1998-169
Landrat / Parlament
Motion: Einreichung einer Standesinitiative zwecks Neuregelung der Bundespraxis bei der Zuweisung von Asylsuchenden
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Autor: Fraktion der Schweizer Demokraten SD (Ammann, Brunner, Degen, Keller, Mohler, Müller, Steiger (7))
Eingereicht: 17. September 1998
Nr.: 1998-169
Problemstellung:
Wie die neuesten Zahlen im Asylbereich belegen, stiegen die in der Schweiz gestellten Asylgesuche innert Jahresfrist von 14`145 (August 97) auf 21`378 (August 1998) an. Dies entspricht einer Zunahme der Asylgesuche um über 51% und dürfte bis Ende des laufenden Jahres noch um vieles höher sein.
Diese Enorme Zunahme führt zu immer grösseren Problemen, wobei nachfolgend nur einige genannt werden:
- Die finanziellen Auswirkungen (über 1 Mia Franken) steigen explosionsartig, wobei darin die kantonalen und komunalen Aufwendungen noch nicht berücksichtigt sind
- Die Anlaufstellen in Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen sind hoffnungslos überlastet
- Immer mehr Gemeinden im Baselbiet haben Probleme, die nötige Infrastruktur bereitzustellen und wehren sich vehement gegen weitere Zuweisungen
- Die Akzeptanz in breiten Teilen der Baselbieter Bevölkerung sinkt mit jeder weiteren Zuweisung von Asylanten durch den Bund
- Die von den Bundesratsparteien vorexerzierte Asylpolitik steht vor dem Kollaps
Lösungsansatz:
Es muss verhindert werden, dass der Bund - ohne Rücksichtnahme auf die Sachlage in den Kantonen - immer mehr Asylsuchende zuweist. Vielmehr muss es im Interesse des Bundes liegen (welcher das Problem offensichtlich nicht in den Griff bekommt), dass eigene Bundeslager für Asylsuchende geschaffen werden. Dazu schlagen die Motionäre vor, dass der Bund einige der in absehbarer Zeit leer werdenden rund 300 Truppenlager der Schweizer Armee zu diesem Zwecke nutzt.
Da diese Truppenlager gemäss Medienbericht (Herrn KKdt Dousse) ohnehin verkauft oder anderweitig genutzt werden sollen, wäre dies eine neue und sinnvolle Möglichkeit der Nutzung von leerstehenden Bundesgebäuden.
Es wäre zu überlegen, ob die Standortkantone solcher Lager infolge der zusätzlichen Belastungen eine entsprechende Entschädigung der entlasteten Kantone erhalten sollen. Damit würde ein Lastenausgleich im Asylbereich zwischen dem Bund und den Kantonen einerseits und zwischen den Standortkantonen solcher Lager und Nichtstandortkantonen andererseits geschaffen.
Antrag:
Der Regierungsrat wird eingeladen, baldmöglichst eine Vorlage auszuarbeiten für eine Standesinitiative des Landrates, welche folgende Begehren zum Inhalt hat:
"Der Bund ändert seine Asylpolitik, sodass eine spürbare Entlastung der Kantone eintritt. Er ändert insbesondere die Zuweisungspraxis an die Kantone dahingehend, dass keine Asylsuchenden zwangsweise an die Kantone zugewiesen werden dürfen. Der Bund prüft im Asylbereich alternative Möglichkeiten (wie z.B. bundeseigene Asyllager)."
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