1998-206
Landrat / Parlament
Interpellation von Peter Degen: Kinderspital beider Basel
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Autor: Peter Degen, SD
Eingereicht: 15. Oktober 1998
Nr.: 1998-206
Nach der breiten Zustimmung zum Kinderspital beider Basel, scheinen die Rahmenbedingungen und praktischen Umsetzungen doch nicht so unbestritten und problemlos, wie dies von Regierungsseite gegenüber dem Landrat und der Oeffentlichkeit (Abstimmungsunterlagen) dargelegt wurde. So werden in einer Zeitung finanzielle und personelle Folgekosten kritisiert, die letztendlich auch die Frage aufkommen lassen, wieweit das Parlament und die Oeffentlichkeit wissentlich und / oder unwissentlich unvollständig informiert wurden?
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wieweit stimmt die Aussage eines leitenden Kinderarztes am Bruderholzspital, dass mit der Zusammenlegung der beiden Kinderspitäler, die Infrastrukturkosten, Verwaltung und technische Einrichtungen für das Allgemeinspital Bruderholz ansteigen? Wenn ja in welchem Rahmen und zu welchen Lasten (Kanton oder Versicherungsnehmer via höhere Spitalkosten / Krankenkassenprämien)?
2.) Stimmt es, dass die baulichen Anpassungsarbeiten des gemeinsamen Kinderspitals beider Basel auf dem Bruderholz um über 50 Prozent teurer zu stehen kommen als angenommen? Wenn ja warum und in welcher Höhe? Wem werden diese ausserordentlichen Mehrkosten belastet (Kanton oder Versicherungsnehmer via höhere Spitalkosten / Krankenkassenprämien)?
3.) In welcher Höhe muss heute der Fusionskredit (personelle Mehrkosten, EDV-Anpassungen usw.) bilanziert werden? Wem werden diese ausserordentlichen Mehrkosten belastet (Kanton oder Versicherungsnehmer via höhere Spitalkosten / Krankenkassenprämien)?
4.) Bezüglich Stellen- und Sollplänen sind aus der Sicht der Baselbieter Spitalmitarbeiterinnen und -mitarbeiter unsere Spitäler kostengünstiger als die von Basel-Stadt (indirekt auch bestätigt durch die zum Teil massiv höheren Krankenkassenprämien in Basel-Stadt). Eine massive Verteuerung des Kinderspitals beider Basel sei daher vorprogrammiert, sofern die BS-Sollstellen (Kinderspital) nicht nach unten angepasst würden! Findet hier eine Personalanpassung im Rahmen der Baselbieter Spitalsollpläne statt? Wenn Nein warum nicht bzw. nach welcher Vorgabe? Wem werden allfällige Mehrkosten belastet (Kanton oder Versicherungsnehmer via höhere Spitalkosten / Krankenkassenprämien)?
5.) Gerade in einer Zeit der Umsetzung und der Schwerpunktbildung (Sollstellenpläne, Infrakstrukturkosten usw.) hat der Kinderspitalrat eine massgebende und wichtige Integrations- Managements- und Kostenfunktion. Warum ist der Kinderspitalrat nicht im mindesten paritätisch besetzt (zum Beispiel ein Jahr Vorsitz Basel-Stadt und ein Jahr Vorsitz Baselland)? Warum wird dieser Kinderspitalrat durch Stadtbasler Vertreter majorisiert, obwohl eine Mehrheit der Spitalkinder aus dem Baselbiet kommt?
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