1998-36

Landrat / Parlament


Motion: Ausweisung finanzielle Folgen für Bürgerinnen und Bürger bei Gesetzes- und Dekretsvorlagen



Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen

Autor: Urs Steiner, FDP-Fraktion

Eingereicht: 19. Februar 1998


Nr.: 1998-036





Zur Sanierung der prekären Staatsfinanzen des Bundes besteht die Tendenz, dass der Bund immer mehr Aufgaben den Kantonen zum Vollzug mit Kostentragungspflicht zuweist. Der Kanton selber sieht sich dabei gezwungen, laufend Mittel und Wege zu suchen, diese vom Bund überwälzten Aufgaben zu finanzieren. Mit entsprechenden Gesetzes- und Dekretsvorlagen zu Handen des Stimmvolkes wird das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt, wobei das Prinzip "Gebühren nach Verursacherprinzip" im Vordergrund steht.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben grossmehrheitlich jeweils keine Übersicht, welche finanziellen Folgen wie Steuern, Gebühren und übrige Abgaben die kantonalen Erlasse für sie bewirken. Ein Musterbeispiel dabei ist das Gewässerschutzgesetz von 1994, das den Gemeinden und damit der Bevölkerung unabsehbare Lasten bringt, welche offensichtlich vorgängig nicht transparent ausgewiesen wurden. Die Folgen davon sind beispielsweise drastisch erhöhte Abwassergebühren. Die finanzielle Entlastung des Kantons zu Lasten der Gemeinden führt in der Folge immer wieder zu parlamentarischen Vorstössen um eine Korrektur zu erwirken.


Durch die fehlende offene finanzielle Transparenz in den Abstimmungsvorlagen erleidet die Demokratie grossen Schaden und führt bei der Stimmbürgerschaft zu Unzufriedenheit und Politverdrossenheit. Im Sinne von NPM und Kostenwahrheit ist es angebracht, für jeden Urnenentscheid mit Kostenfolge, auch über die finanzielle Tragweite der Erlasse transparent und verständlich zu orientieren.




Die Regierung wird hiermit beauftragt:


bei finanzwirksamen Gesetzes- und Dekretsvorlagen die finanziellen Folgen für Bürgerinnen und Bürger transparent aufzuzeigen.


Diese Angaben sind bereits in die Vernehmlassungsvorlagen (Vernehmlassungsverfahren) vor der parlamentarischen Beratung aufzunehmen. Ebenfalls sind in den Abstimmungsbotschaften die finanziellen Auswirkungen der Erlasse z.Hd. der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verständlich darzustellen.


Dieser Auftrag soll im Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz festgehalten werden.




Back to Top