1998-45
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-045 vom 10. März 1998
Revision des Gesetzes über die Gewaltentrennung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhalt
I. Anlass für die Gesetzesrevision
II. Grundsatz der Gewaltentrennung
III. Regelung der personellen Gewaltentrennung in Bund und Kantonen
IV. Entwicklung der personellen Gewaltentrennung im Kanton Basel-Landschaft
1. Der allgemeine Grundsatz der Gewaltentrennung im basellandschaftlichen Verfassungsrecht
2. Die personelle Gewaltentrennung in der Staatsverfassung von 1892
3. Das Gesetz über die Gewaltentrennung von 1977
4. Die personelle Gewaltentrennung in der Kantonsverfassung von 1984
V. Welche Kriterien sind bei der Regelung der personellen Gewaltentrennung zu berücksichtigen?
1. Unvereinbarkeit von Parlamentsmandat und Zugehörigkeit zur Exekutive (Regierung und Verwaltung)
2. Unvereinbarkeit von Parlamentsmandat und Richteramt
VI. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
3. Gemeinden und Gemeindeverbände
4. Personalverbände und Wirtschaftsverbände
5. Gerichte, Richtervereinigung, Staatsanwaltschaft, Statthalter-Konferenz
6. Selbständige kantonale Betriebe
VII. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
1. § 2 des Gesetzesentwurfs (Selbständige kantonale Betriebe)
2. § 3 des Gesetzesentwurfs (Kantonale Verwaltung)
VIII. Entwurf des revidierten Gesetzes über die Gewaltentrennung samt neuem Dekret
1. Gesetz und ausführendes Dekret
2. Entwurf eines revidierten Gesetzes über die Gewaltentrennung
3. Entwurf eines Dekrets zum Gesetz über die Gewaltentrennung
Gesetz vom 14. Februar 1977 über die Gewaltentrennung (SGS 104)
Entwurf des revidierten Gesetzes über die Gewaltentrennung
Entwurf des Dekrets zum Gesetz über die Gewaltentrennung
Entwurf einer Änderung der Kantonsverfassung (Variante)
Entwurf des revidierten Gesetzes über die Gewaltentrennung (Variante)