1998-137 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. September 1998 zur Vorlage 1998-137
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002 (partnerschaftliches Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Generelle Bemerkungen zur Vorlage
Insgesamt hat der Landrat in den nächsten ein bis zwei Jahren insgesamt vier Vorlagen zu behandeln, die grenzüberschreitende Aktivitäten betreffen:
- REGIO BASILIENSIS (Vorlage 98/137)
- INFOBEST Palmrain (Vorlage 98/138)
- Sekretariat Oberrheinkonferenz (folgt)
- INTERREG III (folgt)
Mit der Vorlage 98/137 wird für die Jahre 1999 bis 2002 ein jährlicher Staatsbeitrag von Fr. 420'000.- an die REGIO BASILIENSIS beantragt. Davon werden Fr. 50'000.- an die Geschäftsstelle des Vereins REGIO BASILIENSIS und Fr. 370'000.- an die IKRB (Interkantonale Koordinationsstelle der REGIO BASILIENSIS) ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die bisherigen jährlichen Beiträge unverändert bleiben.
Sollte die in Aussicht gestellte Verdoppelung des Beitrages des Kantons Aargau tatsächlich erfolgen, so ergäbe sich gegenüber dem status quo sogar eine Einsparung um Fr. 30'000.-, da dieser Betrag gemäss Ziffer 2 des Landratsbeschlusses an die Subvention des Kantons Basel-Landschaft angerechnet würde.
Das Subventionsverhältnis ist im Einzelnen in einem Subventionsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und der REGIO BASILIENSIS geregelt. Dieser ist der Regierungsvorlage (Beilage 1) beigefügt.
2. Kommissionsberatung
2.1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 23. September 1998 in Anwesenheit der Herren Regierungsräte Eduard Belser und Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
2.2. Detailberatung
Die REGIO BASILIENSIS weist eine breite Akzeptanz auf und leistet gute Unterstützungsarbeit, die sonst der Kanton selbst zu übernehmen hätte.
Die Förderung und Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird grundsätzlich als positiv und wichtig erachtet, auch wenn deren Wirkungen und Ergebnisse nicht immer einfach zu quantifizieren und sichtbar zu machen sind.
Die Kommission anerkennt, dass sich der finanzielle Aufwand in Grenzen hält und das Kostenbewusstsein der verantwortlichen Stellen in der Vorlage zum Ausdruck kommt. Aus diesen Gründen ist die Zustimmung zur Weiterführung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS unbestritten.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 27. September 1998