1998-7
Landrat / Parlament
Interpellation: Unzumutbarer Lärmpegel für die Bewohner des Langmattquartiers in Lausen
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Autor: Ludwig Mohler, SD
Eingereicht: 8. Januar 1998
Nr.: 1998-007
Ausgangslage:
Seit 1991 ist auf dem Gelände der ehemaligen Bau- und Industriekeramik in Lausen eine Transportfirma angesiedelt. 1994 begann die Firma mit Bauschutt-Transporten und dem dazugehörenden Recycling von Bauschutt mittels einer Brecher- und Siebanlage. Der Lastwagenverkehr durch das Langmattquartier hat mittlerweilen das Ausmass von ca. 300 Fahrzeugen pro Tag (gemäss Volksstimme vom 17.10.97) erreicht. Diese Verkehrsentwicklung ist für die betroffenen Quartierbewohner schlicht nicht mehr zumutbar.
Trotz verschiedenen Verfügungen seitens des kantonalen Bauinspektorates, betreibt die Firma weiterhin die Recyclinganlage. Zur Zeit sind auch Einsprachen gegen die Verfügungen hängig bzw. ist ein juristischer Streit darüber entbrannt, ob der Betrieb einer solchen Anlage bewilligt werden kann oder nicht.
Aufgrund dieser Ausgangslage stellt der Unterzeichnete dem Regierungsrat die nachfolgenden Fragen und bittet um schriftliche Beantwortung derselben:
1. Weshalb betreibt die obgenannte Firma den Recyclingbetrieb trotz fehlender Betriebsbewilligung schon seit über drei Jahren?
2. Warum ist das kantonale Bauinspektorat nicht schon lange "von Amtes wegen" gegen den Betrieb eingeschritten?
3. Erachtet der Regierungsrat ein Verkehrsaufkommen von täglich 300 Lastwagen in einem Wohnquartier (mit etlichen Kindern) als zumutbar?
4. Sieht der Regierungsrat seitens des Kantons Handlungsbedarf?
5. Entspricht eine Quartierstrasse den Anforderungen für den Zubringer zu einem Industriequartier mit einem Verkehrsaufkommen von rund 300 Lastwagen pro Tag?
6. Besteht seitens des Kantons die Möglichkeit, der Gemeinde Lausen - als Besitzerin der Quartierstrasse - Auflagen betreffend zulässigem Lastwagenverkehr bzw. der Verkehrssicherheit zu machen?
7. Wie kann aus Sicht der Regierung den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern des Langmattquartiers geholfen werden, bzw. welche Massnahmen für eine sinnvolle und effiziente Verkehrsberuhigung kann der Kanton ergreifen?
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