Jahr

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-188 vom 13. Oktober 1998


Vereinbarung über die Beitragsleistung des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen (partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




- Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen
Zurück zum ersten Teil der Vorlage

5. Neues Vorhaben
5.1 Zielsetzungen
Der neu ausgearbeiteten Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen liegen die folgenden Zielsetzungen zu Grunde:


- Die Mobilität von behinderten Erwachsenen, die das öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, soll verbessert werden.
- Die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen werden als ständige Aufgabe der Kantone geführt. Die Kantone leisten damit einen Beitrag zu Erhaltung der Selbständigkeit von behinderten Erwachsenen.
- Mit der Vereinbarung sollen klare Rahmenvorgaben für die Koordinationsstelle geschaffen werden. Die Rahmenvorgaben sollen der Koordinationsstelle die notwendigen Handlungsfreiräume eröffnen, um Leistungsvereinbarungen abzuschliessen und Einzelregelungen zu treffen.
- Durch die Einführung und Ueberprüfung von Qualitätsforderungen der eingekauften Dienstleistungen soll das Fahrangebot für alle behinderten Erwachsenen verbessert werden.
- Die Vereinbarung soll in einem raschen und einfachen Verfahren abänderbar sein, um notwendige Anpassungen speditiv vornehmen zu können. Insbesondere sollen die Auswirkungen der vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung eines behindertengerechten Nah- und Regionalverkehr erfasst und koordiniert werden können.


Um das Bedürfnis nach Fahrten bestmöglichst abzudecken, sind die zur Verfügung gestellten Mittel subsidiar einzusetzen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass keine unbegrenzten finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Regelmässige Fahrten von und zu Beschäftigungsinstitutionen, Tagesstätten, zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken werden in der Regel nicht finanziert. Diese Fahrten werden entweder direkt mit einem Sozialversicherungsträger abgerechnet oder die Fahrten werden von der Einrichtung selbst organisiert und angeboten. Im letzteren Fall sind Fahrtkosten über die Heim- oder Betreuungstaxe der Einrichtung zu verrechnen.


Finanziert werden in erster Linie Freizeitfahrten und unregelmässige Fahrten, wie zum Beispiel Fahrten zum Bekanntenbesuch, Einkauf, Arzt, Coiffeur etc..


Die vorgesehene flächendeckende Einführung der Niederflurtechnik auf dem Netz des Tarifverbundes Nordwestschweiz und weitere Verbesserungen wie der vorgesehene Einsatz von Rollstuhlrampen werden für bestimmte Behindertengruppen die selbständige Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern oder neu ermöglichen. Unsicher ist heute, wie sich diese Entwicklung auf die Zahl der beanspruchten Fahrten auswirken wird. Auch in Zukunft wird ein Teil der behinderten Erwachsenen weiterhin auf das ergänzende Fahrangebot für behinderte Erwachsene angewiesen sein, zum Beispiel Personen mit Orientierungsproblemen, verwirrte und schwer geistig behinderte Erwachsene sowie schwerstkörperbehinderte Erwachsene.


Zur Erfüllung ihrer Aufgaben schliesst die Koordinationsstelle mit Transportunternehmungen Leistungsvereinbarungen ab und formuliert qualitative und quantitative Anforderungen und überprüft deren Einhaltung. Es kommen nur Transportunternehmungen in den Genuss der Kantonsbeiträge, welche rollstuhlgängige Fahrzeuge einsetzen. Die qualitativen Anforderungen sollen für die Bereiche Fahrtbestellung, Disposition der Fahrzeuge, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Fahrtausführungen erlassen werden.


5.2 Zielgruppe
Fahrberechtigt sind behinderte Erwachsene


- mit Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft;
- die durch ein Arztzeugnis nachweisen, dass sie aufgrund ihrer Behinderung das öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können;
- die Fahrten nicht mit einem anderen Kostenträger abrechnen können;
- die nicht im Besitz eines speziellen Fahrzeugs sind und dieses selber lenken können.


Mit behinderten Erwachsenen ist die Altersgruppe der über Achtzehnjährigen gemeint. Eingeschlossen sind die Personen, welche die Altersgrenze der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV überschritten haben. Begleitpersonen oder Begleithunde können gratis mitreisen. Die vertrauensärztliche Überprüfung der Fahrberechtigten bleibt vorbehalten.


5.3 Fahrmöglichkeiten / Fahrangebot
Fahrberechtigte Personen können innerhalb des Tarifverbundes Nordwestschweiz TNW gefahren werden. Das vorgesehene Fahrangebot soll zwischen 06.00 und 24.00 zur Verfügung stehen, die Betriebszeiten sind mit den Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel vergleichbar. Die Fahrtbestellung soll spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt aufgegeben werden können.


Das Angebot der «Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer» wird aufgehoben. «Spontanfahrten» wurden als Fahralternative zu dem bestehenden Fahrangebot der «Normalfahrten» eingeführt. Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer hatten so die Möglichkeit Fahrten mit kurzen Vorbestellzeiten bei guter Ausführungsqualität zu beziehen. Da die Qualitätsfrage für alle Behinderten angesprochen und gelöst werden muss, soll auf die Weiterführung von «Spontanfahrten» verzichtet werden. Die geringe Nutzung spricht zusätzlich für die Aufhebung. Auf allen 1997 von der Koordinationsstelle finanzierten Fahrten entfielen nur rund vier Prozent auf «Spontanfahrten».


5.4 Transportunternehmungen für Fahrten von behinderten Erwachsenen
Mit den Fahrten von behinderten Erwachsenen werden Transportunternehmungen betraut, welche die qualitativen und quantitativen Anforderungen erfüllen. 1999 wird voraussichtlich die Allianz bestehend aus IVB/TIXI, wie in den vergangenen Jahren, eingesetzt. Es ist vorgesehen die Wahl der Transportunternehmung oder -unternehmungen bis zum Jahr 2000 neu zu beurteilen.


5.5 Fahrgastbeitrag
Bei der Festsetzung der Fahrgastbeiträge dient der Tarif für das öffentliche Verkehrsmittel als Orientierungshilfe, wobei dem Umstand, dass von Haus zu Haus transportiert wird, Rechnung getragen werden kann.


5.6 Durchführung
Zur Organisation und Durchführung besteht eine Koordinationsstelle "Fahrten von behinderten Erwachsenen beider Basel (im folgenden: Koordinationsstelle). Der Koordinationsstelle gehören je drei, vom Regierungsrat gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Vertragsparteien an. Die Koordinationsstelle konstituiert sich selbst. Der Vorsitz liegt alternierend alle zwei Jahre bei einer Vertragspartei.


Der Koordinationsstelle wird mit den administrativen Aufgaben beauftragt. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung der Mittel insbesondere die Budgetierung und die Verwendung der Mittel. Sie schliesst Leistungsvereinbarungen mit Transportunternehmungen mit dem Ziel ab, das Bedürfnis an Fahrten bestmöglich zu befriedigen, überprüft die Qualität des Fahrangebots, regelt die Verteilung der Beiträge, überprüft die Arztzeugnisse und stellt die Ausweise für die Fahrberechtigung aus.


Die Koordinationsstelle untersteht dem Weisungsrecht der zuständigen Direktion/des zuständigen Departement, welche die Aufsicht gemeinsam ausüben.


5.7 Finanzierungsbeiträge
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft leisten zusammen einen Beitrag von jährlich maximal 1'900'000 Franken. Die Kosten werden gemäss einem Schlüssel auf die Vertragsparteien aufgeteilt. Der Schlüssel berücksichtigt sowohl die effektiv gefahrenen Kilometer wie auch die Anzahl der Fahrberechtigten. Die Formel lautet:


Der Kantonsanteil wird jedes zweite Jahr neu berechnet. Für die ersten zwei Jahre beträgt der Anteil des Kantons Basel-Stadt 58 Prozent und der Anteil des Kantons Basel-Landschaft 42 Prozent. Der Anteil des Kantons Basel-Stadt entspricht mit 1'102'000 Franken dem Betrag, welcher für das Budget 1998 eingesetzt wurde. Für den Kanton Basel-Landschaft resultiert eine leichte Erhöhung gegenüber dem Budgetbetrag 1998 um 115'500 Franken pro Jahr auf 798'000 Franken. Diese Erhöhung ist teilweise auf den leicht erhöhten Anteil des Kantons Basel-Landschaft zurückzuführen.


Mit dem beantragten Betrag können etwa 100'000 Fahrten jährlich finanziert werden. Dies sind rund 30'000 Fahrten mehr als im 1997 bezahlt wurden. Anders dargestellt stehen bei geschätzten 3200 Fahrberechtigten Ende 1998 durchschnittlich rund 600 Franken pro fahrberechtigter Person zur Verfügung.


Mit der Entscheidung für einen maximalen Beitrag pro Jahr wurden verschiedene Finanzierungsalternativen verworfen. Die Subjektfinanzierung gewährleistet zwar, dass jede fahrberechtigte Person über ein Kontingent an Fahrtbeiträgen verfügt. Als Nachteile wurden angesehen, dass der Handel mit Fahrtgutscheinen unerwünscht aber nicht verhinderbar ist und das nicht genutzte Fahrtgutscheine verfallen würden. Für die Transportunternehmungen ist die Budgetierung der Zahl der nachgefragten Fahrten zudem stark erschwert. Als weitere Alternative wurde die die Gewährung einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten diskutiert. Auch hier überwogen die Nachteile. Die Kosten einer solchen Massnahme sind nicht einschätzbar. Zudem fehlt für die Gewährung eines Rechtsanspruches auf Fahrten eine rechtliche Grundlage.


Das Ziel der Partnerkantone ist es, einen Pauschalbeitrag mit Leistungsauftrag an die Koordinationsstelle auszurichten. In diesem Sinn soll eine künftige Anpassung der Vereinbarung geprüft werden.


Die Plafonierung des Betrages auf den leicht erhöhten Status Quo der Budgetbeträge 1998 limitiert zwar die Fahrtmöglichkeiten der behinderten Erwachsenen bedeutet jedoch eine namhafte Verbesserung.


- Durch die in der Vereinbarung festgehaltene Subsidiarität der Finanzierung von Fahrten behinderter Erwachsener gegenüber allfälligen anderen Kostenträger werden von der Koordinationsstelle keine Fahrten mehr subventioniert, wenn die betreffende Person beispielsweise einen Anspruch bei einer Sozialversicherung geltend machen kann. Die so eingesparten Fahrten stehen zur anderweitigen Verwendung frei.
- Durch den behindertengerechten Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel wird einer stets zunehmenden Anzahl nur leicht oder mittelschwer Behinderter ermöglicht, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Dies ergibt eine Entlastung der Fahrten von behinderten Erwachsenen, was einen Leistungsausbau für die übrigen Behinderten ermöglicht.
- Durch die Gewährleistung eines Kostendaches erhält die Koordinationsstelle die notwendige operative Freiheit zur Umsetzung der Qualitätsziele.


Das Zusammenwirken aller drei dargestellten Aspekte hat zur Folge, dass trotz der angespannten Finanzlage der beiden Kantone per Saldo für die Behinderten die Mobilität gesteigert werden kann.


Als Maximalbeitrag wurde der leicht erhöhte Gesamtbetrag der Budgets 1998 eingesetzt. Die effektiven Ausgaben für 1997 belaufen sich auf rund 1'520'000 Franken und für 1998 voraussichtlich auf 1'750'000 Franken. Die effektiven Ausgaben für 1997 wurden durch das damalige Finanzierungssystem limitiert, welches die Ausschöpfung der budgetierten Mittel nicht zuliess, so dass Fahrwünsche abgelehnt werden mussten.


Es stellt sich die Frage, ob der neu eingesetzte Betrag in Höhe von 1'900'000 Franken gerechtfertigt ist.


Wenn wir einen Blick auf die Gesamtaufwendungen für den öffentlichen Verkehr in beiden Kantonen werfen so zeichnet sich folgendes Bild.


Die Gesamtaufwendungen für den öffentlichen Verkehr für das Jahr 1997 beliefen sich unter verschiedenen Titeln (Defizitabgeltung BVB/BLT, U-Abo-Subventionen, etc.) in Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei einer Wohnbevölkerung von rund 450'000 Personen auf rund 100 Millionen Franken. Der Anteil an der Wohnbevölkerung, welcher im Einzugsgebiet der BVB/BLT wohnt beträgt grob geschätzt rund 300'000 Personen. Es gilt zu beachten, dass von diesen rund 300'000 Personen nicht alle tatsächlich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.


Die Beitragsleistungen an Fahrten für behinderte Erwachsene sollen dagegen einen Gesamtbeitrag in Höhe von 1'900'000 Franken für rund 3200 behinderte Erwachsene umfassen.


Die Aufwendungen für Fahrten für behinderte Erwachsene stellen einen Ausgleich für einen Teil der Bevölkerung dar, welcher aufgrund einer Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen kann. Der Vergleich der Gesamtaufwendungen zeigt, dass die Aufwendungen Höhe von rund 1'900'000 Franken vertretbar sind.


6. Statistiken


Tabelle 1: Entwicklung der Fahrberechtigten 1990 - 1997


Tabelle 2: Durchgeführte Fahrten 1996 und 1997

Tabelle 3: Beanspruchung des Fahrtangebotes


Tabelle 4: Budget, Rechnung, Kantonsanteile


*= Rechnungsbetrag aufgrund der ersten drei Jahresquartale geschätzt.


7. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.


Liestal, 13. Oktober 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: i.V. Koellreuter
der Landschreiber: Mundschin


1998-188_lrb.htm

- Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von behinderten Erwachsenen


Back to Top