Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
55 Infrastruktur für den gemeinsamen Spitalbetrieb
551 Liegenschaften
Das Basler Kinderspital verfügt an der Römergasse (am Rhein) über eigene Liegenschaften, während die Baselbieter Kinderklinik als Bestandteil des Kantonsspitals Bruderholz in einem Gebäudeflügel des Spitalgebäudes untergebracht ist.
In der ersten Betriebs-Phase der gemeinsamen Institution werden die benutzten Spitalliegenschaften in Basel und die beanspruchten Räume im Kantonsspital Bruderholz ans UKBB vermietet. Eine neutrale Bewertung durch einen externen Experten hat Mietkosten (ohne Nebenkosten) von knapp 1 Mio. Franken in Basel und von 1.2 Mio. Franken am Standort Bruderholz errechnet.
Alternativ könnte allenfalls in einer zweiten Phase die Liegenschaftsverantwortung an das UKBB übertragen werden. Als Bauherrin des auf dem Areal des Kantonsspitals Basel geplanten Neubaus würde dann das UKBB auftreten, wobei die Trägerkantone gegebenenfalls Investitionsbeiträge leisten. Das Land soll in jedem Fall im Eigentum der Kantone verbleiben und wäre dem UKBB im Baurecht abzugeben. Der Staatsvertrag enthält im Sinne einer offenen Formulierung die entsprechenden rechtlichen Grundsätze, wobei die künftige Regelung zum heutigen Zeitpunkt nicht präjudiziert werden soll. Entscheide bleiben somit zur gegebenen Zeit den Parlamenten vorbehalten.
Die im Hinblick auf den gemeinsamen Betrieb des UKBB kurzfristig erforderlichen Investitionen (siehe nachstehend 552 Raumbedarf) werden durch den jeweiligen Standortkanton finanziert und über die Mietkosten dem UKBB weiterbelastet.
552 Raumbedarf
Die standortbezogene Schwerpunktbildung im Leistungsangebot bewirkt eine Reduktion des Raumbedarfes in Basel. Für die zukünftigen Anforderungen reichen hier die vorhandenen Räume aus. Kleinere bauliche Anpassungen und Sanierungen erfolgen über das Betriebsbudget des UKBB.
Am Standort Bruderholz müssen zusätzliche Nutzflächen ausserhalb des heutigen Spitals beansprucht werden, um genügend Betriebsräume bereitzustellen, weil das bestehende Bauvolumen der Kinderklinik nicht erweitert werden kann. Zuerst werden jedoch alle heute nicht direkt von der Kindermedizin genutzten Räume im Gebäudeflügel der Kinderklinik einbezogen. Als massgebliche Erweiterung sollen schliesslich in zwei gemieteten Stockwerken der Personalwohnsiedlung die nicht patientennahen Dienste (Sekretariate, Kinderhort) eingerichtet werden. Die Mietkosten für die beiden Stockwerke belasten die Betriebsrechnung mit Fr. 150'000.- pro Jahr. Aus betrieblichen Gründen muss zudem eine gedeckte Passage vom Kinderklinik-Flügel zur Personalwohnsiedlung errichtet werden. Die Operations-Abteilung mit zwei Operationssälen und Nebenräumen wird nach Abschluss der im Gang befindlichen Umbauarbeiten für die Notfallstation des Kantonsspitals Bruderholz Mitte 1999 zur Verfügung stehen.
Ein auf Baukostenplanung spezialisiertes Beratungsunternehmen schätzt die Kosten für die notwendigen baulichen Anpassungen am Standort Bruderholz (inklusive die Herrichtung von zwei Stockwerken der Personalwohnsiedlung) auf insgesamt 1.4 Mio. Franken. Es wird somit möglich sein, das geplante UKBB mit relativ bescheidenen baulichen Investitionen ohne nennenswerte betriebliche Nachteile realisieren zu können. Die Investitionen sollen vom Kanton Basel-Landschaft getätigt und über den Mietzins dem UKBB weiterbelastet werden.
553 Geräte und Infrastruktur
Da das künftige Leistungsangebot des UKBB dem heutigen der beiden Kinderkliniken entspricht, ist im Prinzip auch die Grundausrüstung an Geräten und Infrastruktureinrichtungen für alle Disziplinen vorhanden. Zusätzliche Kosten verursachen indessen am Standort Bruderholz die Intensivpflege-Station, die Einrichtung von zwei Operationssälen und die apparative Ausrüstung der Röntgen- und Ultraschalldiagnostik. Am Standort Basel muss die Intensivpflege-Station ergänzt werden. Da der OP-Bereich am Standort Basel weiter betrieben werden wird, können nur relativ wenige Ausrüstungsteile an den Standort Bruderholz verlegt werden.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass Ergänzungsinvestitionen für Geräte und Einrichtungen von insgesamt 1.5 bis 1.8 Mio. Franken zu tätigen sind.
554 Informatik und Telekommunikation
Das Betreiben des UKBB stellt hohe Anforderungen an die Kommunikationssysteme. Die Baselbieter Kinderklinik wird auf die Betriebsaufnahme hin aus dem Kantonsspital Bruderholz ausgegliedert. Die Gesamtverantwortung für die Informatik beider Standortbetriebe wird auf den Informatikbereich Basel übertragen. Trotz qualifiziertem Ausbau sind nur geringfügige Synergiewirkungen zu erwarten.
Massnahmen sind im Netzwerkbereich, in der Informatik und in der Telefonie zu treffen. Für den Austausch der Informations- und Kommunikationsdaten muss eine entsprechende Kommunikationsstruktur sichergestellt und es müssen die beiden Standorte verbunden werden. Die Kinderklinik am Standort Bruderholz ist vom Netzwerk des Kantonsspitals zu trennen, wobei der Schnittstellengestaltung Beachtung geschenkt werden muss.
Die Informatik hat ein übergeordnetes Spital-Informationssystem zu entwickeln. Das erfordert verschiedene kostenwirksame Massnahmen im Bereich Applikationssoftware (Interaktive Bild- und Datenkommunikation, Übernahme von historischen Daten der Kinderklinik Bruderholz, Schnittstellengewährleistung zum Labor des Kantonsspitals Bruderholz). Ausserdem sind Anpassungen im Hard- und Softwarebereich vorzunehmen. Schliesslich stellt die örtlich getrennte Führung zweier Spitäler höhere Anforderungen an die Datensicherheit, sowohl auf Netzwerkebene als auch bei den Applikationen und Abläufen.
Die von einem auf Informatik spezialisierten Beratungsunternehmen vorgenommene Grob-Kostenschätzung für die notwendigen Massnahmen im Netzwerk- und Informatikbereich ergibt einen Betrag von 1.3 Mio Franken.
Im Bereich der Telefonie steht das Basler Kinderspital kurz vor einer Ablösung seiner Teilnehmervermittlungsanlage (1998). Das Kantonsspital Bruderholz ist ebenfalls daran, die Telefonvermittlungsanlage zu ersetzen. Für eine reibungslose Betriebsaufnahme des UKBB ist es wichtig, dass der Kanton Basel-Landschaft diese Anschaffung mit Priorität behandelt. Um die beiden Systeme miteinander vernetzen zu können, muss nach heutigem Stand der Technik ein einheitliches System evaluiert werden. Die Integration der Sprach-, Daten- und Bildkommunikation ist zu berücksichtigen.
555 Personen- und Warentransporte
Die Verbindung der zwei Betriebs-Standorte erfordert ausreichende Infrastrukturen für den Transport von Personen und Waren. Der Personentransport umfasst Patienten, Personal, Studierende und Angehörige. Die folgenden Lösungen wurden ermittelt.
a) Patientinnen und Patienten: Die Zubringertransporte erfolgen im Auftrag von Dritten durch die bestehenden Rettungsdienste (Sanität, Rettungsflugwacht). Die Wegbringertransporte in ein anderes Spital, Heim, etc. veranlasst das UKBB. Diese Transporte sollen durch eine vertragliche Regelung einem spezialisierten Krankentransportdienst übertragen werden.
b) Personal: Die Transporte für den Arbeitsplatzwechsel während der Arbeitszeit erfolgen nach dem Prinzip der Selbstfahrorganisation. Die Personaleinsatzplanung muss dafür sorgen, dass möglichst wenige Transporte während der Arbeitszeit notwendig sind. Am Standort Bruderholz werden die Dienstleistungen beim Transportdienst des Kantonsspitals eingekauft. Um den Personalverkehr effizient und ohne viele Leerfahrten abzuwickeln, müssen beide Standorte über Fahrzeuge verfügen. Am Standort Basel ist deshalb zum vorhandenen Fahrzeug ein zusätzliches Auto anzuschaffen. Für den Arbeitsweg vor und nach der Arbeitszeit stellt das UKBB keine eigene Dienstleistung zur Verfügung.
c) Studierende: Das UKBB stellt keine Dienstleistung zur Verfügung.
d) Besucherinnen und Besucher benützen die öffentlichen Verkehrsmittel oder ihre Privatfahrzeuge. Der Standort Basel ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erschlossen. Für eine verbesserte Erschliessung des Standortes Bruderholz haben die beiden Regierungen Vorschläge ausarbeiten lassen, die momentan näher geprüft werden. Die zu erwartenden Zusatzkosten werden voraussichtlich vom Kantonsspital Bruderholz bzw. vom UKBB zu tragen sein.
e) Die Anzahl der Warentransporte soll durch eine straffe Betriebsorganisation (Sammeltransporte) gering gehalten werden. Am Standort Bruderholz werden die Dienstleistungen beim Transportdienst des Kantonsspitals eingekauft. Am Standort Basel ist bereits ein Fahrzeug mit Kurier für Warentransporte vorhanden. Ausserdem sollen auf dem Platz Basel vor allem auch Velokuriere eingesetzt werden.
56 Übergangsphase im ersten Betriebsjahr
Das UKBB soll seinen Betrieb am 1. Januar 1999 unter neuer Trägerschaft aufnehmen. Das erste Betriebsjahr des UKBB muss allerdings noch als Übergangsjahr angesehen werden. Zum einen kann das „Startsignal" zur operationellen Vorbereitung der neuen Betriebsorganisation erst nach der (im Kanton Basel-Landschaft obligatorischen) Volksabstimmung gegeben werden (voraussichtlich September 1998). Zum andern werden die gegenwärtig im Gang befindlichen Bauarbeiten an der Notfallstation des Kantonsspitals Bruderholz anfangs 1999 noch nicht abgeschlossen sein. Die für das UKBB erforderlichen baulichen Anpassungen (Operationssaal, Herrichtung der Räumlichkeiten in der Personalwohnsiedlung, Passage, Umbau Kinderhort) werden zum Jahresanfang 1999 folglich noch nicht fertig sein. Es ist jedoch vorgesehen, unmittelbar nach positivem Ausgang der Volksabstimmung die Betriebsorganisation für das UKBB kontinuierlich aufzubauen und den Personalbestand sukzessive dem Sollstellenplan anzupassen. Sollte der Klinikbetrieb durch die Bauarbeiten auf dem Bruderholz beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit, kurzfristig an den Standort Basel auszuweichen. Im Sommer 1999 wird das UKBBB den geplanten Vollbetrieb an beiden Standorten gewährleisten können.
Diese Übergangszeit erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Flexibilität und die Bereitschaft, sich über einen begrenzten Zeitraum mit Provisorien abzufinden. Im Betriebsjahr 1999 muss folgedessen auch mit etwas höheren Betriebskosten als in den nachfolgenden ordentlichen Betriebsjahren gerechnet werden. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, für das erste Betriebsjahr einen im Vergleich zu den Folgejahren leicht höheren Globalbeitrag zu beantragen.
57 Einmalige Überführungskosten
Es ist vorgesehen, den Parlamenten nach der Volksabstimmung vom Herbst 1998 zusammen mit dem Budget für das erste Betriebsjahr einen von den beiden Kantonen gemeinsam zu tragenden Kredit für die Finanzierung der einmaligen Überführungskosten zu beantragen. Dieser wird sich im wesentlichen aus den einmaligen Anschaffungen für Geräte und Infrastruktur von 1.5 bis 1.8 Mio. Franken, den notwendigen Massnahmen im Netzwerk- und Informatikbereich im geschätzten Betrag von 1.3 Mio. Franken und den Kosten des Sozialplanes im Zusammenhang mit der Stellenreduktion zusammensetzen.
58 Eröffnungsbilanz und Betriebskredit
Die bislang dem Betrieb des Basler Kinderspitals und der Kinderklinik am Kantonsspital Bruderholz dienenden Gerätschaften und übrigen Mobilien (ausgenommen die Betriebseinrichtungen der KJUP) sollen per 1. Januar 1999 dem UKBB ohne Entschädigung übertragen werden.
Die Eröffnungsbilanz soll durch eine externe Revisionsstelle zusammen mit den Finanzkontrollen der beiden Kantone erstellt und von den Regierungen genehmigt werden. Sie gibt unter anderem Auskunft über die dem UKBB zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, einschliesslich der aus den Staatsrechnungen zu übertragenden Debitoren und Kreditoren.
Zur Sicherstellung der laufenden Verpflichtungen sollen dem UKBB ausreichende finanzielle Mittel in Form eines verzinsbaren Betriebskredites bzw. Kontokorrents zur Verfügung gestellt werden.