1998-159
Landrat / Parlament
Interpellation betreffend illegale Sprayereien
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Autor: Willi Müller, SD
Eingereicht: 3. September 1998
Nr.: 1998-159
Illegale Sprayereien verunstalten nicht nur ganze Städte, Dörfer und Wohnquartiere in unserer Region, sie sind auch eine Gefahr für viele historisch wertvolle Bauten, indem die Bausubstanz bei der Entfernung der Spray-Farben jedesmal mitbeeinträchtigt wird.
Zu den schädigenden Auswirkungen auf die Bausubstanz müssen zudem die Eigentümer auch noch erhebliche Renovations- und Entfernungskosten aufwenden.
Ein gewichtiger Grund, dass illegale Sprayereien in der Region Basel so verbreitet sind, ist sicher das large Verhalten von Regierung und Verwaltung, indem sie diesem Aergernis und Vandalismus relativ gleichgültig gegenübersteht. So werden im Baselbiet vielmals nur illegale Sprayereien, die rassistische und sexistische Inhalte aufweisen, umgehend entfernt. Dies im Gegensatz zu anderen Kantonen, Städten und Komunen (z.B. Zürich und Bern) oder der SBB, die den verschmierten Bahnhöfen (Romandie, Bern) aktiv den Kampf angesagt und nun in einer Grossaktion gereinigt und besser überwacht werden sollen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wie sieht die Erfolgsbilanz bei der Aufklärung illegaler Sprayereien per 1996 / 1997 und 1998 im Baselbiet aus?
2.) Mit welchen Folge- und Renovationskosten muss pro Jahr durch illegale Sprayereien im Baselbiet gerechnet werden? Von wem werden diese Kosten getragen?
3.) Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die illegalen Sprayereien im Baselbiet endlich Einhalt einzudämmen?
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