1998-196
Landrat / Parlament
Motion von Bruno Steiger: Vermehrte Anwendung des Verursacherprinzips bei aufwendigen Straffällen
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Autor: Bruno Steiger, SD
Eingereicht: 15. Oktober 1998
Nr.: 1998-196
Die Zunahme des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität sind die negativen Folgeerscheinungen der heutigen Globalisierung. Auch unsere Strafgerichte müssen sich vermehrt mit solchen Fällen auseinander setzen.
Durch die Komplexität solcher im Verdachtsbereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität angesiedelten Fälle sprengen dann den Rahmen für die im Normalbetrieb benötigten personellen Kapazitäten der Strafgerichte. Um solch aufwendige Fälle in nötiger Frist abwickeln zu können, müssen A.0. Strafrichter und Präsidien eingesetzt werden (Fall "Cosco").
Wer trägt die Folgekosten?
Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Anträge in die Tat umzusetzen:
1. Die Folgekosten für die Einsetzung von ausserordentlichen Strafgerichtspräsidien und Strafrichtern für umfangreiche Straffälle hat künftig nicht mehr der Steuerzahler, sondern die rechtlich verurteilte Täterschaft vollumfänglich zu tragen, sofern bei diesen Leuten finanziell noch etwas zu holen ist.
2. Antrag 1 wird sinngemäss in die in Bearbeitung stehende Revision der Strafprozessordnung eingebracht.
Back to Top