1998-164
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-164-1 bis 1998-164-3 vom 10. November 1998
Voranschlag 1999 / Budgetanträge
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Anträge zum Budget 1999 wird folgendes beantragt:
1. Antrag 98/164-1 Rosy Frutiger betreffend EDV-Ausgaben / verwaltungsweite Kürzung um 1/10:
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die steigenden Aufwendungen für Informatik sind im wesentlichen durch drei Faktoren bedingt: Verwaltungsweite Umstellung auf ein neues Betriebssystem (im Gange), Umstellungen und Anpassungen wegen des Jahrtausendwechsels (im Gange) sowie eine ganze Reihe von einzelnen Projekten, die entweder von aussen (z.B. vom Bund) vorgeschrieben werden oder die aufgrund von entsprechenden Anträgen als sinnvolle Rationalisierungsinstrumente in der Verwaltung umgesetzt werden. Eine Kürzung wie vorgeschlagen wäre mit der Entwicklung zu einer wirkungsvollen Kantonsverwaltung nicht vereinbar.
2. Antrag 98/164-2 Esther Aeschlimann betreffend Konto 2201.366.20 Prämienverbilligung gemäss KVG / Erhöhung des Betrags von 68'000'000 Franken auf 69'000'000 Franken:
Antrag: Ablehnung
Begründung: Von 1996 bis 1998 sind die Prämienerhöhungen durch die zur Verfügung stehenden Verbilligungsinstrumente stets etwa ausgeglichen worden. Für 1999 bleiben die Prämien praktisch stabil, weshalb sich keine generelle zusätzliche Verbilligung aufdrängt. Eine differenzierte Zusatzentlastung ist bereits erfolgt (Erhöhung der Richtprämie für Kinder um 5 Franken). Der budgetierte Betrag reicht aus für die Finanzierung aus, da eine geringer werdende Rücklaufquote bei Antragsformularen beobachtet wird. Darüber hinaus partizipieren die Versicherten im Kanton bereits vom Einsatz zusätzlicher Steuermittel in den Spitälern (Blockierung der Taxerhöhungen durch Beschwerde der Versicherer).
3. Antrag 98/164-3 Ursula Jäggi-Baumann betr. Konto 2405.301.20 Massnahmen und Strafvollzug / Erhöhung um 450'000 Franken:
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Justiz-. Polizei- und Militärdirektion untersucht gegenwärtig mit Hilfe externer Experten die Strukturen und Gegebenheiten in den Bezirksgefängnissen auf Wirksamkeit und Angemessenheit, besonders im Hinblick auf die Gefangenenbetreuung. Dem Resultat der Analyse, die innerhalb der nächsten drei Monate abgeschlossen wird, soll nicht vorgegriffen werden. Wenn sich aufgrund der Bewertung der Analyse zwingend Handlungsbedarf ergibt, so wird mit einem Nachtragskredit um zusätzliche Mittel nachgesucht werden.
Bei Annahme dieser Anträge ergibt sich keine Abweichung vom beantragten Budget 1999.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, im Sinne obiger Ausführungen zu beschliessen.
Liestal, 10. November 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann