1998-159 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-159 vom 1. Dezember 1998


Am 3. September 1998 reichte Willi Müller die folgende Interpellation betreffend illegale Sprayereien ein:


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





"Illegale Sprayereien verunstalten nicht nur ganze Städte, Dörfer und Wohnquartiere unserer Region, sie sind auch eine Gefahr für viele historisch wertvolle Bauten, indem die Bausubstanz bei der Entfernung der Spray-Farben jedes Mal mitbeeinträchtigt wird.

Zu den schädigenden Auswirkungen auf die Bausubstanz müssen zudem die Eigentümer auch noch erhebliche Renovations- und Entfernungskosten aufwenden.


Ein gewichtiger Grund, dass illegale Sprayereien in der Region Basel so verbreitet sind, ist sicher das large Verhalten von Regierung und Verwaltung, indem sie diesem Ärgernis und Vandalismus relativ gleichgültig gegenüberstehen. So werden im Baselbiet vielmals nur illegale Sprayereien, die rassistische und sexistische Inhalte aufweisen, umgehend entfernt. Dies im Gegensatz zu anderen Kantonen, Städten und Kommunen (z.B. Zürich und Bern) oder der SBB, die den verschmierten Bahnhöfen (Romandie, Bern) aktiv den Kampf angesagt und nun in einer Grossaktion gereinigt hat und besser überwacht werde sollen.




Ich bite daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Wie sieht die Erfolgsbilanz bei der Aufklärung illegaler Sprayereien per 1996 / 1997 und 1998 im Baselbiet aus?


2. Mit welchen Folge- und Renovationskosten muss pro Jahr durch illegale Sprayereien im Baselbiet gerechnet werden? Von wem werden diese Kosten getragen?


3. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die illegalen Sprayereien im Baselbiet endlich einzudämmen?"




BEANTWORTUNG


Frage 1:


Wie sieht die Erfolgsbilanz bei der Aufklärung illegaler Sprayereien per 1996 / 1997 und 1998 im Baselbiet aus?


1996: 222 Anzeigen / 12 ermittelte Täter (die natürlich für mehrere Sprayereien in Frage kommen können)


1997: 248 Anzeigen / 23 ermittelte Täter (die natürlich für mehrere Sprayereien in Frage kommen können)


1.1.1998 bis 18.09.1998: 337: Anzeigen / 4 ermittelte Täter (die natürlich für mehrere Sprayereien in Frage kommen können)


1996 und 1997 konnten grössere Gruppen ermittelt werden, die oft für ganze Serien verantwortlich waren. Überdies haben damals "Gleichgesinnte" andere Gruppen belastet, was zu einer besseren Ermittlungsquote führte. 1998 bestand diese Möglichkeit nicht. Zudem sind die Polizeikräfte nach Mitternacht nicht in voller "Tagesstärke" präsent und vor allem auch mit anderen Aktionen befasst. Zusätzlich kann die Täterschaft auch aus anderen Kantonen stammen, damit bestehen auch keine Ermittlungshinweise.




Frage 2:


Mit welchen Folge- und Renovationskosten muss pro Jahr durch illegale Sprayereien im Baselbiet gerechnet werden? Von wem werden diese Kosten getragen?


Die Schadenhöhe der bei der Polizei beanzeigten Sprayereien sieht so aus:


1996: Fr. 377'245


1997: Fr. 416'185


1.1.1998 bis 18.09.1998: Fr. 496'454


Zum Jahr 1998 ist festzuhalten, dass in Bubendorf eine grössere Serie zu verzeichnen war, die gemäss den vorgefundenen Tag's (quasi die Unterschrift eines Sprayers) von der gleichen Täterschaft verübt worden sind.


Der Kanton, d.h. das Hochbauamt hat seit Jahren folgende Strategie:


Alle Neubauten und Fassadenrenovationen werden umgehend entsprechend dem zu schützenden Material mit dem geeigneten Schutzanstrich versehen. Natürliche Baustoffe wie Sandstein etc. werden präventiv behandelt. Alle Graffitis, Tag's werden innert kürzester Frist entfernt und der Schutzanstrich erneuert. Vor der Entfernung wird bei der Polizei Anzeige erstattet und Fotos werden erstellt.


Das Hochbauamt verzeichnet im Bereich Hochbauten folgende Kosten:


1993: Fr. 116'500.--


1994: Fr. 62'270.--


1995: Fr. 24'500.--


1996: Fr. 60'900.--


1997: Fr. 40'500.--


1.1. bis 31.08.1998: Fr. 42'700.--


Das Tiefbauamt entfernt nur noch rassistische, sexistische und politische Äusserungen sowie Graffitis, die an exponierter Stelle die Verkehrssicherheit gefährden. Die Kostenerhebung in den einzelnen Strassenverwaltungskreisen ist nur mit sehr grossem Aufwand zu bewerkstelligen.


Alle Kosten sind vom Steuerzahler beziehungsweise von den privaten Hauseigentümern zu bezahlen, welche eventuell auf eine Versicherung zurückgreifen können.




Frage 3:


Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die illegalen Sprayereien im Baselbiet endlich einzudämmen?


Der Regierungsrat gedenkt, die eingeschlagenen Strategien weiterzuverfolgen, so auch in der polizeilichen Tätigkeit. Dass diese die Befriedigung verschiedenster Bedürfnisse der Bevölkerung beinhaltet, ist bekannt. Ebenso bekannt ist auch, dass die Polizei nicht alle Bedürfnisse gleichzeitig und gleich intensiv befriedigen kann und Schwerpunkte setzen muss. Und diese liegen derzeit


vor allem in der Bekämpfung der Kriminalität. Was nicht heissen soll, dass wir dieses Problem nicht auch ernst nehmen.




Liestal, 1. Dezember 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



Back to Top