1998-175
Landrat / Parlament
Verfahrenspostulat: Einsicht aller Landräte in Einbürgerungsakten
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Autor: Willi Müller
Eingereicht: 17. September 1998
Nr.: 1998-175
In regelmässigen Abständen hat der Landrat über Einbürgerungen zu befinden. Letztmals lagen die Einbürgerungsakten nicht rechtzeitig im Landratssaal auf. Jeder interpretiert die Regelung zur Einsicht in diese Akten wieder anders. Es drängt sich deshalb eine Klärung dieser Frage auf. Selbstverständlich ist die notwendige Vertraulichkeit sicherzustellen.
Das Ratsbüro wird deshalb gebeten, dafür zu sorgen, dass die Einbürgerungsakten aller Einbürgerungswilligen, ab der Veröffentlichung der Traktandenliste für die Landratssitzung, an der diese Gesuche behandelt werden, an einer speziell bezeichneten Stelle eingesehen werden können. Eine Stunde vor Landrats-Sitzungsbeginn sind die Einbürgerungsakten an einer speziell bezeichneten Stelle im Landratssaal zur Einsicht aufzulegen. Alle Ratsmitglieder sind schriftlich über diese Regelung zu informieren.
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