1998-42
Landrat / Parlament
Postulat: Reinacherheide und Hunde -gemeinsam im Interesse des Naturschutzes
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Brunner, SD
Eingereicht: 19. Februar 1998
Nr.: 1998-042
Gemäss BUWAL sei die Reinacherheide ein einzigartiges Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung, doch was sich zur Zeit auf diesem Stück Erde an nicht wieder gutzumachenden Eingriffen, sprich Verschandelungen der Natur, abspielt, spottet jeder Beschreibung. Standen schon früher ergriffenen Schutzmassnahmen zum Beispiel die totale Verbannung der Hunde auf dem Bereich der Reinacherheide in keinem Verhältnis zu den schon vor Jahren begangenen Todsünden (Autobahn), so kann die Zerstückelung der Heide, wie sie in diesen Tagen und Wochen betrieben wird, nur als Akt der Willkür bezeichnet werden. Schutzmassnahmen und massivste Rodungen stehen in einem krassen Missverhältnis zueinander. Mit dem Hundeverbot in der Reinacherheide wurde nun massiv und unverhältnismässig auf die unbelehrbaren Hundehalter reagiert, die ihren Vierbeiner trotz Leinenzwang im Naturschutzgebiet frei laufen liessen. Mit diesem Hundeverbot sind aber kollektiv auch jene Hundehalter bestraft worden, die sich an die Leinenpflicht und die Schutzbemühungen im Naturschutzgebiet der Reinacher Heide hielten. Konsequenz ist nun, dass alle Hundehalter wenn sie an der Birs entlang spazieren gehen, mit ihren Hunden auf die starkbefahrenen Strassen entlang dem Naturschutzgebiet ausweichen müssen. Viele der betroffenen Hundehalter stellen aufgrund der zwar unbestrittenen aber massiven Baueingriffe der EBM auch die Frage, in welchem Verhältnis das Hundeverbot zum Schutze der Reinacherheide contra den massiven Baueingriffen stehen? Und, warum wurden trotz verschiedenster Missachtung des Leinenzwanges nicht nur jene Hundehalter bestraft (zum Beispiel durch hohe Bussen) die die unbestrittenen Schutzbestimmungen missachteten, statt kollektiv alle Hundehalter zu bestrafen?
Ich bitte daher den Regierungsrat,
das Hundeverbot entlang den Wanderwegen in der Reinacherheide aufzuheben, dafür aber einen generellen Leinenzwang vorzuschreiben und bei Missachtung durch entsprechende "massive" Bussen, die unbelehrbaren Hundehalter individuell zur Verantwortung zu ziehen.
Back to Top