1998-154

Landrat / Parlament


Motion: Gleiche Rechte und Pflichten bei Verkehrsübertretungen (Radarkontrollen)



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Autor: Peter Brunner, SD

Eingereicht: 3. September 1998


Nr.: 1998-154





Am Strassenrand wachen neu Blechpolizisten. Uniformierte Polizeibedienstete, die Bussen an Temposünder verteilen, werden durch fixe und mobile Blechpolizisten ersetzt. Die Arbeitsstunden am Strassenrand können für andere Polizeiarbeiten eingesetzt werden (BAZ vom 8. Januar 1998).

Gemäss der Basellandschaftlichen Zeitung vom 11. und 14. Juni 1998 und der BAZ, haben aber Geschwindigkeitsüberschreitungen durch automatisierte Radarkontrollen ohne Polizeipräsenz und Busseninkasso, aufgrund fehlender Staatsverträge nur für die in der Schweiz immatrikulierten Motorfahrzeuge (bzw. -fahrer) finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen. Die im Ausland wohnenden Raser werden zwar ebenfalls automatisch erfasst, können aber bis auf weiteres nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da ein Inkasso international noch nicht möglich ist. Diese Ungleichbehandlung (im Ausland profitieren andererseits auch die in der Schweiz immatrikulierten Motorfahrzeughalter und -fahrer davon) stösst nun aber bei vielen korrekt fahrenden Automobilisten auf grosses Unverständnis. Denn sie führt zu einer Rechtsverwilderung und Gefährdung der Verkehrssicherheit, indem bei automatisierten Radarkontrollen, transitfahrende Ausländer ohne strafrechtliche Folgen blochen können bzw. dürfen. Zudem animiert diese Rechts- und Geschwindigkeitsfreiheit auch dazu, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu provozieren, sich nicht mehr an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten, vorallem wenn ja auch bekannt ist, wo sich die Blechpolizisten befinden.


Ich bitte daher den Regierungsrat,


solange kein Staatsvertrag vorallem mit den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland betreffend das Inkasso bei Geschwindigkeitsübertretungen besteht, die automatischen Radarmessungen ohne Polizeipräsenz einzustellen, allenfalls durch eine Polizeipräsenz (Direktinkasso) wahrzunehmen.


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