1998-64 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 12. August 1998 zur Vorlage 1998-064
Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat
betreffend Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Die "Transportrisikoanalyse Strasse" ist ein Teil der nach Schweizerhalle vom 1. November 1986 in Auftrag gegebenen umfassenden Risikoanalyse. Ein erster Teil - eine Übersicht über die Risiken der stationären Betriebe - liegt im sog. "Grünen Bericht" bereits vor. Mit dieser Vorlage werden nun jene Umweltrisiken im Kanton Baselland dargestellt und quantifiziert, die durch den Transport von gefährlichen Gütern auf der Strasse entstehen.
Am 28. November 1996 hat der Landrat auf Antrag der Umweltschutz- und Energiekommission die erste Vorlage (96/147) an die Regierung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, diese mit einer "Risikoanalyse Schiene" zu ergänzen. In den Schlussfolgerungen der ersten Vorlage war nämlich ganz konkret empfohlen worden, die Risikoverminderung sei durch eine Verlagerung der Mineralöltransporte von der Strasse auf die Schiene zu suchen - allerdings ohne eine Risikoabschätzung der Schiene vorzunehmen.
2. Neue Vorlage (98/64)
2.1. Transportrisiko Strasse
Das Kapitel "Transportrisiko Strasse" entspricht weitgehend der ersten Vorlage. Die Analyse hat ergeben, dass auf 93 von insgesamt 280 untersuchten Kilometern, d.h. immerhin auf einem Drittel des untersuchten Strassennetzes, das Risiko hoch ist. Ein "hohes Risiko" so steht in den "Richtlinien zur Beurteilung der Tragbarkeit von Risiken" aus dem Jahr 1993, ist "nicht tragbar". Dies bedeutet, dass für diese Strassenabschnitte Massnahmen zur Senkung des Risikos ergriffen werden müssen. Diese Massnahmen sollen sich auf die kantonalen Durchgangsstrassen konzentrieren und möglichst im Rahmen der ordentlichen Srassensanierungen realisiert werden.
2.2. Situation SBB
Für den Kanton Baselland existiert ein Kurzbericht "Risiko Schiene" der von der SBB erstellt wurde. Dieser ist allerdings methodisch nicht vergleichbar mit der ausführlichen "Risikoanalyse Strasse". Für eine analoge "Risikoanalyse Schiene" müsste gemäss Offerte ein Betrag von Fr. 350'000.- aufgewendet werden. Die SBB sind daran, die Risiken auf ihrem ganzen Schienennetz vertieft zu analysieren, und lehnen es ab, eine separate "basellandschaftliche Lösung" zu finanzieren. Im übrigen sind die Beurteilungskriterien für mobile Risiken von einer durch das BUWAL geleiteten Arbeitsgruppe noch gar nicht definiert. Dazu läuft im Bahnhof Biel ein Pilotprojekt, anhand dessen Erkenntnisse die Beurteilungskriterien für eine "Risikoermittlung Bahn" diskutiert werden sollen.
2.3. Vergleich Strasse - Schiene
Die ETH-Zürich hat sich bereit erklärt, anhand der "Transportrisikoanalyse Strasse" und dem schon vorhandenen "Kurzbericht SBB" eine Grobabschätzung der Störfallhäufigkeit bei der Verlagerung eines Teiles der Mineralöltransporte auf die Schiene vorzunehmen. Obwohl die beiden Studien nicht direkt miteinander verglichen werden können, kommt die ETH zum Schluss, dass sich bei einer Verlagerung von 2 Mio Tonnen Mineralöl von der Strasse auf die Schiene die Unfälle auf der Strasse um einen Faktor 2 bis 4 vermindern dürften. Andererseits würden dann die Unfälle auf der Schiene um einen Faktor 0.3 bis 0.5 pro Jahr zunehmen. Die ETH empfiehlt, keine weiteren tiefgreifenden Analysen vorzunehmen, dafür aber konkrete Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen.
3. Kommissionsberatung
Die Umweltschutz- und Energiekommission hat an ihrer Sitzung vom 15. Juni 1998 in Anwesenheit von RR Elsbeth Schneider und der Herren Rolf Klaus, Vorsteher Sicherheitsinspektorat, und Jörg Rickenbacher, Stellvertreter, die Vorlage 98/64 beraten. Die Kommissionsberatung fand in einem kooperativen Ton statt.
Da die Kommission sich im Oktober 1996 bereits mit der ersten Vorlage auseinandergesetzt hatte, ging es ihr nun in erster Linie darum zu prüfen, ob die Regierung den Auftrag gemäss Rückweisung erfüllt hat.
Bereits in ihrem Bericht vom 31. Oktober 1996 stellte die Kommission fest, "dass mit dem Bericht des Regierungsrates die vom Landrat gestellte Aufgabe, eine Risikoanalyse Strasse zu erstellen, im grossen und ganzen erfüllt ist". Die Schlussfolgerungen, die in der ersten Vorlage kritisiert worden waren, liegen jetzt in einer neuen Form vor.
Demnach soll ein Massnahmen-Bericht nach folgenden Kriterien erstellt werden:
- Gliederung der Massnahmen für ähnliche Segmente
- Einzelmassnahmen nach ortsspezifischen Aspekten
- Beurteilung von Kosten und Nutzen der Massnahme
- Kategorisierung der Massnahmen
einfache technische Massnahmen bei Strassensanierungen
separat geplante Massnahmen nach ihrem Kosten/Nutzenverhältnis
organisatorische Massnahmen
- Realisierungsplan
- Erarbeitung des Massnahmenberichtes durch ein Ingenieur-Büro in Zusammenarbeit mit Tiefbauamt, Polizei, Feuerwehr, Amt für Umweltschutz und Energie und Sicherheitsinspektorat.
Bei Massnahmen, die mit hohen Kosten verbunden sind, wird der Landrat jeweils über die einzelnen Kredite beschliessen müssen.
Die Umweltschutz- und Energiekommission ist mit diesen Schlussfolgerungen einverstanden. Sie entsprechen dem Rückweisungsantrag, keine konkreten Massnahmen vorzuschlagen, sondern in einer separaten Vorlage den Weg aufzuzeichnen, wie die Transportrisiken auf der Strasse optimiert werden können.
Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
4. Antrag
Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Entwurf des Landratsbeschlusses über den "Abschlussbericht der Transportrisikoanalyse Strasse Basel-Landschaft und das daraus resultierende weitere Vorgehen" zuzustimmen.
Allschwil, den 12. August 1998
Namens der Umweltschutz- und Energiekommission
die Präsidentin:
Jacqueline Halder