Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998
Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
59 Finanzierung des Betriebs und finanzielle Konsequenzen für die Kantone
591 Synergiepotential, Kosteneinsparungen
In der nachfolgenden Übersicht werden die finanziellen Eckwerte der beiden bestehenden Kinderkliniken des Jahres 1996 mit den neu für das Jahr 1999 ermittelten Zahlenwerten für das UKBB verglichen. Unterschieden wird zwischen einer Variante „ohne UKBB" im Sinne einer Fortschreibung des heutigen Zustandes und der Variante „UKBB 1999" (Angaben in Mio. Franken):
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Ausgangslage 1996 1) |
Variante 1999 ohne UKBB 2) |
Variante 1999 UKBB 3) |
Einsparungen (UKBB / ohne UKBB) |
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absolut | in % | |||
| Aufwand | 83.4 | 85.9 | 77.4 | - 8.5 | - 9.9% |
| Ertrag | 45.9 | 45.9 | 45.3 | + 0.6 | + 1.3 % |
| Nettobetriebsaufwand (= Finanzierungsfehlbetrag) |
37.5 | 40.0 | 32.1 | - 7.9 | - 19.8% |
Anmerkungen:
1) Bei der Ausgangslage 1996 handelt es sich um konsolidierte Zahlenwerte auf der Basis der Betriebsrechnungen des Basler Kinderspitals (ohne Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilung, KJUP) sowie der Kinderklinik des Kantonsspitals Bruderholz.
2) Die Variante ohne UKBB 1999 basiert auf den für das Betriebsjahr 1998 aufwandseitig vorliegenden Budgetwerten je separat für das Basler Kinderspital (wiederum ohne KJUP) sowie für die Kinderklinik Bruderholz, wobei für 1999 eine unveränderte „Fortschreibung" auf dieser Zahlenbasis vorgenommen wurde (Zahlenwerte also, falls der Zusammenschluss nicht realisiert wird). Ertragsseitig wurde hier auf das Niveau des Jahres 1996 abgestellt (Auf diesen Aspekt wird unten in Kapitel 592, Künftige Erträge, näher eingegangen).
3) Die Variante „UKBB 1999" basiert auf einem ersten Rohbudget für das Jahr 1999 für das UKBB, wobei alle in den voranstehenden Kapiteln aufgeführten Betriebsbudget-relevanten Faktoren berücksichtigt sind. Um den direkten Vergleich mit den beiden anderen Varianten „Ausgangslage 1996" und „ohne UKBB" herzustellen, wurden die Immobilienkosten (Mietzinsen von 2.3 Mio. Franken) ausgeklammert (siehe auch unten: Kapitel 593: Immobilienkosten). Aus demselben Grund wurden allfällige Mehrkosten im Ausmass von maximal 1.3 Mio. Franken infolge des neu zu regelnden Leistungseinkaufs des UKBB beim Kantonsspital Bruderholz (vormals interne Umlage und Verrechnung) ausgeklammert. Unberücksichtigt sind zudem die einmaligen Investitions- bzw. Überführungskosten (siehe Kapitel 57 Einmalige Überführungskosten).
Das Synergiepotential bzw. der durch den Zusammenschluss der beiden Kinderkliniken erzielbare jährliche Einsparungseffekt kann durch den Zahlenvergleich der Varianten „ohne UKBB" und „UKBB 1999" wie folgt ausgewiesen werden:
- Beim Gesamtaufwand beträgt das Einsparungspotential in der Startphase 1999 - 2001 rund 8.5 Mio. Franken pro Jahr (ca. 10 Prozent), ohne dass das Leistungsspektrum der kinder- und jugendmedizinischen Versorgung für die Bevökerung eingeschränkt werden müsste. Dabei wird aus den erwähnten Gründen im ersten Betriebsjahr voraussichtlich noch nicht der ganze Effekt erzielt werden können. Die Einsparungen resultieren primär aufgrund der Bereinigung und Koordination des Leistungsangebotes an den beiden Standorten und der damit zusammenhängenden Massnahmen im Bereich der Personalkosten (siehe Kap. 52 und 53). Mittel- bis längerfristig sind weitere Einsparungen realisierbar, insbesondere auch im Bereich des Sachaufwandes. Diese Aspekte können aber heute noch nicht quantifiziert werden.
- Beim Nettobetriebsaufwand (Finanzierungsfehlbetrag) kann auf der Basis dieser Kalkulationen mit einem um rund 7.9 Mio. Franken verbesserten Ergebnis gerechnet werden. Der Finanzierungsfehlbetrag vermindert sich um nahezu 20 Prozent. Der Kostendeckungsgrad kann somit substantiell verbessert werden.
592 Künftige Erträge
In beiden Kinderkliniken sind heute die Einnahmen durch diverse Verträge mit den Versicherern geregelt. Zudem erlassen die beiden Regierungen die jeweiligen kantonal gültigen Tarife in jenen Bereichen, die nicht vertraglich geregelt sind. Das UKBB mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit wird in Zukunft autonom - im Kontext mit den anderen Spitälern der Region - mit den Versicherern Tarifverträge für die gesamte Angebotspalette an beiden Standorten aushandeln und so die Einnahmen sichern können. Für den vertragslosen Zustand gemäss Art. 47 Abs. 1 KVG (feh-lender Tarifvertrag) müssen sich die Kantonsregierungen untereinander verständigen, nach welchem Modus die Tarife festgelegt werden (gegenseitige Absprache). Formal zuständig ist die Kantonsregierung am Sitz der gemeinsamen Institution (Basel-Landschaft).
Die Übersicht in Kapitel 591 enthält auch Zahlenwerte zur künftigen Ertragslage des Universitäts-Kinderspitals beider Basel. Diese Zahlenwerte basieren einerseits auf der Datengrundlage des Jahres 1996 für das Basler Kinderspital (ohne KJUP) und die Kinderklinik Bruderholz sowie andererseits auf Annährungsrechnungen für einen gemeinsamen Spitalbetrieb UKBB 1999. Bei diesen Angaben kann es sich vorerst nur um Schätzgrössen handeln, da die Tarife für das Jahr 1999 mit den Finanzierungsträgern (Kranken- und Unfallversicherer) erst im Verlaufe des Jahres 1998 ausgehandelt werden.
In diesen bereits Ende 1997 angelaufenen Verhandlungsgesprächen haben aber sowohl der Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer als auch der Kantonalverband Basellandschaftlicher Krankenversicherer auf der Basis gemeinsamer Zielvorstellungen ihre grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft erklärt. Auch mit der für die Unfallversicherer zuständigen Medizinaltarifkommission UVG (kurz MTK) wurden erste Gespräche geführt. In diesem Zusammenhang gilt es auf einige wesentliche Aspekte speziell hinzuweisen:
Ein wichtiges Ziel des UKBB besteht darin, die Patienten-Ströme aufgrund fachlicher Überlegungen lenken zu können, und zwar unabhängig von Auswirkungen unterschiedlicher Tarifsysteme oder verschiedener Hoheitsgebiete.
- Das geltende Spitalabkommen Basel-Stadt/Basel-Landschaft wird bezüglich der Kindermedizin obsolet, da innerhalb der beiden Trägerkantone eine vollständige Freizügigkeit geschaffen wird: Das UKBB ist für beide Basel gleichsam ein innerkantonales Spital, dessen zwei Standort-"Filialen" für die Wohnbevölkerung der beiden Kantone ohne Einschränkung offen stehen. Damit wird ein Anliegen erfüllt, das für Patientinnen und Patienten wie auch für die Versicherer zentral ist. Parallel zur Einführung dieser vollen Freizügigkeit müssen nun mit den Versicherern eine harmonisierte Tarifstruktur sowie harmonisierte Tarife für beide Standorte unabhängig von der Herkunft der Patientinnen und Patienten ausgehandelt werden.
- Der Versorgungsauftrag für die weitere Region (Solothurn, Aargau, Jura, angrenzendes Ausland) muss gestützt auf ein angepasstes Tarifkonstrukt wahrgenommen werden können. Im Interesse der Aufrechterhaltung der universitären Kinderheilkunde (Lehrverpflichtungen im Rahmen der universitären Medizinalausbildung, Forschungsprojekte mit Grundlagenforschung und klinischer Forschung, Weiterbildungsauftrag für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung) ist dieses erweiterte Einzugsgebiet von grosser Bedeutung. Je autonomer die Trägerschaft und das Management des UKBB ausgestaltet wird, umso eher kann eine entsprechende Ausrichtung realisiert werden.
593 Immobilienkosten
Immobilienkosten sind in der Übersicht in Kapitel 591 vorerst ausgeklammert worden. Dies ist für den Vergleich mit vergangenheitsbezogenen Zahlenwerten oder einer Variante „ohne UKBB" notwendig, weil die durch die Trägerkantone in der Vergangenheit getätigten Investitionen die aktuellen Betriebsrechnungen des Basler Kinderspitals bzw. der Kinderklinik des Kantonsspitals Bruderholz nicht belasten.
Die aktuell genutzten Liegenschaften an beiden Standorten sollen im Verwaltungsvermögen des jeweiligen Kantons verbleiben, gewidmet wie bisher für die Zwecke des Kinderspitals. Im Sinne einer Vollkostenrechnung sollen dem UKBB jedoch neben dem baulichen Unterhalt und Erneuerungsinvestitionen auch die Mietkosten für die aktuell genutzten Liegenschaften in Rechnung gestellt werden. Deshalb basieren die nachfolgenden Ausführungen und Berechnungen auf einem um diesen Betrag erhöhten Betriebsbudget 1999. Der Finanzierungsbedarf für die beiden Trägerkantone erhöht sich dadurch jedoch nicht, da im Ausmass der zu finanzierenden Mietkosten des UKBB bei den Kantonen auch entsprechende Erträge anfallen werden (BS rund 1 Mio. Franken, BL rund 1.3 Mio. Franken).