1998-183
Landrat / Parlament
Schriftliche Anfrage: Birsaufschüttung durch den Chastelbach
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Autor: Peter Brunner, SD
Eingereicht: 17.September 1998
Nr.: 1998-183
Der Chastelbach, ein Zulaufgewässer zur Birs, bringt bei Hochwasser erhebliches Steingeschiebe, so dass das Bachbett unterhalb des Kraftwerkes Moos, die Wasserleistungen (Stromgewinnung) wie die gegenüberliegenden Grundstücke immer wieder beeinträchtigte. Durch die Erstellung eines Blockwurfes und die gleichzeitige Ausbaggerung des Flussbettes wurde aber die Situation erheblich verbessert und entschärft.
Mit dem Bau einer Fischtreppe zum Chastelbach (Vorgabe bei der Konzessionserneuerung für das Kraftwerk Moos) wurde auch der Flusseinlauf durch Verbauung weiter verengt, so dass die Situation vorallem bei Hochwasser von den Anwohnern als kritisch eingeschätzt wird.
Umstritten bei der Flussverengung ist dabei nicht nur die Angst vor erneuten Ueberschwemmungen und allfälligen Uferbeeinträchtigungen, von den direktbetroffenen Anstösser wird auch kritisiert, dass bei diesem Bauprojekt weder offizielle Bauprofile aufgestellt noch eine offizielle Bauanzeige an die mitbetroffenen Anstösser (Einspruchsmöglichkeiten) erfolgte. Dies auch im Sinne der Geltendmachung allfälliger Leistungen bei Hochwasserschäden und einer Regressmöglichkeit zu Lasten des Kantons. Zwar wird in einer Medienstellungnahme (Kanton) nun angeführt, diese Gewässerverengung habe die Situation eher entschärft (BZ vom 12.9.1998) was aber gemäss Anwohnern (nach den letzten Gewittern) nicht eben bestätigt werden kann.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Aus welchen Gründen wurden keine Bauprofile aufgestellt und die Anwohnerinnen und Anwohner als Anstösser nicht offiziell über das Bauprojekt angeschrieben bzw. auf allfällige Einspruchsmöglichkeiten aufmerksam gemacht?
2.) Wer haftet bei allfälligen Hochwasserschäden, sofern die realisierten Baumassnahmen doch zu einer Flussbetterhöhung, einer Uferschädigung bis zu Wasserschäden (Überschwemmungen) bei den angrenzenden Liegenschaften führen?
3.) Ist der Regierungsrat bereit, bei weiteren Problemen betreffend Geröllablagerungen, alternativ auch ein Geröllauffangbecken vor der Birseinmündung des Chastelbaches zu erstellen, um die Situation für die Anlieger und die Funktionsfähigkeit der Fischtreppe, zu garantieren?
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