1998-142
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-142 vom 12. August 1998
Befristete Einsetzung eines ao. Strafgerichtspräsidiums mit einem Pensum von 100% ab 1. November 1998 bis 31. Mai 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Sehr geehrter Herr Landratspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Beim Strafgericht ist zur Zeit der Fall Cosco hängig, der aufgrund seines Umfanges ohne personelle Verstärkung vom Strafgericht nicht bewältigt werden kann. Die Verfahrensakten bestehen aus:
- einer 160seitigen Anklageschrift
- einer 17seitigen 1. Zusatzanklageschrift
- einer angekündigten 2. Zusatzanklageschrift
- 22 Bundesordner Hauptakten (15'800 Seiten)
- 200 Nebendossiers (jedes ca. 100 - 400 Seiten)
- 15 Bundesordner Beilagen (rund 9'500 Seiten).
Da in diesem Verfahren das Schweizerische Bundesgericht bereits mehrfach die Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die basellandschaftlichen Strafverfolgungsbehörden gerügt hat, ist die effiziente und rasche Behandlung vor Strafgericht äusserst wichtig. Um diese gewährleisten zu können, ist die Freistellung des ordentlichen Strafgerichtspräsidenten Dr. A. Jent in der Zeit vom 1. November 1998 bis 31. Mai 1999 zur Bearbeitung dieses Falles erforderlich.
In dieser Zeitspanne müssen die übrigen bei der Kammer, 1 des Strafgerichts hängigen Verfahren weiterbearbeitet werden. Wir beantragen Ihnen daher, einen ausserordentlichen Strafgerichtspräsidenten oder eine ausserordentliche Strafgerichtspräsidentin für die Zeit vom 1.11.98 bis 31.5.99 zu ernennen.
Abschliessend erlauben wir uns, Sie auf den beigehefteten Antrag des Strafgerichts aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie, entsprechend unserem Antrag zu entscheiden.
Im Namen des Obergerichts
Der Präsident: Dr. T. Walter
Die Gerichtsschreiberin: Dr. I. Laeuchli