Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998


Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





54 Angaben zum künftigen Spitalbetrieb

541 Notfallhospitalisationen


An beiden Standorten des UKBB wird je eine Notfallaufnahme betrieben, welche auch nachts und an Feier- bzw. Freitagen als ständige Anlaufstelle für Selbsteinweisungen offen steht - sowohl für pädiatrische als auch für chirurgische Leiden.


Von extern zugewiesene Notfälle sollen entsprechend der Behandlungsbedürftigkeit mittels einer einheitlichen Notfall-Telefonnummer den Schwerpunkten Pädiatrie am Standort Basel und Chirurgie am Standort Bruderholz zugeteilt werden. Zuweisende Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Ambulanzen und (in selteneren Fällen) Eltern wenden sich über diese Notfall-Telefonnummer an den zuständigen Dienstarzt, der die direkten Anweisungen und Dispositionen für den entsprechenden Notfallpatienten trifft. Der Dienstarzt berücksichtigt dabei primär die fachlichen Aspekte und in zweiter Linie die aktuelle Kapazitätslage der beiden Standorte (freie Betten).




542 Einweisung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte


Die zur ambulanten oder stationären Abklärung und Betreuung zugewiesenen Patientinnen und Patienten werden wie bis anhin angemeldet und zugewiesen.


Ansprechstellen sind die Ärztinnen und Ärzte des UKBB (in der Regel die Spezialisten), die Pflegedienstleitung (Oberschwester) oder die Sekretariate (Polikliniken, Chefärzte). Die Zuweisung der Patientinnen und Patienten zum entsprechenden Behandlungsort (stationär, teilstationär, poliklinisch, Spezialsprechstunde) erfolgt durch die zuständige Ansprechperson unter Berücksichtigung der Aufteilung der Leistungsangebote und allfälliger früherer Behandlungen oder Wünsche des entsprechenden Patienten. Standortwechsel und Doppelspurigkeiten werden, wenn immer möglich, vermieden.




543 Zusammenarbeit zwischen frei praktizierenden Kinderärzten und den Klinikärzten


Die Zusammenarbeit soll durch verschiedene Aktivitäten optimiert werden: offener, umfassender und regelmässig aktualisierter gegenseitiger Informationsaustausch durch Patientenberichte (Einweisung, Zwischen-, Austritts- und Nachkontrollberichte), die Publikation 'Regio Paediatrica', gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und Kommissionsarbeiten; aktiver Miteinbezug der frei praktizierenden Ärzteschaft in den Klinikbetrieb; Ausbildung (gemäss Studienreform); Weiterbildung (Praxisas-sistenz); Dienstleistung (Konsiliardienste); sowie Forschung (Mitarbeit bei klinisch orientierten Projekten).


Ein wichtiges Anliegen bleibt es, die zuweisenden Ärztinnen und Ärzten in Praxis (inkl. Gruppenpraxen und Tageskliniken) und Kliniken der gesamten Region (Nord-westschweiz, Südbaden, Elsass) am Entstehen und an der weiteren Entwicklung des UKBB teilhaben zu lassen.




544 Zusammenarbeit mit der Erwachsenenmedizin


Als Prämisse gilt hier das Recht des kranken Kindes auf eine ihm angepasste, das heisst kindgerechte medizinische Betreuung im Kinderspital durch speziell ausgebildetes Personal. Somit soll sich der als Konsiliarius zugezogene Erwachsenen-Spezialist in der Regel zum Kinde begeben - und nicht umgekehrt.


Natürlich wird es an beiden UKBB-Standorten Ausnahmen geben, indem Kinderspitalpatienten zu Hilfsuntersuchungen (z.B. spezialisierte Bildgebung) oder Operationen (u.a. neurochirurgische oder herzchirurgische Eingriffe) ins Erwachsenen-Zen-trum verlegt werden müssen, da derartige Aktivitäten im Kinderspital nicht möglich sind. Dies ist aber bereits heute der Fall.


Für die Aufrechterhaltung und die qualitative Verbesserung der universitären Kinder- und Jugendmedizin ist die enge Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Erwachsenen-Spezialisten in Dienstleistung, Lehre und Forschung eine unabdingbare Voraussetzung. Nach Wegfall der Konkurrenzierung zwischen Basler Kinderspital und Kinderklinik Bruderholz wird sich dieses Zusammenwirken ohne Zweifel verbessern. Im Bereich Dienstleistungen sind neben dem Konsiliardienst auch gemeinsame Spezialsprechstunden geplant, im Rahmen der Studienreform gemeinsam gestaltete Themenblöcke und in der Forschung Fach-übergreifende Projekte.


Die unmittelbare Nähe des Standortes Bruderholz zum Kantonsspital Bruderholz erlaubt es dem UKBB, künftig verschiedenste Dienstleistungen von diesem einzukaufen. Dies soll überall dort geschehen, wo es möglich, sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. Vorgesehen sind Leistungseinkäufe insbesondere in den Bereichen Radiologie, Labor, Küche, Wäscheversorgung und Reinigungsdienst. Dadurch wird einerseits das UKBB davon entlastet, die entsprechenden personellen und infrastrukturellen Ressourcen selber aufbauen zu müssen, und andererseits kann das Kantonsspital Bruderholz auch künftig in diesen Bereichen optimal ausgelastet werden.




545 Rahmenbedingungen für die Angehörigen


Die Besuchszeiten an den beiden Standorten für die Angehörigen der hospitalisierten Patientinnen und Patienten werden sich - von einer Angleichung abgesehen - grundsätzlich nicht ändern.


Den Angehörigen wird weiterhin die Möglichkeit angeboten, wahlweise auf der Abteilung oder in unmittelbarer Nähe der beiden Kliniken zu übernachten.


Während auf dem Bruderholz genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, bleibt die Situation in Basel kritisch, da neben den im Quartier unterschiedlich verfügbaren Plätzen (Blaue Zone, Parkingmeter) nur wenige, für Notfälle reservierte Parkplätze im eigentlichen Kinderspitalareal zur Verfügung stehen. Diese Situation würde sich aber nach der Verlegung des Standorts Basel auf das Areal des Kantonsspitals verbessern.




546 Betriebsinterne Abläufe zwischen den beiden Standorten


Voraussetzung für einen optimalen Betriebsablauf zwischen den beiden Standorten ist ein gut ausgebautes und effizientes Kommunikations- und Transportsystem. Ein Informatiknetzwerk wird den reibungslosen Austausch von Daten und Bildern (Patientendaten, Röntgenbilder) gewährleisten. Unabhängig vom UKBB sind an beiden Standorten seit längerem neue Telefonvermittlungsanlagen geplant. Diese Ersatzbeschaffungen erhalten nun hohe Priorität und müssen aufeinander abgestimmt werden. Sie eröffnen die Möglichkeit einer standortunabhängigen internen und externen Telefonkommunikation. Ein Klinikbetrieb an zwei verschiedenen Standorten erfordert auch Mobilität des Personals. Ausserdem muss der Transport von Waren und Gütern sichergestellt werden. Der Kleinbus des Kinderspitals Basel (mit Chauffeur) und ein neu anzuschaffendes Fahrzeug (Selbstfahrbus) werden dafür bereitgestellt.



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