1998-55
Landrat / Parlament
Interpellation: Wer richtet die Richter?
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Peter Brunner, SD
Eingereicht: 12. März 1998
Nr.: 1998-055
Bei den Wahlen zum Ober- und Strafgericht wurde von verschiedenen Kreisen im Landrat kritisiert, dass gewisse Richter gegenüber kriminellen Delinquenten zu viel Nachsicht und Milde bei der Verurteilung walten lassen. Diese Meinung wird auch in der Öffentlichkeit (Leserbriefen), in Gesprächen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft teilweise vertreten. So wird der Vorwurf laut, dass bei den Gerichten teilweise die Täter zu Opfern der Gesellschaft gemacht und sehr milde und konziliant bestraft würden. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile muss man zudem zur Kenntnis nehmen, dass die Strafanträge der Staatsanwaltschaft oder der erstinstanzlichen Gerichte, vielmals reduziert oder sogar auf Bewährung und/oder Therapiebetreuung ausgesprochen wurden. Die Gerichte berufen sich bei ihrer Rechtsprechung zwar auf ihre Unabhängigkeit und soziale Verantwortung (Reintegration); dies wird aber von der mitbetroffenen Gesellschaft kaum verstanden und je länger desto mehr auch in Frage gestellt! Bekanntlich haben ja milde Urteile auch die negative Konsequenz, dass potentielle Täter gerade jene Gebiete bzw. Kantone aussuchen, in welchen sie, wenn sie erwischt werden, auch auf milde Urteile zählen können.
Ich bitte daher den Regierungsrat bzw. die Gerichte um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) In wievielen Fällen (Hehlerei, Erpressungen, Vandalismus, Einbrüche, Diebstahl, Gewalt, Drogenhandel) wurden in den letzten zwei Jahren (1996 / 1997) beim Strafgericht (detailliert nach Kammer 1 und 2) die Strafanträge der Staatsanwaltschaft durch niedrigere Strafen, Bewährung oder Freispruch gemildert?
In wie vielen Fällen wurden dagegen höhere Strafen als die Anträge der Staatsanwaltschaft gefordert, ausgesprochen?
2.) In wievielen Fällen von Hehlerei, Erpressungen, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Gewalt, Drogenhandel wurden in den letzten zwei Jahren (1996 / 1997) beim Obergericht erstinstanzlich verurteilte Delinquenten durch niedrigere bzw. höhere Strafen abgeurteilt?
3.) In wie vielen Fällen (Hehlerei, Erpressung, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Gewalt, Drogenhandel) wurde in den Jahren 1996 / 1997 dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Landesverweis durch das Strafgericht nicht entsprochen bzw. erstinstanzlich ausgesprochene Landesverweise durch das Obergericht wieder aufgehoben?
Was waren vorallem die Gründe dafür?
4.) In wie vielen Fällen führte eine Ablehnung auf Landesverweisung oder die Verurteilung auf Bewährung bzw. Therapie zum Erfolg / Misserfolg?
5.) Bestehen Vergleichsuntersuchungen betreffend der Baselbieter Rechtsprechung / Verurteilungspraxis, gegenüber anderen Kantonen und Frankreich (Elsass) bzw. Deutschland (Südbaden)?
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