1998-186 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 24. Oktober 1998 zur Vorlage 1998-186


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Änderung des Vertrags zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) vom 30. Oktober 1962 / 29. März 1963 


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Entwurf für einen Landratsbeschluss
Generelle Bemerkungen zur Vorlage

Die Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen AG (VSR) haben für das im Jahre 1973 an sie abgetretene Salzhandelsmonopol den betreffenden Konkordatskantonen (alle ausser Waadt) eine Regalgebühr zu zahlen. Diese beläuft sich zur Zeit auf Fr. 1.- bis Fr. 175.- je Tonne Salz (je nach Art des Salzes).


Zudem müssen die VSR den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft Konzessionsgebühren entrichten, da gemäss Bergbauregal die Kantone über die Ausbeutung von Bodenschätzen bestimmen. Die Konzessionsgebühr, um die es in der Vorlage geht, beträgt seit längerer Zeit rund Fr. 9.- je Tonne Salz.


Gemäss Regierungsvorlage soll die Konzessionsgebühr ab 1. Januar 1999 auf Fr. 1.- gesenkt werden, indem die Differenz zum heutigen Betrag mit einer einmaligen Zahlung von Fr. 4,6 Mio durch die VSR ausgekauft wird. Begründet wird diese Änderung in erster Linie mit wirtschaftlichen Überlegungen, die gegen (hohe) Konzessionsgebühren sprechen. Insbesondere würde die Konkurrenzfähigkeit der VSR bei einem Fall des Monopols deutlich beeinträchtigt, weil gemäss Aussage des Regierungsrates im Ausland praktisch nirgends mehr Konzessionsgebühren erhoben werden. Dies stellt auch eine Gefahr für die über 100 Arbeitsplätze der VSR im Baselbiet dar und hätte natürlich zudem Steuerausfälle zur Folge.




Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 21. Oktober 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle und Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär FKD.


Die Kommission geht - zumindest teilweise - davon aus, dass das Salzmonopol früher oder später fallen wird. Die vorgeschlagene Änderung des Konzessionsvertrags zielt deshalb in die richtige Richtung. Obwohl auch festzuhalten ist, dass Konzessionsgebühren für den Abbau von Bodenschätzen grundsätzlich nichts Schlechtes sind, werden im vorliegenden Fall die wirtschaftlichen Zwänge anerkannt. Der Ausfall an Konzessionsgebühren wird - neben der einmaligen Auskaufssumme von Fr. 4,6 Mio - dadurch aufgewogen, dass mit der neuen Lösung die Aussichten auf den Erhalt der VSR-Arbeitsplätze im Baselbiet und die längerfristige Sicherung der Steuereinnahmen, deutlich besser sind.


Im Verlaufe der Verhandlungen mit den VSR und dem Kanton Aargau (dessen Parlament eine sinngemäss gleiche Vorlage behandeln wird) haben sich gegenüber der Regierungsvorlage noch einige kleinere Änderungen im Vertragstext ergeben. Diese sind jedoch nur "kosmetischer" Art und haben keine materiellen Änderungen zur Folge. Sie sind in der Beilage berücksichtigt.




Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Beilage zuzustimmen.




Namens der Finanzkommission


der Präsident
Roland Laube




Gelterkinden, den 24. Oktober 1998



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