Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002 (Landratsbeschluss, Entwurf)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1996-137 vom 7. Juli 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 1999-2002


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der REGIO BASILIENSIS wird für die Jahre 1999 - 2002 an die Personalkosten ein jährlicher Staatsbeitrag von maximal 420`000.-- Franken zu Lasten Konto Nr. 2200 361.30 (Beitrag an REGIO BASILIENSIS) bewilligt.


2. Jeder Beitrag des Kantons Aargau an die REGIO BASILIENSIS über jährlich 60`000.-- Franken hinaus wird zur Hälfte auf die Subvention nach Ziffer 1 angerechnet und dem Konto Nr. 2200 461.30 gutgeschrieben.


3. Dieser Beschluss wird unter der Bedingung gefasst, dass der Kanton Basel-Stadt der REGIO BASILIENSIS für die Subventionsperiode 1999-2002 die gleich hohen Beiträge bewilligt.


4. Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.




Liestal,


Im Namen des Landrate
Der Präsident:
Der Landschreiber


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