1998-167

Landrat / Parlament


Motion: Aufwertung der Gemeindekommissionen



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Autor: Theo Weller, Fraktion SVP/EVP (Aeschlimann, Bollinger, Frutiger, Graf, Grollimund, Gschwind, Liechti, Maag, Nussbaumer, Rohrbach, von Bidder, Wyss (12))

Eingereicht: 17. September 1998


Nr.: 1998-167




In 14 Gemeinden unseres Kantons sind Gemeindekommissionen für die Vorberatung der Geschäfte der Gemeindenversammlungen eingesetzt. Die Gemeindekommission, wie sie im Gemeindegesetz formuliert ist, hat in dieser Form ausgedient. Sie ist zu unbeweglich und muss in jeder Situation den Umweg über die Gemeindeversammlung nehmen.

Die Gemeindekommission kann keine direkten Beschlüsse fassen und kann nur die vom Gemeinderat an die Gemeindeversammlung übermesenen Vorlagen vorberaten oder über eine Erheblichkeitserklärung an die Gemeindeversammlung einen Beschluss erwirken.


Diese Situation ist für die Mitglieder der Gemeindekommission unbefriedigend und führt zu Frustrationen. Sie haben keine direkte Form der Entscheidung und die Beratung des Gemeinderates hängt von seiner Bereitschaft ab eine Beratung anzunehmen oder abzulehnen.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gemeindekommission in der jetzigen Form ausgedient hat und zu einem Alibi-Gremium' geworden ist. Diese Form ist zu träge und führt zur "Politikverdrossenheit".


Junge Leute lassen sich nicht mehr in eine Behörde wählen in der sie nichts zu entscheiden haben. Man nimmt eigentlich den politisch interessierten Leuten den Wind aus den Segeln, wenn sie merken, dass sie in der Gemeindekommission nichts direkt bewirken können.


Ich bin mir bewusst, dass ich mit dieser Motion in die Nähe des Einwohnerrates komme, doch die Gemeindeversammlung wird weiterhin bestehen und die Gemeindekommission die Geschäfte vorberaten. Die Gemeindekommission soll jedoch als eine Art "Filterstelle" wirken.


Aus diesen Gründen muss das Gemeindegesetz geändert werden.


Antrag:


Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Gemeindekommission generell mehr Kompetenzen erhält und dadurch aufgewertet wird. Sie soll auch dem Gemeinderat Aufträge mit Mehrheitsbeschluss erteilen können.


Zudem soll der Artikel 68 des Gemeindegesetzes in dem Sinne geändert werden, dass die Gemeindekommissionen ebenfalls eine Erheblichkeitserklärung mit Mehrheitsbeschluss überweisen kann. Die Erheblichkeitserklärungen, welche durch die Gemeindeversammlung überwiesen wurden, müssen in der Gemeindekommission behandelt werden.


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