1998-152
Landrat / Parlament
Motion: Änderung/Anpassung "Gesetz über die öffentlichen Ruhetage" und Überarbeitung der Vollziehungsverordnung
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Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Roger Moll, FDP; Paul Schär, FDP (Geier, Grollimund, Holinger, Moser, Pegoraro, Ritter, Schneeberger, Thöni, Tschopp, Umiker (10))
Eingereicht: 3. September 1998
Nr.: 1998-152
Es ist sicher bedauerlich, wenn der Region Basel der Fed-Cup-Final entgangen ist.
Notwendig wird es deshalb sein, die Einrichtung" des Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag zu hinterfragen und abzuklären in wie weit ein solcher"hoher Feiertag" dem Denken, Empfinden und Glauben der heutigen Gesellschaft noch entspricht, oder ob es nicht genügt, ihn gleich wie etwa den Ostermontag zu behandeln.
Es darf davon ausgegangen werden, dass die übrigen in § 4 aufgelisteten hohen Feiertage zu recht bestehen. Dazu ist zu bemerken, dass der Ostermontag sowie der Pfingstmontag seit längerer Zeit als Freitage zugefügt worden sind. Dies wiederum bedeutet, dass sich das Freizeitverhalten in Bezug auf die "öffentlichen Ruhetage" verändert hat.
Wir sind der Meinung, dass der Bettag seine Berechtigung als "Ruhe-Verbots-Tag" beibehalten kann, jedoch nicht in der vorliegenden Absolutheit. Es würde dem Zeitgeist entsprechen, wenn er dem Ostermontag gleichgestellt würde.
Im weiteren ist eine Überarbeitung des Gesetzes ohnehin notwendig, da z.B. in § 6 Begriffe wie "turnerischer Vorunterricht" veraltet sind.
Wir bitten den Regierungsrat, einen Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Ruhetage im obigen Sinne auszuarbeiten resp. anzupassen und dem Landrat eine entsprechende Vorlage zukommen zu lassen.
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