1998-56
Landrat / Parlament
Interpellation: Asylgesuche von ausländischen Straftätern und illegal in der Schweiz weilenden Ausländern
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Autor: Willi Müller, SD
Eingereicht: 12. März 1998
Nr.: 1998-056
Wie in verschiedenen Medien zu lesen und zu hören war, ist es zunehmend die Regel, das illegal in der Schweiz weilende Ausländer und / oder ausländische Straftäter nach ihrer Verhaftung ein Asylgesuch stellen. Dies ist ein klarer Missbrauch des Asylrechts, wobei gemäss Medienmitteilungen, diese Straftäter sogar in den Genuss einer verkürzten U-Haft kommen sollen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wieweit ist auch der Kanton Baselland davon betroffen, dass illegal in der Schweiz weilende Ausländer und / oder ausländische Straftäter, ein Asylgesuch stellen?
2.) Wenn ja in welchem Rahmen, von welchen Personengruppen und Nationalitäten?
3.) Wieweit stimmt es, dass solche Straftäter, weil sie dann dem Asylgesetz unterstehen, nur wenige Tage in U-Haft gehalten werden können?
Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage?
4.) Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat auf die obgenannten Missbräuche zu reagieren?
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