1998-43
Landrat / Parlament
lnterpellation: 37,5 oder 92 Millionen für die KVA Basel? Was geschieht mit den Abstimmungsversprechungen?
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Autor: Theo Weller, EVP
Eingereicht: 19. Februar 1998
Nr.: 1998-043
1. Allgemeines
In der Volksabstimmung vom 22.9.97 hat das baselbieter Stimmvolk zwei Krediten zugestimmt, welche die Erfüllung der Verpflichtungen aus der "Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Abfallbewirtschaftung" (kurz Abfallvereinbarung genannt) ermöglichen sollten. Zugestimmt wurde dem Verpflichtungskredit von Fr. 34,5 Mio. für die Erhöhung der Kapitalbeteiligung von bisher Fr. 3 Mio. auf Fr. 37,5 Mio. an der Redag und dem Kredit von Fr. 10 Mio. für eine Kostendeckungsgarantie. Von weiteren Krediten für die KVA war nicht die Rede.
Die bis vor kurzem noch offene Frage, ob der baselstädtische Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Genehmigung die bisher nur von Baselland gutgeheissene Abfallvereinbarung unterbreiten werde, ist nun beantwortet. Der Ratschlag Nr. 8802 vom 20.1.98 betr. "Abschluss einer Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft" (kurz Ratschlag genannt) wurde dem Grossen Rat am 27.1.98 zugestellt. Der Ratschlag enthält zahlreiche Teilberichte und ist versehen mit 12 Beilagen. Es handelt sich um ein nachahmenswertes Beispiel einer offenen und umfassenden Information.
2. Folgen des Ratschlages
2.1. Höhe der Investition unseres Kantons
Gemäss Ratschlag (S. 29) betragen die voraussichtlichen Projektkosten (nur noch) Fr. 208 Mio. (statt wie ursprünglich angenommen Fr. 380 Mio.). Zur Beteiligung unseres Kantons an der Finanzierung des Baus der KVA entnimmt man dem Ratschlag (S. 33/34) folgende Überlegungen:
Als massgebend wird die Beteiligung unseres Kantons am Aktienkapital der Redag (37,5 von 84,5 Mio. = 44,4 %) betrachtet. So steht es auch in Ziffer 0.3 des Darlehensvertrages zwischen unserem Kanton und der Redag (Ratschlag S. 42).
Anmerkungen:
Der Ratschlag schafft damit einen Widerspruch zur den dem baselbieter Stimmvolk für die Abstimmung vom 22.9.96 gelieferten Informationen. Ziffer 2.1.2. der Abfallvereinbarung nennt nämlich ein anderes Mass der Beteiligung unseres Kantons, nämlich den Umfang des von ihm angemeldeten Abfallkontingentes. Letzteres beträgt aktuell 80'000 t/a. Bezogen auf die angenommene Kapazität von 246'000 t/a (Ratschlag S. 17) ergibt dies (nur) einen Anteil von 34,55%.
Der Ratschlag ignoriert auch, dass als Investition für die KVA in der Volksabstimmung vom 22.9.96 nur ein Kredit von Fr. 34,5 Mio. zur Aufstockung des Aktienkapitals der Redag gutgeheissen worden ist.
Aufgrund der Annahme des Ratschlages beliefe sich der Finanzierungsanteil unseres Kantons auf etwas mehr als Fr. 92 Mio. (44,4% von Fr. 208 Mio. ). Würde Ziffer 2.1.2 der Abfallvereinbarung eingehalten, so ergäben sich höchstens Fr. 82 Mio.
2.2. Baukredit an Redag wird zu lnvestitionsdarlehen an Basel-Stadt
Gemäss Darlehensvertrag zwischen unserem Kanton und der Redag (Ratschlag S. 42 - 45) gewährt unser Kanton der Redag zunächst einen "zinslosen Baukredit in Darlehensform" (Ziffer 1.1., Ratschlag S. 42). Dieser soll dann "in ein Investitionsdarlehen des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt umgewandelt" werden( Ziffer 2.1., Ratschlag S. 43).
Da der Kanton Basel-Stadt gemäss Ziffer 3 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betr. Bau und Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage" (Ratschlag S. 46) gleichzeitig Bauherr, Eigentümer und Betreiber der Anlage ist erhält die über die Aufstockung des Aktienkapitals der Redag hinausgehende Investition einen andern Charakter.
2.3. "Umfassende Mitspracherechte", "Maximum an Mitwirkung"?
Die Vertretung unseres Kantons im Verwaltungsrat der Redag wird im neuen Konsortialvertrag in Ziffer 5.2, Absatz 1 (Ratschlag S. 53) wie folgt geregelt:
"Der Verwaltungsrat besteht aus 17 (siebzehn) Mitgliedern. Dem Kanton Basel-Stadt stehen 6 Verwaltungsratsmandate zu, dem Kanton Basel-Landschaft 5 Verwaltungsratsmandate. Die übrigen Partner haben Anspruch auf 6 Verwaltungsratsmandate."
Im Brief des Baudepartements Basel-Stadt vom 17.7.96 an Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel wurde folgender Vorschlag für die Gliederung des Verwaltungsrates nach erfolgter Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 87,5 Mio. unterbreitet:
"Im Rahmen dieser Aktienkapitalerhöhung erhöht sich auch die Zahl der Verwaltungsratsmandate für den Kanton Basel-Landschaft nach folgender Tabelle:"
| |
Mitglieder VR
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|
| |
bisher
|
nachher
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|
BS
|
7
|
9
|
|
BL
|
2
|
8
|
|
übrige
|
7
|
7
|
|
Total
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16
|
24
|
Diesen Vorschlag hat Frau Regierungsrätin Schneider in einem Brief vom 14.4.97 wie folgt kommentiert:
"Die Vorschläge in diesem Schreiben entsprechen nicht unseren Vorstellungen, sodass bezüglich effektiver Zusammensetzung der erwähnten Gremien noch keine definitiven Aussagen gemacht werden können."
Der baselstädtische Vorschlag vom 17.7.96 hätte unserem Kanton eine Vertretung im Verwaltungsrat von 33,3% gebracht, was Frau Regierungsrätin Schneider zurecht als ungenügend taxierte. Nun wird unserem Kanton nur noch eine Vertretung von 29,4% zugebilligt, wogegen die übrigen, privaten Partner (deren Know-how nach beendigter Planungsphase und bald fertiggestelltem Bau nicht mehr benötigt wird) eine Über-Vertretung von 35,3 % erhalten sollen, obwohl sie nur 7,6% Aklienkapital gezeichnet haben!
3. Feststellungen und Fragen
3.1. Landrat und Volk haben haben einen Kredit von Fr. 34,5 Mio. für den Bau der KVA bewilligt. Weitere finanzielle Mittel sollten günstiger durch die Redag beschafft werden können.
- Wie kommt der Regierungrat dazu, nun zu Lasten unseres Kantons und in eigener Kompetenz zusätzlich über Fr. 50 Mio. in die baselstädtische KVA zu investieren?
- Weshalb soll die Finanzierung durch Darlehen der Kantone plötzlich günstiger sein, als die bisher beabsichtigte Beanspruchung des Kapitalmarktes?
3.2. Gemäss Abfallvereinbarung Ziffer 2.1.2. beteiligt sich unser Kanton im Umfang des von ihm angemeldeten Abfallkontingents an der Finanzierung der KVA, was aufgrund der im Ratschlag genannten Werte eine Beteiligung von 34,55% ergäbe. Nach Ziffer 0.3 des Darlehensvertrages (Ratschlag S. 42) soll sich unser Kanton entsprechend seinem Anteil am Aktienkapital der Redag an den Kosten der Anlage beteiligen, welcher zur Zeit 44,4% beträgt.
- Was legitimiert den Regierungsrat, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die wesentlich abweichen von den grundlegenden Informationen zur Volksabstimmung vom 22.9.96?
3.3. Dem Verwaltungsrat der Redag sollen nach erfolgter Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 84,5 Mio. 17 Personen angehören. Unserem Kanton, mit einem Anteil von 44,4% am Aktienkapital sollen nur 5 Sitze zustehen, was einem Sitz-Anteil von nur 29,4% entspricht. Gleichzeitig soll 6 privaten Unternehmen - mit bloss 7,1% Aktienanteil - 6 Sitze, die zusammen eine Stimmkraft von 35,5% vermitteln, eingeräumt werden. Die Benachteiligung unseres Kantons ist stossend.
- Wann und wie gedenkt der Regierungsrat seine vor der Volksabstimmung vom 22.9.96 abgegebenen Zusicherungen ("Beim Bau und Betrieb hat unser Kanton umfassende Mitspracherechte", "Die hohe Beteiligung am Aktienkapital sichert uns ein Maximum an Mitwirkung, an eigener Beeinflussung der Kosten und an Bundesbeiträgen") einzulösen?
- Weshalb lässt sich unser Regierungsrat mit einer noch schlechteren Lösung, als sie von Basel-Stadt mit Schreiben vom 17.7.96 offeriert worden war, abspeisen?
3.4. Dem Ratschlag ist zu entnehmen, dass folgende Vertragswerke noch nicht unterzeichnet sind:
- der aktualisierte (neue) Konsortialvertrag (Ratschlag S. 51 - 57),
- die Verwaltungsvereinbarung (Ratschlag S. 46 - 48) und
- der Darlehensvertrag (Ratschlag S. 42 - 45).
- Was unternimmt der Regierungsrat, um diese Vertragswerke vor der Unterzeichnung seinen Abstimmungsversprechungen und der Abfallvereinbarung anzupassen?
Der lnterpellant ersucht um schriftliche Beantwortung.
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