1998-168

Landrat / Parlament


Motion: Vorverschiebung des Einschulungsalters im Kanton Baselland.



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Autor: G.M. Lusser, CVP Landratsfraktion

Eingereicht: 17. September 1998


Nr.: 1998-168



Antrag zur Neuformulierung des kantonalen Bildungsgesetzes

Ausgangslage:
Das noch geltende Bildungsgesetz sieht für den Normalfall eine Einschulung im 7. Lebensjahr vor. Ausnahmefälle betreffend einer früheren Einschulung sind möglich und von einem psychologischen sowie schulärztlichen Gutachten abhängig.


Die Diskussion für eine Frühere Einschulung wird in der Schweiz seit einigen Jahren immer wieder aufgenommen. Vereinzelte Kantone der Süd- und Westschweiz bekennen sich seit einigen Jahren zur früheren Einschulung und haben offensichtlich gute Erfahrungen gemacht.


Im europäischen Umfeld haben die meisten Staaten die frühere Einschulung eingeführt. Im Rahmen der EU würde niemand für eine wiederum spätere Einschulung plädieren.


Antrag:
Der Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft legt dem Landrat eine Gesetzesformulierung im Rahmen des neuen Bildungsgesetzes vor, die zum Inhalt hat, dass die Einschulung vorverlegt wird, wobei die heutige Stichtagusanz beibehalten wird.


Begründung:
- Die Akzeleration in der Entwicklung der heutigen Jugend, unter Berücksichtigung der Zeitspanne der letzten 30 Jahre zeigt deutlich, dass neben einer früheren körperlichen und geistigen Reife auch die Entwicklung im Vorschulalter deutlich sichtbar sich verändert hat. Das Schulwesen und die schulischen Anforderungen sind an die gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.


- Strukturen aus dem letzten Jahrhundert, auch wenn sie sich in jüngster Vergangenheit noch bewährt haben, verlieren nach rund einem Jahrhundert ihre Gültigkeit, wenn sie mit dem Wandel der Bevölkerung nicht mehr deckungsgleich sind.


- In diesem Umfeld, unter Berücksichtigung der bestehenden Tatsachen, wurde bereits das Mündigkeitsalter um zwei Jahre vorverlegt und damit auch die bürgerlichen Rechte und Pflichten.


- Umfassende Studien aus dem Kanton Tessin berichten von ausschliesslich guten Erfahrungen und bestärken die Beibehaltung des neuen Prinzipes.


- Ein früherer Eintritt ins Erwerbsleben, sei es über eine Berufslehre oder über die Fachhochschule bzw. Universität, entspricht dem europäischen Umfeld und wirkt weniger diskriminierend auf Schweizerinnen und Schweizer.


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