1998-210

Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Januar 1999 zur Vorlage 1998-210 / 1998-211


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat betreffend


Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal, Vorprojektvorlage, und
Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal, Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf) 1998-210 || Landratsbeschluss (Entwurf) 1998-211



1. Einleitung

Mit Beschluss vom 20. Oktober 1998 hat der Regierungsrat die Vorprojektvorlage 98/210 für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal und die Baukreditvorlage 98/211 für den Neubau einer Dreifachsporthalle der Kaserne Liestal genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.


Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 19. November 1998 und 10. Dezember 1998 mit den beiden Vorlagen.


An den Sitzungen standen für die Erläuterung dieser Vorlagen und Behandlung der Fragen zur Verfügung:




2. Vorstellung der Vorlagen


2.1 Vorprojektvorlage Sanierung und Ausbau Kaserne


Als erstes konnte sich die Kommission ein Bild über die notwendige Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal machen.


Mit der Armee 95 wurde eine neue Disziplin, die Territorialinfanterie (Schutzinfanterie) geschaffen, deren Aufgabenstellung unabhängig von der politischen Beurteilung der eingeleiteten Armeereform auch in einem zukünftigen Armeeleitbild (Schweizer Armee XXI) bestehen bleiben wird.


Unter Berücksichtigung des bereits laufenden Reformprozesses ist auf 1. Januar 1998 Liestal zum Waffenplatz der Schutzinfanterie erklärt worden, der durch Entscheid des eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vom Mai 1997 für die Ausbildung der Territorialinfanterie des Feldarmeekorps 2 und 4 speziell hergerichtet werden soll.


Die Kommission konnte erkennen, dass es heute darum geht, ob der Kanton bereit sei, seinen Beitrag an die Aufrechterhaltung des Waffenplatzes Liestal zu leisten, weil die Kaserne im aktuellen Zustand zeitgemässen Anforderungen nicht mehr genügt.


Dieses Argument, der Wunsch des Bundesrates aus staatspolitischen Gründen den einzigen Waffenplatz nördlich des Juras zu erhalten sowie die hohe wirtschaftliche Bedeutung für Kanton und Stadt Liestal ergeben den Faktor der zeitlichen Dringlichkeit für die Sanierung und den Ausbau der Kasernenanlage des Waffenplatzes Liestal.


Anhand verschiedener Pläne und Übersichten wurde der Kommission das Projekt erläutert, welches auf der Basis eines zur Weiterplanung vorgeschlagenen Wettbewerbsprojektes weiterbearbeitet worden ist.


Die Weiterbearbeitung bestand vorallem darin, das Gesamtkonzept zusammen mit den Organen des Bundes zu verifizieren sowie konkretisieren und zu einer Vorprojektvorlage zu entwickeln. Die Sanierung und der Ausbau der Kaserne setzt die Ausarbeitung einer Baukreditvorlage für eine Dreifachsporthalle (Mehrzweckhalle) als ersten Ausbauschritt voraus.


Ein durchgeführter Rundgang mit Besichtigung der bestehenden Bauten der Kasernenanlage bestätigte die Richtigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen.




2.2 Baukreditvorlage Dreifachsporthalle


Die Dringlichkeit der Realisierung einer Dreifachsporthalle für die Nutzung durch Armee und die Handelsschule des kaufmännischen Vereins (KV) ergibt sich, weil noch immer ein Kredit des eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport von Fr. 4,6 Mio. zur Verfügung steht, der nur beansprucht werden kann, wenn bis zum Jahr 2000 die Bauarbeiten in Angriff genommen werden.


Mit dieser Lösung wird aber auch ein grosser Mangel der bestehenden Kasernenanlage vorzeitig behoben und es kann der Truppe und dem KV BL zeitgemässer Sportraum zur Verfügung gestellt werden.




3. Beratung der Vorlage


In der anschliessenden Detailberatung wurden hauptsächlich folgende Themen und Fragen diskutiert und beantwortet.




3.1 Nutzung


- Warum hat man das Projekt der Steib Architekten aus dem Jahre 1989 nicht als brauchbar und an die neuen Gegebenheiten für anpassungsfähig befunden?


Die Vorprojektvorlage 89/169 war ausgerichtet auf die Bedürfnisse von Armee 61, die noch von einem Bestand von vier Kompanien einer Schule der Kampfinfanterie ausging.


Heute liegen andere Bedürfnisse vor:


Der Bestand stellt auf drei Kompanien einer Schutzinfanterie ab, die Schule wird über einen kleineren Motorfahrzeugpark verfügen, es sind die Bedürfnisse der Armee 95 zu berücksichtigen und ebenfalls der gegenwärtige Armeereformprozess ist einzubeziehen.


Im weiteren haben sich zwischenzeitlich die räumlichen Bedingungen geändert:


Der Einbezug des Ausbaues des damals nicht zur Diskussion gestandenen Kantinenweges durch die Stadt Liestal, die Erhaltung des Kantinengebäudes und der Einbezug der Dreifachsporthalle wirkt sich auf die Arrondierung des Kasernenareal aus und schafft ganz andere Planungsvoraussetzungen.


- Wird Konzept und Projekt aus Sicht des Schulkommandanten als tauglich erachtet?


Das Projekt wird als ideal für die betrieblichen, ausbildnerischen und truppenspezifischen Belange der Armee betrachtet.


Es sind keine heimlichen Wünsche und Ideen versteckt, das Projekt beschränkt sich auf die Deckung des echten und notwendigen Bedarfs.


Die hervorragenden Ausbildungshauptanlagen ausserhalb der Kaserne - Seltisberg, Oristal, Sichtern - rechtfertigen es, die Kaserne im "Städtli" zu erneuern und modernisieren.


Aus der Optik der Soldaten wird damit eine höhere Lebensqualität geboten als irgendwo in einem "Ghettocamp" auf der grünen Wiese.


- Kann das Kasernenareal durch die Zivilbevölkerung frei begangen werden, steht die Kaserne für zivile Grossanlässe offen ?


Wenn Truppen in der Kaserne stationiert sind, ist das Areal für die Zivilbevölkerung nicht frei begehbar, das Areal bildet eine Sicherheitszone, um einen reibungslosen Dienstbetrieb gewährleisten zu können.


Optisch soll die Kaserne jedoch als offene Anlage wirken, die Abgrenzung zwischen öffentlicher und militärischer Zone soll entweder durch Gebäude nahe der Parzellengrenze oder einen einfachen Zaun gebildet werden.


Sofern die Kaserne nicht für militärische Bedürfnisse genutzt wird, ist es möglich die Einrichtungen für zivile Grossanlässe zur Verfügung zu stellen.




3.2 Parkierung


- Sollte die Parkierung der Truppenfahrzeuge nicht durch unterirdisch angelegte Parkflächen gelöst werden, denn beim vorliegenden Projekt muss damit gerechnet werden, dass das ganze Areal mit Fahrzeugen umstellt sein wird ?


Beim vorliegenden Projekt wird der Parkplatznachweis zum Abstellen der Fahrzeuge und Anhänger der Truppe durch ein Parkfeld vor den Magazinen des halbunterirdischen Hofgebäudes resp. beim Hauptzugang, durch Parkfelder hinter und vor dem Dienstgebäude bzw. hinter und seitlich der Dreifachsporthalle gelöst. Nicht belegt durch Fahrverkehr und abgestellte Fahrzeuge wird der Kasernenhof zwischen Hauptgebäude, neuem Dienstgebäude und alter Kantine.


Diese Lösung wurde gewählt unter Beachtung des Projektzieles Minimierung der Investitionskosten. Es ist denkbar, bei der Weiterbearbeitung des Vorprojektes zum Bauprojekt eine Variante mit einem unterirdischen Teilparking für Militärfahrzeuge zu studieren, um besser und attraktiver gestaltete Aussenräume anlegen zu können.


- Können die Parkplätze auf dem Kasernenareal auch zivil genutzt werden, und warum wurde nicht ein kombiniertes Parking für militärische und öffentliche Bedürfnisse geplant ?


Eine Mischung Militärnutzung kombiniert mit ziviler Nutzung ist aus betrieblicher Sicht nicht lösbar.


Möglich ist eine Oeffnung des Kasernenareals für eine zivile Parkierung, wenn keine Truppe untergebracht ist, wie es bereits heute gehandhabt wird.


Ueber die Planung eines Parkings unter dem Kasernenareal für eine ganzjährige zivile Nutzung wurde mit der Stadt Liestal verschiedene Male diskutiert. Alle Ansätze von Lösungen scheiterten stets, weil die Stadt Liestal nicht bereit war ein finanzielles Engagement einzugehen.




3.3 Dreifachsporthalle


- Ist der Bedarf an Sportraum für das KV wirklich gegeben, nachdem bereits einmal eine Turnhalle für die Berufsschule bewilligt wurde ?


Die zusätzliche Turnhalle zugunsten des KV eingebunden im abgelehnten Stadthallenprojekt der Stadt Liestal wurde nicht realisiert.


Es ist nach wie vor ein Mangel an geeignetem Turnraum für die Handelsschule begründet und ausgewiesen.


Der eigene Mehrzwecksaal - der eigentlich den Anforderungen des heutigen Sportunterrichts nicht mehr genügt - ist mit 42 Sportlektionen pro Schulwoche belegt. Die übrigen 78 Lektionen der Handelsschule müssen in verschiedenen fremden Turnhallen in Randzeiten oder über Mittag untergebracht werden. In der Nutzungsvereinbarung mit der Armee wird festgehalten, dass über eine ganze Woche betrachtet, zwei Drittel der Sporträume der Armee und ein Drittel der Handelsschule zur Verfügung stehen werden.


Trotzdem wird die Schule einige Restpensen des Sportunterrichtes noch in einer fremden Halle abdecken müssen.


- Ist gewährleistet, dass die Schnellaufheizung auf 20 o C der Halle im Betrieb als Versammlungsraum zu behaglichen Konditionen für die Nutzer führt ?


Die Projektierung der Haustechnik sieht eine Bodenheizung als Grundlast ergänzt durch eine Raumluftheizung vor. Dieses kombinierte Heizungssystem bietet bei den bereits realisierten Objekten in der Nutzung keine Probleme.


- Ist es richtig die Tragstruktur und Fassade der Sporthalle in Holz zu konstruieren ?


Die Verwendung des Werkstoffes Holz entspricht den Anliegen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit. Holz ist ein einheimischer, nachwachsender und wertvoller Rohstoff. Seine Entstehung, seine Ernte und seine Weiterverarbeitung zu Produkten weisen eine sehr günstige Oekobilanz auf.


Der moderne Holzbau kann nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Die Errungenschaften modernster Technik vervielfachen die Möglichkeiten zum Holzeinsatz, Holz erreicht industriell verarbeitet und zusammengesetzt Festigkeiten und eine Dauerhaftigkeit vergleichbar mit massiven Bauweisen.




3.4 Finanzierung


- Welches sind die massgebenden Parameter, die zur vorliegenden Kostenaufschlüsselung zwischen Bund und Kanton führte ?


Gemäss neuerer Praxis des Bundes beteiligt sich dieser bei Sanierungen und Neubau von Kasernenanlagen mit einem Anteil von 70 % an den Anlagekosten und mit einem Unterhaltsbeitrag von 1 % basierend auf der Gebäudeversicherungssumme des Neuwertes der Anlagen.


Bei der Dreifachsporthalle erfolgt analog zur Nutzungsteilung KV/Armee auch eine Teilung bezüglich Bundesbeitrag zwischen zwei Bundesämtern.


Mit dem bereits rechtskräftigen Bundesbeitrag von Fr. 4,6 Mio. an den Bau einer Dreifachsporthalle erreicht man in etwa den Beitragssatz von 70 % an den Investitionen für die Armeenutzung. Für die Subventionierung des KV-Teils ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zuständig. Weil bei diesem Bundesamt sich der Beitragssatz nach der Finanzkraft des Kantons richtet (gegenwärtig 23 %), ist ein Bundesbeitrag für die KV-Nutzung von ca. 0,6 Mio. zu erwarten (bei anrechenbaren Investitionen für KV-Nutzung von Fr. ca. 2,9 Mio.).


- Welches ist die Rolle der Stadt Liestal und nach welchen Gesichtspunkten ist der Erwerbspreis von Fr. 1 000.-- / m 2 für die Arrondierung der Kasernenparzelle ausgehandelt worden ?


Der Preis von Fr. 1 000.-- pro m2 Landfläche ist als Marktpreis für eine Grundstückfläche in Zentrumsnähe mit dreiseitigem Näher- bzw. Grenzbaurecht zu verstehen.


Die Stadt Liestal wollte das Geschäft noch mit dinglichen Auflagen zu ihrem Vorteil verbinden und bezüglich der Nutzung wurde ebenfalls versucht noch Elemente des abgelehnten Stadthallenprojektes einzubauen.


Diese Forderungen wurden aber von Seite Kanton bewusst abgelehnt, und die klare Haltung dokumentiert, dass die Dreifachsporthalle prioritär auf die Bedürfnisse der Truppe, sekundär der Berufsschule des KV abgestimmt ist und erst tertiär in den Randzeiten durch die Vereine der Stadt genutzt werden kann. Für eine Benützung der Halle durch örtliche Sportvereine sind gemäss Kant. Sportgesetz die Einrichtungen entschädigungslos zur Verfügung zu stellen.


Die Details sind noch in einer speziellen Nutzungsvereinbarung zu regeln. In dieser Vereinbarung sind ebenfalls die materiellen und rechtlichen Regelungen festzuhalten für die Mitnutzung der Halle für Anlässe gesellschaftlicher und kultureller Art durch die Einwohnergemeinde Liestal.




4. Abstimmung


4.1 Vorprojektvorlage Sanierung und Ausbau Kaserne


In der Schlussdiskussion über die Vorprojektvorlage betreffend Sanierung und Ausbau Kaserne bringt die Kommission ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Ausbaupläne und ihre Mitbeteiligung bei der Lösungsfindung gegenüber dem Bund klar zum Ausdruck.


So verlangt die Kommission bei der Weiterentwicklung des Vorprojektes zum Bauprojekt Teile der vorgeschlagenen Parkierungsflächen der Truppen- und Kommandofahrzeuge unterirdisch anzulegen, um besser und attraktiver gestaltete Aussenräume realisieren zu können.


Gleichzeitig fordert die Kommission die Regierung auf, nochmals mit der Stadt Liestal Gespräche über die Erstellung eines unterirdischen öffentlichen Parkhauses auf dem Kasernenareal zu führen.


Die Kommission stimmt der Vorlage betreffend Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal und dem unterbreiteten Landratsbeschluss mit 12 gegen 1 Stimme zu.




4.2 Baukreditvorlage Dreifachsporthalle


In der abschliessenden Diskussion stört sich die Kommission vorallem an der Haltung der Stadt Liestal, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf den Stellenwert und die oekonomische Bedeutung der Weiterexistenz des Kasernenbetriebes für die Stadt Liestal aufmerksam macht, auf der andern Seite nicht bereit ist, sich auch in kleinem Rahmen am Ausbau finanziell auf irgendeine Art zu beteiligen.


Die Kommission erwartet von der Verwaltung, dass bei allen noch auszuhandelnden Vereinbarungen festgehalten wird, dass eine Mitnutzung der Halleneinrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Anlässe durch die Stadt über eine finanzielle Abgeltung möglich ist.


Die Kommission stimmte der Vorlage betreffend Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal und dem unterbreiteten Landratsbeschluss mit 12 gegen 1 Stimme zu.




5. Antrag


Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zu den beiden Landratsbeschlüssen zuzustimmen.


Binningen, 14. Januar 1999
Im Namen derBau- und Planungskommission
der Präsident
R. Felber



Landratsbeschluss (ENTWURF)

betreffend Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal; Vorprojektvorlage


Vom



Landratsbeschluss (ENTWURF)

betreffend Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal; Baukredit


Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


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