1998-66 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. Mai 1998 zur Vorlage 1998-066
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Staatsrechnung 1997
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Staatsrechnung 1997 an ihren Sitzungen vom 25. März (Vororientie-rung) und 20. Mai 1998 in Anwesenheit von Herrn Re-gierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
2. Generelle Bemerkungen
2.1. Kennzahlen der Staatsrechnung 1997
In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die wichtigsten Zahlen der Staatsrechnung 1997 im Vergleich zu den Vorjahren und zum Budget dargestellt.
Einzelheiten und ein Mehrjahresvergleich gehen aus Beilage C hervor.
2.2. Vergleich mit dem Budget
Der Voranschlag 1997 (inkl. Nachtragskredite) sah die folgenden wesentlichen Eckdaten vor:
Negativer Saldo der laufenden Rechnung von Fr. 27 Mio
Nettoinvestitionen von Fr. 165 Mio
Selbstfinanzierungsgrad von 49 %
Tatsächlich sieht die laufende Rechnung nun wesentlich besser aus als das Budget, was auch entsprechende Auswirkungen auf die Selbstfinanzierung und den Finanzierungssaldo hat. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
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Mio Fr.
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Ertrags- und Kapitalsteuern
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+ 16
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Personalaufwand
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+ 5
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Sachaufwand
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+ 4
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Abschreibungen
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- 18
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Laufende Beiträge (Aufwand)
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+ 25
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Übrige Veränderungen (Saldo)
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+ 4
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Verbesserung gegenüber Budget
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+ 36
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Insbesondere fällt auf, dass die Steuererträge bei den juristischen Personen deutlich über dem Voranschlag liegen. Der Personal- und Sachaufwand weist gegenüber dem Budget kleine Einsparungen auf. Beim Aufwand für laufende Beiträge wurde das Budget gar um Fr. 25 Mio (Beitrag an die Krankenkassen: - Fr. 15 Mio; laufende Beiträge an Heime und Anstalten: - Fr. 5 Mio usw.) unterschritten. Einzig die Abschreibungen fielen deutlich höher als budgetiert aus (davon ausserordentliche Abschreibungen von Fr. 12 Mio). Zusammen mit den etwas unter dem Budget liegenden Nettoinvestitionen bewirkten diese Abweichungen eine um Fr. 57 Mio bessere Selbstfinanzierung, was einen Selbstfinanzierungsgrad von 88 % ergab.
2.3. Vergleich mit dem Vorjahr
Beim Vergleich mit dem Vorjahr weist die laufende Rechnung 1997 eine leichte Verbesserung um Fr. 3 Mio auf. Zur Hauptsache trugen dazu folgende Faktoren bei (+ = Verbesserung / - = Verschlechterung):
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Mio Fr.
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Einkommens- und Vermögenssteuern
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- 25
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Ertrags- und Kapitalsteuern
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+ 18
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Übrige Steuern
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- 20
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Laufende Beiträge (Ertrag)
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- 23
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Personalaufwand
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+ 11
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Sachaufwand
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- 7
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Abschreibungen
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+ 46
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Übrige Veränderungen (Saldo)
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+ 0
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Verbesserung gegenüber Vorjahr
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- 3
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Die aktuelle Wirtschaftslage wird durch die Entwicklung der Steuererträge eindrücklich wiedergegeben: Während bei den natürlichen Personen die gesamthaft zurückgehenden Einkommen zu Einnahmenausfällen führen, sind bei den Unternehmen markante Verbesserungen zu verzeichnen. Bei den übrigen Steuern schlagen sich vor allem die geringeren Erträge aus den Erbschafts- und Schenkungssteuern nieder. Wesentlich beeinflusst wird der Vorjahresvergleich auch durch die hohen ausserordentlichen Abschreibungen aus 1996, die in 1997 wesentlich tiefer ausfielen. Deshalb liegt auch die Selbstfinanzierung - trotz des verbesserten Saldos der laufenden Rechnung - in 1997 deutlich unter dem Vorjahresbetrag.
2.4. Entwicklung der Selbstfinanzierung
Eine wichtige Ziel- und Beurteilungsgrösse stellt der Selbstfinanzierungsgrad dar. Dieser sagt aus, welcher Anteil der getätigten Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann.
Für die Jahre bis 1999 geht die Kommission von einem anzustrebenden Selbstfinanzierungsgrad von minde-stens 75 % aus (vgl. Mitbericht der Finanzkommission zur Vorlage 95/204). Damit wäre die Neuverschuldung der nächsten Jahre auf ein erträgliches Mass begrenzt.
Der im Jahre 1997 erzielte Selbstfinanzierungsgrad von 88 % liegt somit erfreulicherweise zum dritten Mal in Folge über dieser Minimalzielsetzung.
2.5. Verschuldung
Dank des guten Ergebnisses nahm die Verschuldung des Kantons nur wenig zu und liegt weiterhin knapp über der Milliardengrenze. Sie entspricht einem Betrag von Fr. 4'019.- (Vorjahr: Fr. 3'994.-) pro Kopf der Bevölkerung.
3. Kommissionsberatung
3.1. Finanzpolitische Würdigung
Die Staatsrechnung 1997 wird grundsätzlich als erfreulich taxiert. Gesamthaft fällt sie zwar ein wenig ungünstiger als im Vorjahr (mit verschiedenen Einmalfaktoren) aus, die Vorgaben des Budgets konnten aber übertroffen werden. Wie bereits das Rechnungsergebnis des Vorjahres belegt auch das diesjährige, dass die Politik der kleinen, aber nachhaltigen Sanierungsschritte bessere Ergebnisse zeigt als dies bei Radikalkuren der Fall wäre. Als Beispiel kann hier der Personal- und Sachaufwand angeführt werden, der gegenüber dem Vorjahr sogar einen leichten Rückgang zu verzeichnen hat. In diesem Zusammenhang ist eine allfällige Euphorie aber gerade auch zu relativieren, denn der Kanton profitierte auf der Ausgabenseite wiederum von der praktisch ausgebliebenen Teuerung, die sich umgekehrt mit etwas Verzögerung negativ auf die Einnahmenseite (Steuerertrag) auswirken wird.
Es ist auch festzustellen, dass trotz des erfreulichen Ergebnisses die Schulden weiter angestiegen sind. In diesem Sinne wird auch eine weitere Verbesserung des Selbstfinanzierungsgrades gefordert. Die von der Regierung bisher vorgenommenen Anstrengungen werden von der Kommission aber allseits anerkannt.
Die Kommission trat einstimmig auf die Staatsrechnung 1997 ein.
3.2. Prüfungsarbeiten der Subkommissionen
Zwischen den beiden Kommissionssitzungen vom 25. März und 20. Mai 1998 haben die vier Subkommissionen die Staatsrechnung 1997 geprüft und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den verschiedenen Verwaltungsstellen eingeholt. Aufgrund ihrer Prüfungsarbeiten beantragten alle vier Subkommissionen für ihre Zuständigkeitsbereiche zuhanden der Gesamtkommission Zustimmung zur Vorlage.
Die Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus der Beilage A hervor.
3.3. Bericht der Finanzkontrolle
Neben dem Kurzbericht, der in die Regierungsvorlage integriert ist, lieferte die Finanzkontrolle den Mitgliedern der Finanzkommission einen Erläuterungsbericht über die Abschlussrevision der Staatsrechnung 1997 (Nr. 12/1998) ab. Die dort aufgeführten Feststellungen und Empfehlungen zuhanden der Finanzverwaltung nahm die Kommission zustimmend zur Kenntnis.
Bezüglich der Einhaltung der Grundsätze für das Rech-nungswesen gemäss § 7 ff des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) machte die Finanzkontrolle zwei Einschränkungen:
Nicht vorgenommene Rechnungsabgrenzungen führten dazu, dass per Saldo Fr. 37,7 Mio zu wenig Ertrag ausgewiesen werden.
Die Bewertung der unter den Aktiven bilanzierten ALV-Darlehen von insgesamt Fr. 123,9 Mio hängt von der zukünftigen Entwicklung der Arbeitslosenversicherung ab. Eine abschliessende Beurteilung dieses Guthabens ist im heutigen Zeitpunkt somit nicht möglich.
Aufgrund ihrer Prüfungen beantragt die Finanzkontrolle dem Landrat, die Staatsrechnung 1997 sowie die ausserordentlichen Abschreibungen von Fr. 11,9 Mio trotz der zwei vorstehenden Einschränkungen zu genehmigen.
3.4. Kreditübertragungen
Ende 1997 konnten erstmals gemäss § 30, Abs. 1 bis FHG Übertragungen von nicht ausgeschöpften Krediten auf das Folgejahr vorgenommen werden. Von dieser Möglichkeit wurde für Beträge von insgesamt Fr. 3,3 Mio Gebrauch gemacht. Einzelheiten gehen aus der Beilage B hervor.
3.5. Neues Rechnungswesen
Im Zusammenhang mit der Beratung der Staatsrechnung 1997 informierte die Finanzdirektion auch über den Stand der Einführung des Neuen Rechnungswesens. Zudem lagen der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) vom 7.5.1998 und die entsprechende Pressemitteilung vor. Die Finanzkommission schliesst sich grundsätzlich den Schlussfolgerungen der GPK an. Insbesondere sieht die Finanzkommission das Projekt Neues Rechnungswesen in seiner Gesamtheit als nicht gefährdet an. Dass in gewissen Teilbereichen Mängel zu verzeichnen sind bzw. waren, ist unbestritten. Zu einem grossen Teil sind diese gemäss den Auskünften der Finanzdirektion unterdessen aber behoben worden.
Zusammenfassend ist (leider) festzustellen, dass die Einführung eines EDV-Projektes dieser Grössenordnung wohl nirgends - weder in der Privatwirtschaft noch im öffentlichen Bereich - völlig reibungslos über die Bühne gehen kann.
3.6. Anlagen im Finanzvermögen
Die Kommission stellte bereits im Vorjahr fest, dass ein Teil der Wertschriften und Anteilscheine im Finanzvermögen nicht dorthin gehört. Zur Zeit sind diesbezügliche Abklärungen der Finanzdirektion im Gange. Es wurde zugesichert, dass zusammen mit der nächsten Staatsrechnung eine entsprechende Vorlage (Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen) unterbreitet wird.
4. Anträge
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Staatsrechnung 1997 zu genehmigen und damit den Anträgen der Finanzkontrolle zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 27. Mai 1998