1998-4

Landrat / Parlament


Motion: Einreichung einer Standesinitiative zwecks Realisierung einer wirkichen (formellen und materiellen) Steuerharmonisierung (Änderung von Art. 42 quinquies Abs. 2 Bundesverfassung)



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Autor: B. Krähenbühl, SP-Fraktion

Eingereicht: Liestal, 8. Januar 1998


Nr.: 1998-004





Laut Art. 42 quinquies BV sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zu diesem Zweck erlässt er auf dem Wege der Bundesgesetzgebung Grundsätze für die Gesetzgebung der Kantone und Gemeinden über Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht und überwacht ihre Einhaltung. Sache der Kantone bleibt insbesondere die Bestimmung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge.

Eine Steuerharmonisierung, die diesen Namen wirklich verdient, hätte zum Ziel, die direkten Steuern von Bund und Kantonen einander anzugleichen, das schweiz. Steuerrecht transparenter zu gestalten und die Steuerveranlagungen zu vereinfachen. Aus Abs. 1 der zitierten Verfassungsbestimmung ergibt sich zunächst auch, dass der Verfassungsgesetzgeber grundsätzlich eine Harmonisierung sowohl in der vertikalen Ebene (zwischen Bund und Kantonen bzw. Kantonen und Gemeinden) wie auch in der horizontalen Ebene (zwischen den Kantonen untereinander einerseits und innerhalb des Kantons zwischen den Gemeinden andererseits) beabsichtigte.


Durch die Tatsache, dass Art. 42 quinquies Abs. 2 BV den Kantonen aber die Tarifhoheit (Bestimmung der Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge) belässt, wird der Verfassungsauftrag stark relativiert, wenn nicht sogar verunmöglicht.


Die Folgen sind bekannt. Anstelle einer Angleichung erleben wir ein Auseinanderdriften der kantonalen Steuern. Das Prinzip der Steuerbelastung nach Leistungsfähigkeit wird je länger je mehr zu einer Farce. Die mobilsten und leistungsfähigsten unter den Steuerpflichtigen können unter Ausnützung legaler Schlupflöcher ihre Steuern minimieren. Selbst Millionären gelingt es, ihre Steuerschuld völlig legal auf Null zu bringen.


Von der Bevölkerung wird es als schreiende Ungerechtigkeit empfunden, dass gerade Superreiche und Spitzenverdiener den Fiskus völlig legal austricksen können. Für viele ist inzwischen klar: Kantonale Steuerparadiese passen nicht in eine solidarische Schweiz


Um die bekannten Missstände zu eliminieren und eine wirkliche Steuerharmonisierung zu erreichen, wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Standesinitiative gemäss Art. 93 BV zu unterbreiten, mit der eine Neufassung von Art. 42 quinquies Abs. 2 BV verlangt wird. Dabei soll den Kantonen künftig lediglich das Recht verbleiben, die Steuersätze innerhalb einer durch den Bundesgesetzgeber festzulegenden Bandbreite (Bandbreitenmodell) festzusetzen.




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