1998-55 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-055 vom 25. August 1998
Schriftliche Beantwortung der Interpellation von Peter Brunner, SD, Pfeffingen:
"Wer richtet die Richter?" (98/055)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 12. März 1998 hat Peter Brunner die Interpellation "Wer richtet die Richter?" eingereicht und um deren schriftliche Beantwortung gebeten. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
"Bei den Wahlen zum Ober- und Strafgericht wurde von verschiedenen Kreisen im Landrat kritisiert, dass gewisse Richter gegenüber kriminellen Delinquenten zu viel Nachsicht und Milde bei der Verurteilung walten lassen. Diese Meinung wird auch in der Öffentlichkeit (Leserbriefe), in Gesprächen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft teilweise vertreten. So wird der Vorwurf laut, dass bei den Gerichten teilweise die Täter zu Opfern der Gesellschaft gemacht und sehr milde und konziliant bestraft würden. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile muss man zudem zur Kenntnis nehmen, dass die Strafanträge der Staatsanwaltschaft oder der erstinstanzlichen Gerichte vielmals reduziert oder sogar auf Bewährung und / oder Therapiebetreuung ausgesprochen wurden. Die Gerichte berufen sich bei ihrer Rechtsprechung zwar auf ihre Unabhängigkeit und soziale Verantwortung (Reintegration); dies wird aber von der mitbetroffenen Gesellschaft kaum verstanden und je länger desto mehr auch in Frage gestellt! Bekanntlich haben ja milde Urteile auch die negative Konsequenz, dass potentielle Täter gerade jene Gebiete bzw. Kantone aussuchen, in welchen sie, wenn sie erwischt werden, auch auf milde Urteile zählen können.
Ich bitte daher den Regierungsrat bzw. die Gerichte um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. In wievielen Fällen (Hehlerei, Erpressungen, Vandalismus, Einbrüche, Diebstahl, Gewalt, Drogenhandel) wurden in den letzten zwei Jahren (1996 / 1997) beim Strafgericht (detailliert nach Kammer 1 und 2) die Strafanträge der Staatsanwaltschaft durch niedrigere Strafen, Bewährungen oder Freispruch gemildert?
2. In wievielen Fällen wurden dagegen höhere Strafen als die Anträge der Staatsanwaltschaft gefordert, ausgesprochen?
3. In wievielen Fällen (Hehlerei, Erpressung, Vandalismus, Einbruch, Diebstahl, Gewalt, Drogenhandel) wurde in den Jahren 1996 / 1997 dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Landesverweis nicht entsprochen bzw. erstinstanzlich ausgesprochene Landesverweise durch das Obergericht wieder aufgehoben?? Was waren die Gründe dafür?
4. In wievielen Fällen führte eine Ablehnung auf Landesverweisung oder die Verurteilung auf Bewährung bzw. Therapie zum Erfolg / Misserfolg?
5. Bestehen Vergleichsuntersuchungen betreffend der Baselbieter Rechtsprechung / Verurteilungspraxis gegenüber anderen Kantonen und Frankreich (Elsass) bzw. Deutschland (Südbaden)?
Der Regierungsrat hat die Interpellation dem Obergericht zugestellt, das wie folgt Stellung nimmt:
"In Beantwortung der oben erwähnten Interpellation halten wir fest, dass die Strafjustiz des Kantons Basel-Landschaft der schweizerischen Praxis entspricht. Die Urteile des Obergerichts werden fallweise durch das Bundesgericht überprüft. Dass die Urteile des Obergerichts dabei durch besondere Milde oder Nachsicht aufgefallen wären, kann den Bundesgerichtsurteilen nicht entnommen werden.
Die Beantwortung der statistischen Fragen ist nicht möglich. Unsere Statistik hält wohl fest, ob ein Urteil des Strafgerichts bestätigt wurde oder nicht. Die Gründe für eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und die Abänderungsart lassen sich aber aus der Statistik nicht entnehmen. Diese können so vielfältig, dass eine vom Aufwand her vertretbare statistische Erfassung nicht möglich ist.
Weicht das Strafgericht bezüglich Strafmass von den Anträgen der Staatsanwaltschaft ab, so kann dies aufgrund verschiedenster Anlässe gerechtfertigt sein. U. a. könnten während der Verhandlung neue Tatsachen oder Beweise berücksichtigt worden sein. Es gilt auch für das Strafgericht, dass eine Statistik darüber mit vertretbarem Aufwand nicht geführt werden kann.
Bei der Strafzumessung sind als Rahmen die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu beachten. Innerhalb dieses Rahmens liegt die Bemessung der Strafe weitgehend im richterlichen Ermessen."
In Ergänzung zur Stellungnahme des Obergerichts beantwortet der Regierungsrat, da der Straf- und Massnahmenvollzug in den Händen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion liegt, die Frage 4 wie folgt:. 1997 bzw. 1996 wurden vom Gericht 2 bzw. 1 bedingte und 1997 bzw. 1996 14 bzw. 22 unbedingte Landesverweisungen ausgesprochen. Die Zahlen vom 1.1.1998 bis und mit 19. August 1998 betragen 2 bedingte und 27 unbedingte Landesverweisungen. 1997 bzw. 1996 wurden in Baselland vom Gericht 18 bzw. 15 Massnahmen ausgesprochen - Statistiken über den Verlauf werden nicht geführt.
Zur Frage 5: Nach Wissen des Regierungsrates existieren keine solchen Vergleichsuntersuchungen. Auch das Obergericht konnte solche nicht angeben.
Liestal, den 25. August 1998
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin