1998-50

Landrat / Parlament


Motion: Oberster Justizrat zur Auswahl von Richterinnen und Richtern



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Autor: Alfred Zimmermann, Grüne Fraktion

Eingereicht: 12. März 1998


Nr.: 1998-050





Wiederum haben die Wahlen in die Baselbieter Gerichte gezeigt, dass unser Wahlsystem wenig tauglich ist. Ausschlaggebend ist heute nicht die Kompetenz der zu Wählenden, sondern das Parteibuch. Die grösseren Parteien pflegen hinter den Kulissen durch Absprachen ein "Päckli" zu schnüren - zum Nachteil der kleinen Parteien und der Parteilosen. Auf diese Art sind fähige Kandidatinnen und Kandidaten - auch bei bester Eignung - von einer richterlichen Laufbahn ausgeschlossen, wenn sie nicht einer der grösseren Parteien angehören.

Die Richterwahlen durch das Parlament sind politische Wahlen, sie sind pseudo-demokratisch und erzielen nicht die Auswahl der Besten. Dass die gewählten Richterinnen und Richter während ihrer ganzen Amtszeit mit ihren Mandatsabgaben die politische Tätigkeit "ihrer" Partei unterstützen, verträgt sich schlecht mit dem Erfordernis der Unabhängigkeit unserer Justiz.


Die "Demokratischen Juristinnen und Juristen Luzern" schlagen ein besseres Konzept vor, den Justizrat. Eine Wahlbehörde aus Juristen der Hochschule, von Verwaltung und Privatwirtschaft sowie Richterinnen und Richtern würde die Wahlen in die Gerichte vorbereiten. Der Justizrat hätte die Bewerbungen zu prüfen und eine Vorauswahl zu treffen, die ausschliesslich die fachliche, charakterliche und soziale Kompetenz berücksichtigt, nicht aber das Parteibuch.


Eigentliche Wahlbehörde könnte der Landrat bleiben oder neu der Regierungsrat sein. Auch der Justizrat selber könnte vom Landrat gewählt werden.


Damit würden die Richterwahlen weitgehend entpolitisiert.


Ich bitte den Regierungsrat, eine Vorlage zur Schaffung eines Justizrats auszuarbeiten.


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