1998-181 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-181 vom 22. Dezember 1998


Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Peter Degen, SD, Gelterkinden: "Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern"


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 17. September 1998 hat Peter Degen eine Schriftliche Anfrage betreffend "Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern" eingereicht. Die Schriftliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

"Es gibt Gemeinden, die in regelmässigen Abständen nicht ortsansässige Ausländer einbürgern. Darunter sind oft auch solche, deren Einbürgerungsgesuch in anderen Gemeinden abgelehnt worden ist und auch solche, die nicht im Kanton wohnen. Dies ist in den Augen vieler Leute ein Ärgernis, werden dadurch doch der Sinn der Einbürgerung und das kantonale Gesetz unterlaufen und verfälscht. Achtenswerte Gründe, die zu einer solchen Einbürgerung führen können, sollten nach dem Wille des Gesetzgebers die Ausnahme sein. Dem ist aber nicht mehr in jedem Falle so. In manchen Fällen bekommt man auch den Eindruck, dass die betreffende Gemeinde mit dieser Art Einbürgerungen ihr Budget aufbessern will. Auch das kann nicht der Sinn von Einbürgerungen sein!

Ich frage deshalb den Regierungsrat:

1. Welche Gemeinden haben in den letzten 5 Jahren nicht ortsansässige Leute eingebürgert (Auflistung)?

2. Wieviele Einbürgerungen waren das in den letzten 5 Jahren (Liste der Anzahl Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern pro Gemeinde)?

3. Wie gross waren die Gemeindeeinnahmen in den letzten 5 Jahren (Auflistung der Einnahmen durch Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern pro Gemeinde)?"


Der Regierungsrat nimmt zur Schriftlichen Anfrage wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:
Um die gestellten Fragen präzise beantworten zu können, müssten die archivierten Gesuche von 1'500 Personen durchgesehen werden. Dies wäre mit einem immensen und nach Meinung des Regierungsrates nicht vertretbaren Aufwand verbunden. Die vorliegende Antwort beschränkt sich deshalb bei den Fragen 1 und 2 auf die Landratsvorlagen betreffend der im Zeitraum 1.1.1997 bis 12.11.1998 eingebürgerten Personen. Die Antwort zur Frage 3 stützt sich auf die Durchsicht der Gesuche, die Gesuche betreffen, die vom 1.1. bis 12.11.1998 in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde eingebürgert wurden.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die nachstehenden Zahlen - auch wenn nicht der Zeitraum von 5 Jahren erfasst wurde -genügend Anhaltspunkt für die zur Beantwortung der vorliegende Schriftlichen Anfrage liefern.


Fragen 1 " Welche Gemeinden haben in den letzten 5 Jahren nicht ortsansässige Leute eingebürgert (Auflistung)?" und Frage 2 " Wieviele Einbürgerungen waren das in den letzten 5 Jahren (Liste der Anzahl Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern pro Gemeinde)?"

Wie erwähnt, stützen sich die folgenden Zahlen auf die vom 1.1.1997 bis 12.11.1998 erfolgten Einbürgerungen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 753 Personen eingebürgert, wovon die bei 59 Personen nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde erfolgte.

Diese Gemeinden haben folgende Anzahl Personen eingebürgert, die nicht in ihrer Gemeinde Wohnsitz hatten:


Frage 3 " Wie gross waren die Gemeindeeinnahmen in den letzten 5 Jahren (Auflistung der Einnahmen durch Einbürgerungen von nicht ortsansässigen Ausländern pro Gemeinde)?"

Diese Zahlen basieren auf den 23 Gesuchen, die 43 Personen umfassen und zwischen dem 1.1. bis 12.11.1998 in einer anderen Gemeinden als in der Wohnsitzgemeinde eingebürgert wurden. Die Gesamteinnahmen der Gemeinden betrugen Fr. 88'984.--, davon entfallen auf:


Liestal, 22. Dezember 1998


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der 2. Landschreiber: Achermann


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