1998-160
Landrat / Parlament
Interpellation: Zur Zusammenarbeits-Vereinbarung betr. Flughafen Basel-Mülhausen
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Autor: Alfred Zimmermann, Grüne
Eingereicht: 3. September 1998
Nr.: 1998-160
In der Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen Bund, Basel-Stadt und Basel-Landschaft übernimmt der Bund die Verpflichtung, den schweizerischen Anteil des Ausbau-Kredits von
ca. 67 Millionen Franken zu bezahlen, falls Parlament oder Stimmvolk einer oder beider Kantone ihre Anteile nicht bewilligen.
1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Bundesrat, wenn er die Verpflichtung zum Investitionskredit für den Flughafen-Ausbau übernimmt?
Gemäss Art. 101a des revidierten Luftfahrtgesetzes (LFG) "kann der Bund zins- und amortisationsgünstige Darlehen bis zu 25% der Baukosten an die Verbesserung und Erweiterung der Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf und Zürich gewähren..."
Die Möglichkeit für Investitionsbeträge a fonds perdu ist nicht vorhanden.
Nach Art. 102 des LFG kann sich der Bund an Flugplatz- oder Luftverkehrsunternehmungen beteiligen.
Die Garantieleistung des Bundes für die erwarteten Kredite von BS und BL kann auf keinen Fall als Beteiligung des Bundes an der Flughafenunternehmung gelten. Als solche wird sie auch nicht präsentiert, und es fehlen Anhaltspunkte für eine solche Absicht.Eine Beteiligung am Unternehmen könnte auch nicht bloss in einem als Pflichtenheft bezeichneten Anhang zum Staatsvertrag durch Briefwechsel zwischen dem französischen Aussenministerium und der schweizerischen Botschaft begründet werden.
Die Zusicherung von Investitionsbeiträgen durch den Bund gegenüber Frankreich entbehrt deshalb einer gesetzlichen Grundlage.
Auf den Seiten 16 und 17 der Landratsvorlage 98/13 ist der Verfahrensablauf der Kreditbewilligung zwischen dem Bund und den Kantonen BS und BL genau festgelegt. Erst wenn die Schweiz die völkerrechtliche Verpflichtung zum Investitionsbeitrag auf Grund der Anträge der Kantonsregierungen eingegangen ist, stellen die Regierungen ihre Anträge zur Sprechung der Finanzbeiträge an die kantonalen Parlamente.
Mit diesem undemokratischen Vorgehen werden die Volksrechte faktisch ausgetrickst, denn
ein Referendum wird ja nicht aus Spargründen ergriffen, sondern zur Verhinderung des für die Anwohnerschaft abträglichen Ausbaus des Flughafens. Ein weiteres Druckmittel des Bundes ist die Androhung des Verlusts des (doch sehr zweifelhaften) Mitspracherechts der Kantone.
2. Wann hat des EVED dem Bundesrat den Antrag auf Gewährung des Verpflichtungskredits mit gewöhnlichem Vorschuss gestellt?
3. Wann hat die Eidgenössische Finanzdelegation den Kredit gesprochen?
4. Hat die Schweiz die Erklärung an Frankreich über den Investitionsbeitrag bereits geleistet?
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