1998-139 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 5. Januar 1999 zur Vorlage 1998-139


Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf)

1. Vorlage


1.1. Heutige Situation


Burg ist die letzte Baselbieter Gemeinde, die an keine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist. Das Abwasser wird zum Teil direkt, bei neueren Liegenschaften über Klärgruben (Dickstoffabscheider), in den Birsig abgeleitet. Dass der Zustand des Birsig unterhalb Burg als kritisch bis stark belastet zu bezeichnen ist, erstaunt deshalb nicht. Dabei muss allerdings erwähnt werden, dass auch benachbarte Elsässer Gemeinden, darunter als grösste Gemeinde Leymen, ihre Abwässer ungeklärt in den Bach ableiten.


Abgelegene Höfe, Ferienhäuser und das Schloss verfügen zum Teil über eigene Kläranlagen.




1.2. Ziel der Vorlage


Die Erstellung dieser Anlage erfolgt im Rahmen des Regierungsprogrammes 1995 - 2000, das festhält, dass das Netz der Kläranlagen im Kanton durch die lokale Anlage in Burg ergänzt werden soll. Die neue ARA muss den prognostizierten Einwohnerzahlen (Zeithorizont 2015) und den verschärften Gewässerschutzzielen entsprechen.


So darf der Birsig nicht mehr durch direkte Abwassereinleitung und Mischwasser belastet werden.


Die Gemeinde wird im Rahmen des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) für die Eliminierung von sauberem Fremdwasser sorgen. Als weitere Massnahme ist eine Reduktion der Trink- resp. Brauchwassermenge anzustreben.




1.3. Lösungsansätze und Varianten


Neben dem Neubau einer gemeindeeigenen ARA wurde als Alternative die Ableitung der Abwässer in die nächste Kläranlage in Rodersdorf geprüft und ins Vorprojekt miteinbezogen. Der Kostenvergleich spricht eindeutig für des Bau einer Anlage vor Ort.


Die Erstellung einer Pflanzenkläranlage benötigt eine zu grosse Fläche (ca. 3000 m 2 ), und kommt auch aus topographischen Gründen nicht in Frage.


Als gewählte Lösung für die fragliche Anlage ist das in anderen ARAs des Kantons bewährte Belebtschlammverfahren mit aerober Schlammstabilisierung ohne Vorklärung vorgesehen, das eine ganzjährige Vollnitrifikation und eine maximale Abbauleistung bezüglich organischer Stoffe gewährleistet. Die Mischwasserbehandlung erfolgt in einem Mischwasserbecken mit Sieb. Dieser Anlagetyp erreicht einen hohen Qualitätsstandart bezüglich Leistung, Funktionssicherheit, Bedienungsfreundlichkeit und Langlebigkeit. So gelten die Schmutzeliminationen als maximal, die Entlastungsfracht bei Regen als minimal und vor allem das Kosten/Nutzen-Verhältnis als optimal.




2. Kommissionsberatung


An ihrer Sitzung vom 14. Dezember 1998 hat die Umweltschutz- und Energiekommission in Anwesenheit von Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider und der Herren Walter Dinkel, Vorsteher AIB, Ruedi Vögtli, Projektbeauftragter, und Robert Puhm, Bereichsleiter Deponien und Energieanlagen die Vorlage 98/139 beraten.


Dass Burg als letzte Gemeinde im Baselbiet an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen werden muss, war in der Kommission unbestritten. Zu Diskussionen Anlass gab die Situation in den Elsässer Gemeinden, die ihre Abwässer weiterhin unbehandelt in den Birsig ableiten. Der Kommission wurde versichert, dass mit den Gemeinden diesbezüglich Kontakt aufgenommen worden sei, um die Erstellung einer gemeinsamen Anlage zu prüfen. Dabei sei klar geworden, dass innert nützlicher Frist keine gemeinsame Lösung zustande gekommen wäre. Der Gemeinde Leymen habe man zudem das Angebot zum Anschluss an die neue ARA Therwil unterbreitet. Studien würden wohl durchgeführt, konkrete Schritte seitens der Nachbarn blieben jedoch aus. Deshalb hat das AIB schlussendlich beschlossen, die ARA lokal in Burg zu realisieren. Denn jede Abwasserfracht, die einem Bach erspart bleibt, verbessert dessen Selbstreinigungsvermögen.


Die Frage, ob die Rohrbrücke über den Bach nicht durch einen unterirdischen Düker ersetzt werden könnte, musste verneint werden. Ein Düker sei bei diesen geringen Mengen nicht möglich und würde zu Verstopfungen führen. Die Rohrbrücke würde durch die dichte Ufervegetation getarnt und somit kaum sichtbar.


Die Kommission hat sich im Zusammenhang mit andern Vorlagen und entsprechenden Besichtigungen von der Effizienz der Reinigungsleistung dieses ARA-Typs überzeugen können. Sie hofft, dass durch die Erstellung der ARA Burg das Birsigwasser soweit entlastet wird, dass das Gewässer als schwach belastet bezeichnet werden kann. Dabei ist zu hoffen, dass auch die Elsässer Gemeinden in absehbarer Zeit ihren Beitrag dazu leisten werden.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.




3. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend "Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg" zuzustimmen.


Allschwil, 5. Januar 1999
Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission:
die Präsidentin: Jacqueline Halder





Landratsbeschluss (Entwurf)

Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. GS 20.169, SGS 410


2. GS 29.276, SGS 100



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