1998-182

Landrat / Parlament


Schriftliche Anfrage: Einbürgerungen von fürsorgeberechtigten Ausländern



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Autor: Ammann Franz, SD

Eingereicht: 17. September 1998


Nr.: 1998-182



Es soll Ausländer geben, die sich einbürgern lassen und gleichzeitig fürsorgeberechtigt sind. Andere sollen fürsorgeberechtigt sein, sich aber einer andern Gemeinde einbürgern lassen, weil sie in ihrer Gemeinde das Bürgerrecht gar nicht bekämen.

Ich frage deshalb den Regierungsrat:


1. Kann eine laufende Fürsorgeberechtigung ein Grund für die Verweigerung eines Einbürgerungsgesuches sein? Wenn ja,warum? wenn nein, warum nicht?


2. Es wird hinter vorgehaltener Hand gesagt, dass es Ausländer gebe, die sich in einer anderen Gemeinde einbürgern lassen, gleichzeitig aber in einer Wohngemeinde Fürsorgeunterstützung beziehen. Gibt es wirklich solche Fälle? Wenn ja, welche Gemeinden sind von diesen Fällen betroffen und in welchen finanziellen Grössenordnungen? Wenn nein, wäre dies von Gesetztes wegen dennoch denkbar?


3. Falls die Frage 2 mit ja beantwortet wird: Wie bewertet der Regierungsrat diesen Sachverhalt?


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