Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-035 vom 17. Februar 1998


Universitäts-Kinderspital beider Basel: Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes; Genehmigung des Kinderspitalvertrages (Partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





1 Zusammenfassung und Begehren

Das Basler Kinderspital und die Kinderklinik des Kantonsspitals Bruderholz sollen aus den jeweiligen Verwaltungen der beiden Kantone herausgelöst und in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeführt werden. Nur durch dieses Zusammengehen kann die universitäre Kindermedizin für unsere Region mittelfristig gesichert werden. Die Kinderklinik Bruderholz erhält damit ebenfalls einen universitären Status.


Die rechtlichen Grundlagen für die Verselbständigung und die partnerschaftliche Trägerschaft des Universitäts-Kinderspitals beider Basel werden durch eine Ergänzung der beiden Spitalgesetze sowie in einem Staatsvertrag gelegt. Das gemeinsame Universitäts-Kinderspital mit zwei Standorten soll die kindgerechte medizinische Versorgung für die beiden Halbkantone auf universitärem Niveau erhalten. Durch Schwerpunktbildungen an den beiden Standorten können Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden, ohne die wohnortnahe Grundversorgung in Frage zu stellen. Dank einer Bündelung des Spezialwissens und einer modernen Spitalorganisation wird das Universitäts-Kinderspital beider Basel als leistungsfähiges Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin seine Dienste der ganzen Region anbieten.


Eine Beibehaltung des status quo würde die heutige Konkurrenzsituation sowie die derzeitigen Doppelspurigkeiten aufrechterhalten. Die allgemeine Entwicklung des medizinischen Fortschritts und die knapper werdenden Staatsfinanzen stellen die Existenz einer der beiden Kinderkliniken zunehmend in Frage. Für zwei Spitäler ist das Einzugsgebiet zu klein. Mit dem vorgesehenen Zusammenschluss der heutigen Kliniken kann dieser kritischen Lage rasch begegnet werden.


Mit der Gewährung eines Projektierungskredites im Juni 1997 haben der Grosse Rat und der Landrat grünes Licht für die Ausarbeitung des partnerschaftlichen Projektes gegeben. Mit dem vorliegenden Bericht beantragen die beiden Regierungen den Parlamenten nunmehr die Genehmigung der rechtlichen Grundlagen und die Realisierung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel per 1. Januar 1999.




2 Ausgangslage


21 Vorgeschichte


Basel-Stadt und Basel-Landschaft bemühen sich seit vielen Jahren, zu einer engeren Zusammenarbeit auf dem Gebiete der stationären Kindermedizin zu finden. Die wichtigsten Stationen auf dem Wege zu einem gemeinsamen Kinderspital seien an dieser Stelle stichwortartig in Erinnerung gerufen:


- 1983: Die Beratungsfirma Health Care Consulting and Planning (HCP) schlägt in einem Bericht zuhanden der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft vor, auf dem Bruderholz eine gemeinsame Kinderklinik als Neubau zu verwirklichen.


- 1986: Die Regierungen beider Basel beschliessen, die Frage des Standortes einer allfälligen gemeinsamen Kinderklinik abzuklären. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterbreitet dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ein Konzept für eine gemeinsame Kinderklinik. Unter drei Standort-Varianten: ein Kinderspital in einem Zusatzbau auf dem Bruderholz; ein Kinderspital im Nordflügel der Frauenklinik Basel oder eine Kinderklinik am heutigen Standort des Kinderspitals Basel favorisiert er das Modell der sog. Realteilung, d.h. den Standort Bruderholz. Er umreisst die Rahmenbedingungen, die bei einer Realisierung des Projektes zu beachten wären. Gleichzeitig bekundet er seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übergabe der stationären Kinder- und Jugendmedizin an den Kanton Basel-Landschaft.


- 1987: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gibt eine Grundsatzerklärung ab für eine gemeinsame Universitäts-Kinderklinik auf dem Bruderholz. Er teilt darin seine Bereitschaft mit, die Führung dieser Universitäts-Kinderklinik unter Einhaltung gewisser Rahmenbedingungen in vollumfänglicher Verantwortung zu übernehmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst diese Grundsatzerklärung und sichert seine volle Unterstützung für die notwendigen Detailklärungen zu.


- 1988: Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterbreitet dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ein Baselbieter Konzept für eine Universitäts-Kinderklinik am Kantonsspital Bruderholz zur Stellungnahme.




- 1989: Die beiden Regierungen setzen eine paritätische Arbeitsgruppe ein, mit dem Auftrag, auf der Basis der beiden Grundlagenberichte ein umfassendes, gemeinsames Konzept für das Universitäts-Kinderspital beider Basel vorzulegen.


- 1989: Die Progressiven Organisationen Basel reichen folgendes unformuliertes Initiativbegehren ein: "Der Kanton Basel-Stadt garantiert den Betrieb einer staatlichen Kinderklinik auf seinem Gebiet."


- 1990: Die paritätische Arbeitsgruppe legt den beiden Regierungen ihren Ergebnisbericht zum Universitäts-Kinderspital beider Basel vor. Aufgrund des eingereichten Volksbegehrens wird die Weiterarbeit am Projekt unterbrochen.


- 1992: Die baselstädtischen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nehmen die besagte Initiative mit deutlichem Mehr an.


- 1993: Die "Grünen Baselbiet" reichen folgendes nichtformuliertes Volksbegehren ein: "Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft setzen sich für eine gemeinsame Kinderklinik beider Basel ein."


- 1994: Der Basler Souverän stimmt einer Änderung des Spitalgesetzes zu, welche die unformulierte Initiative "zur Rettung des Kinderspitals in Basel" wie folgt konkretisiert: „Er (sc. der Kanton) betreibt eine Kinderklinik auf Kantonsgebiet."


- 1995: Der Baselbieter Souverän lehnt die Volksinitiative "für eine gemeinsame Kinderklinik beider Basel" ab.


Aufgrund dieser Volksentscheide ist davon auszugehen, dass die Bevölkerungen beider Halbkantone dem Vorhandensein eines Kinderspitals auf eigenem Kantonsgebiet grosse Bedeutung beimessen. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden, indem das gemeinsame Universitäts-Kinderspital beider Basel seine Dienstleistungen in beiden Kantonen anbietet, von beiden Kantonen getragen wird, die beiden Kliniken zusammenschliesst und sich als öffentlich-rechtliche Institution verselbständigt.




22 Heutige Zusammenarbeit der beiden Kantone


221 Spitalabkommen BS/BL


Die Zusammenarbeit der beiden Kantone im Bereich des Spitalwesens ist geregelt im "Vertrag über die Abgeltung von zentrumsmedizinischen Spitalleistungen sowie der klinischen Lehre und Forschung des Kantons Basel-Stadt durch den Kanton Basel-Landschaft (Spitalabkommen BS/BL)" vom 23. November 1993 bzw. 14. Juni 1994 (Kt. BL: SGS 932.22, Kt. BS: SG 330.710). Er beinhaltet die basellandschaftliche Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung bis zum (erfolgten) Inkrafttreten des neuen Universitätsvertrages sowie die Abgeltung von stationären zentrumsmedizinischen Leistungen des Kantonsspitals Basel, des Felix Platter-Spitals und des Basler Kinderspitals für Notfall- und KVG-Patienten und -Patientinnen der allgemeinen Abteilung aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der Vertrag regelt zudem die baselstädtische Abgeltung von stationären Leistungen der Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal für Notfall-Patientinnen und -Patienten der allgemeinen Abteilung aus dem Kanton Basel-Stadt. Im Anhang zum Vertrag werden die sogenannten KVG-Leistungen in je einer Liste für Erwachsenenmedizin und für Kindermedizin näher bezeichnet. Wenn medizinische Gründe gemäss dieser Liste vorliegen, ist für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in Baselland eine Hospitalisierung in einem baselstädtischen Universitätsspital möglich. Gemäss einem separaten Vertrag gilt im Bereich der Augenheilkunde volle gegenseitige Freizügigkeit.




222 Universitätsvertrag


Gemäss Spitalabkommen BS/BL leistete der Kanton Basel-Landschaft bis zum Inkrafttreten des neuen Universitätsvertrages jährlich eine Pauschalabgeltung von 10 Millionen Franken (Indexstand Januar 1993) an die klinische Lehre und Forschung der Universität Basel. Diese Leistungen sind nunmehr nach § 5 des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel (Universitätsvertrag) vom 30. März 1994 (BL: SGS 664.1, BS: 442.400) im (der Teuerung anzupassenden) jährlichen Beitrag in der Höhe von 75 Millionen Franken (Indexstand Juni 1996) enthalten. Von diesem Beitrag fliessen nach einer internen Regelung des Kantons Basel-Stadt rund 1,1 Millionen Franken in die Rechnung des Basler Kinderspitals zugunsten der Lehre und Forschung ein.




223 Universitäre Pädaudiologie


Im Jahre 1996 haben die beiden Kantone in einem weiteren Vertrag die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der universitären Pädaudiologie (pädiatrisches Spezialfach, das sich mit Hörstörungen befasst) - vorerst für eine Dauer von drei Jahren - geregelt. Danach nimmt der Kanton Basel-Landschaft für diesen Fachbereich eine zentrumsmedizinische Stellung ein. Die universitäre Pädaudiologie umfasst Dienstleistung, Forschung und Lehre und schliesst insbesondere auch die pädaudiologisch-medizinische Rehabilitation von gehörlosen Kindern mit einer Innenohrprothese (Cochlear Implant) mit ein.




224 Patientenbewegungen zwischen BS und BL und deren Kosten für die Kantone


Im Jahre 1996 verrechnete der Kanton Basel-Stadt dem Kanton Basel-Landschaft für die Pflege von Kindern und Jugendlichen im Basler Kinderspital insgesamt 2'535 Pflegetage. Nach Abzug der Leistungen der Versicherer verblieben dem Kanton Basel-Landschaft Kosten von total rund 1.6 Mio. Franken. Aus dem Pädaudiologievertrag erwuchsen dem Kanton Basel-Landschaft Kosten von Fr. 232'500.-- (6 Cochlear Implants). Zusammen mit dem via Universitätsvertrag geleisteten Beitrag für Lehre und Forschung von 1.1 Mio. Franken ergab sich für den Kanton Basel-Landschaft aus den drei genannten Verträgen eine Gesamtbelastung von 2.9 Mio. Franken. Umgekehrt vergütete der Kanton Basel-Stadt 1996 für Notfallhospitalisationen von Kindern mit Wohnsitz Basel-Stadt im Kantonsspital Bruderholz einen Betrag von rund 0.1 Mio. Franken. Darüber hinaus wurden - ohne direkte finanzielle Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft - im Basler Kinderspital weitere rund 4'700 Pflegetage sowie ambulante Leistungen für Baselbieter Kinder erbracht, finanziert durch Versicherungsleistungen. In geringerem Umfang war dies im umgekehrten Sinne auch in der Kinderklinik Bruderholz der Fall (ca. 600 Pflegetage).




225 Zusammenarbeit der beiden Kinderspitäler


Auf Initiative der beiden Chefärzte Pädiatrie beginnt im zweiten Halbjahr 1993 eine kontinuierliche Annäherung der beiden Kinderspitäler. Die universitären Lehrverpflichtungen werden koordiniert und es werden gemeinsame Forschungsprojekte realisiert. Wöchentliche Staffmeetings zur gemeinsamen Weiterbildung finden in regelmässigem Turnus in Basel und auf dem Bruderholz statt. Sie werden in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Kinderärztinnen und -ärzten durchgeführt. Für Patienten mit komplexen Krankheiten werden gegenseitig Konsiliardienste in Anspruch genommen, bei Engpässen werden gemeinsame Notfalldienste etabliert, Nachfolgeentscheide im ärztlichen Kader werden zusammen vorbesprochen.


Die seit Ende 1995 im Rahmen der Projektierung des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals geleisteten Arbeiten (Sitzungen, Klausuren, Konsenspapiere) intensivieren das Zusammengehörigkeitsgefühl der involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und fördern die Neuidentifikation mit der geplanten gemeinsamen Institution. Erste Schwerpunktbildungen werden konkret umgesetzt: Onkologie/Hämatologie am Basler Kinderspital ab 1.10.1996; stationäre Neuropädiatrie an der Kinderklinik Bruderholz ab 1.4.1997. Damit können die Machbarkeit und die Vorteile der Konzentration spezialisierter Leistungen auf jeweils einen Standort unter Beweis gestellt werden.


In den letzten Jahren hat sich die Atmosphäre zwischen den beiden Kinderspitälern eindeutig verbessert. Dies gilt für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und andere Berufsgruppen. Gegenseitige fachliche und persönliche Wertschätzung, gemeinsame Aktionen wie das Kinderspital-Fest, Mut zu Neuem und Motivation für die Erhaltung der universitären Kinder- und Jugendmedizin in der Region Basel verdrängen zunehmend Misstrauen, Angst und unnötige Konkurrenzierung.




23 Kennzahlen 1996 der beiden Kinderspitäler


Anmerkungen:
1) Inkl. Aufwendungen für klinische Lehre und Forschung im Ausmass von 8.8 Mio. Franken.
2) Bei dieser Angabe ist zu beachten, dass nur die direkt der Kinderklinik zuteilbaren Stellen berücksichtigt sind. Wesentliche Leistungsbereiche des Gesamtspitals Bruderholz werden in Form von Umlagen der Kinderklinik zugeteilt. Die Zahl lässt aus diesem Grund keinen Vergleich zu.


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1.

0 Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und Poliklinik, bislang organisatorisch integriert in das Basler Kinderspital