Bruderholzspital und damit zur Erwachsenenmedizin, welche insbesondere die Mitbenutzung grösstenteils vorhandener, moderner Infrastruktur und Apparate (speziell im Bereich Radiologie) ermöglicht. Aber auch die Option, aktuelle kostenintensive Doppelspurigkeiten zwischen den beiden Standorten so weit als möglich zu reduzieren, hat eine entscheidende Rolle gespielt. Mit dem Ziel, ein Center of excellence für die operativen Fächer zu formieren, soll auch die gesamte Orthopädie ins Bruderholz verlegt werden. Einer der beiden universitären Schwerpunkte (operative Disziplinen) befindet sich somit am Standort Bruderholz.
Im Gegenzug werden die teilstationären chirurgischen Eingriffe in Zukunft, vom gleichen Team, in Basel durchgeführt. Mit dem Betrieb der Tageschirurgie in Basel wird eine allzu starke Polarisation des Leistungsangebots zwischen den beiden Standorten vermieden. Hinzu kommt, dass die bestehenden räumlichen Verhältnisse auf dem Bruderholz begrenzt sind.
Die pädiatrische Grundversorgung ist wie bis anhin an beiden Standorten sichergestellt. Die Grundversorgung umfasst all jene Hospitalisationen, welche nicht die ständige Verfügbarkeit fachlich spezialisierter Betreuungsteams erfordern. Die Konzentration der Grundversorgung im Bereich Pädiatrie auf einen Standort hätte zwar eine noch stärkere Reduktion des Betriebsaufwands des UKBB ermöglicht, würde allerdings das Bekenntnis der Bevölkerung zum Betrieb je einer 'Kinderklinik' in beiden Kantonen über Gebühr strapazieren, indem nicht nur Schwerpunkte gesetzt, sondern das Leistungsangebot segmentiert würde.
In Ergänzung zur pädiatrischen Grundversorgung wird auch eine Neonatologie- und Intensivpflegestation für Kinder und Jugendliche an beiden Standorten betrieben werden. Weil die operativen Fächer (mit Ausnahme der teilstationären Chirurgie) am Standort Bruderholz lokalisiert sind, wird hier - im Sinne einer Schwerpunktsetzung - die Intensivpflegestation primär mit Kindern und Jugendlichen belegt sein. Demgegenüber werden der Intensivpflegestation am Standort Basel vorwiegend Neugeborene zugewiesen. Soweit es die Kapazitäten erlauben, können aber auch Neugeborene auf dem Bruderholz sowie Kinder und Jugendliche in Basel betreut werden. Beide Intensivstationen werden unter einer Leitung von einem Spezialistenteam betreut werden. Das gewährleistet die nötige Flexibilität zur Bewältigung der erfahrungsgemäss erheblichen Belegungsschwankungen. Die geschilderte Schwerpunktsetzung minimiert eine der heutigen kostenintensiven Doppelspurigkeiten, ohne dass der Bevölkerung daraus Nachteile erwachsen.
Der zweite Schwerpunkt wird durch die Unterbringung der pädiatrischen Fachdisziplinen (insbesondere Kardiologie, Pneumologie, Endokrinologie/Diabetologie, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie, Nephrologie, Infektiologie, Allergologie/ Immunologie sowie einzelne Konsiliarien) am Standort Basel geschaffen. Eine Ausnahme wird für die stationäre Neuropädiatrie gemacht werden, da dieses Fach vom jetzigen Chefarzt Pädiatrie Bruderholz geleitet wird und eine enge Zusammenarbeit mit der Neurophysiologie, Neuroradiologie und den Operativen Disziplinen wichtig ist.
Für die medizinischen Querschnittsfunktionen (Radiologie, Anästhesie, Operationssaalpersonal, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Labormedizin und Spitalpharmazie) soll der Grundsatz der Selbständigkeit des UKBB beachtet werden. In den genannten Bereichen werden somit eigene Abteilungen betrieben, die jeweils für die Betreuung beider Standorte zuständig sind. In der Radiologie und bei der Labormedizin wird am Standort Bruderholz die bisherige intensive Zusammenarbeit mit dem dortigen Erwachsenenspital beibehalten.
Wie erwähnt, wird die Kinder- und Jugendpsychiatrie organisatorisch nicht in das UKBB eingegliedert. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Stadt (KJUP) muss deshalb bis zur Betriebsaufnahme des UKBB eine eigenständige Organisation gebildet werden. Beim KJPD Baselland entspricht dies den bestehenden Verhältnissen. Betten zur Behandlung von akut erkrankten, psychiatrischen Patientinnen und Patienten sind aber auch künftig an beiden Standorten des UKBB eingeplant.
Aus der geschilderten Verteilung des Leistungsangebots resultiert die folgende Bettenverteilung auf die beiden Standorte (ohne Tagesbetten):
| |
Standort Bruderholz | Standort Basel | TOTAL |
| Operative Disziplinen | 40* | - | 40 |
| Pädiatrie (Grundversorgung) | 6* | 25 | 31 |
| Pädiatrie (Subspezialitäten) | 2* | 20 | 22 |
| Kinder- und Jugendpsychiatrie | 6* | 6 | 12 |
| Intensivpflege/Neonatologie: | |||
| - Beatmungsplätze | 6 | 6 | 12 |
| - IMC-Plätze** | 8 | 10 | 18 |
| TOTAL | 68 | 67 | 135 |
* davon 4- 8 floating beds, also Betten, die keiner Disziplin fest zugeteilt sind und flexibel belegt werden können.
** IMC = Intermediate-care (Behandlung schwerkranker Patienten im Krankenhaus, die auf einer Normalstation nicht mehr ausreichend versorgt werden können, jedoch nicht der Behandlungsintensität einer Intensivstation bedürfen.)
Für die teilstationäre Behandlung sind am Standort Bruderholz deren 3, am Standort Basel 5 Tagesbetten vorgesehen.
522.3 Standortperspektiven
Weil eine Konzentration der Basler Akutkliniken auf dem Areal des Kantonsspitals Basel (KBS) erforderlich ist und weil der jetzige Standort des Kinderspitals Basel den baulichen und infrastrukturellen Anforderungen an ein modernes Universitäts-Kinderspital nicht mehr zu genügen vermag, ist seit längerer Zeit eine Verlegung des Basler Kinderspitals geplant.
1994 hat der Grosse Rat im Rahmen der Bewilligung des Kredits für die Sanierung des Klinikums 1-West des KBS zusätzlich einen Kredit für die Projektierung eines Kinderspitals auf dem Areal des KBS bewilligt. In der Zwischenzeit wurde die entsprechende Planung konkretisiert und der Machbarkeitsnachweis am Standort Schanzenstrasse (in unmittelbarer Nachbarschaft zum Klinikum 1-West) erbracht. Im Hinblick auf die Realisierung des UKBB ruhen die Planungsarbeiten seit Anfang 1996. Mit der Genehmigung der gemeinsamen Institution durch die Parlamente und die Bevölkerung können die bestehenden Planungsgrundlagen überarbeitet und weiterführende Schritte in die Wege geleitet werden.
Die geplante Verlegung macht nicht nur aus medizinischer Sicht Sinn, indem die allseits geforderte und für richtig befundene unmittelbare Nähe zur Erwachsenenmedizin (insbesondere Geburtsabteilung) verwirklicht werden könnte, was die Diagnose und Behandlung von komplexen Krankheitsfällen wesentlich erleichtern würde. Darüber hinaus bestünde nach dem Umzug ein zusätzliches Synergiepotential insbesondere bei den medizinischen Querschnittsfunktionen, welches bei konsequenter Nutzung zu einer weiteren Kostenoptimierung führen würde. Eine solche Situation besteht am Standort Bruderholz bereits und bringt für beide Partner entsprechende ökonomische und personelle Vorteile.
523 Teilstationäres und ambulantes Angebot
523.1 Bedarfsentwicklung
Mit dem Bettenabbau wird die Anzahl Behandlungsfälle in der teilstationären Behandlung ansteigen.
Wie stark sich die Zahl der ambulanten Konsultationen im Zuge der Kapazitätsverminderung im stationären Bereich verändert, kann nicht schlüssig vorausgesagt werden, da sich das UKBB auf diesem Gebiet in direkter Konkurrenz zu den niedergelassen Kinderärztinnen und -ärzten befindet. Die weitere Entwicklung wird stark davon abhängen, wie sich das UKBB in diesem Segment positioniert und verstärkt als regionales Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendmedizin etabliert.
523.2 Verteilung des Leistungsangebots auf die beiden Standorte
Mit Ausnahme der teilstationären Chirurgie werden die teilstationären und ambulanten Angebote jeweils an dem Standort geführt, an dem auch die stationären Behandlungsschwerpunkte betrieben werden.
Ambulant angeboten werden am Standort Bruderholz die Polikliniken und Spezialsprechstunden der operativen Disziplinen und der Neuropädiatrie; in Basel alle anderen Polikliniken und Spezialsprechstunden.
Für teilstationäre chirurgische und medizinische Behandlungen werden in Basel maximal 5 Betten, auf dem Bruderholz höchstens 3 Betten bereitgestellt.
524 Notfälle
Der Umstand, dass an beiden Standorten die pädiatrische Grundversorgung, je eine Intensivstation sowie Betten für akut erkrankte psychiatrische Patientinnnen und Patienten betrieben werden, erlaubt die Sicherstellung von Notfallaufnahmen rund um die Uhr sowohl auf dem Bruderholz als auch in Basel (vgl. dazu auch Kapitel 541).