1998-212
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-212 vom 27. Oktober 1998
Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 29. Oktober 1998
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Hildy Haas: Steinbrüche in Bärenwil und Langenbruck
Bekanntlich möchte der Kanton Solothurn zwei neue Steinbrüche eröffnen, die das Gebiet von Bärenwil, Langenbruck tangieren würden. Neben anderen Organisationen hat auch unser Kanton gegen dieses Vorhaben Einsprache erhoben.
Aus der Planauflage des Richtplans vom 22. April 1997 bis 30. Juni 1997 war ersichtlich, dass das Projekt Höchi Flue fallen gelassen wurde. Zur Diskussion steht jetzt nur noch der Standort Santelhöchi.
Frage:
Hat der Regierungsrat offiziell Bericht erhalten vom Entscheid des Regierungsrates des Kantons Solothurn und wie stellt sich der Regierungsrat zu Antwort?
Sollten sich die beiden Kantone nicht einigen können, müsste nämlich der Bundesrat entscheiden.
2. Danilo Assolari: Durch das Gleichstellungsbüro verhinderte Wahl des Präsidenten der Aufsichtskommission Reinacher Heide
Der bz vom 10. Oktober konnte ich entnehmen, dass die Aufsichtskommission Reinacher Heide nach der altersbedingten Demission von René Salathé seit beinahe dreiviertel Jahren keinen Präsidenten mehr hat. Die Aufsichtskommission Reinacher Heide hat in der Person von Reto Lareida, pensionierter Verwalter des Werkhof Nationalstrassen, einen engagierten und erfahrenen Naturschutzfachmann und eine bestens geeignete Führungspersönlichkeit für das Präsidentenamt gefunden, der auch bereit wäre dieses arbeitsintensive Präsidium anzunehmen. Reto Lareida hat mit seinem unermüdlichen Einsatz für ökologische Ausgleichsflächen, besonders auch entlang von Nationalstrassen, sich über die Kantonsgrenzen hinweg einen guten Namen geschaffen und wurde mit dem Naturschutzpreis für seinen Einsatz geehrt.
Gegen seine Wahl zum Präsidenten der Aufsichtskommission Reinacher Heide hat das kantonale Gleichstellungsbüro Einsprache erhoben. Sein einziger Mangel ist sein männliches Geschlecht. Das Gleichstellungsbüro will eine Frau als Präsidentin der Aufsichtskommission Reinacher Heide.
Dieses Vorgehen des Gleichstellungsbüros geht meines Erachtens zu weit. Es verletzt auch die in § 8 der Kantonsverfassung stipulierte Gleichstellung von Frau und Mann und die in § 8 festgelegte Rechtsgleichheit. Ein solches Vorgehen kann sich auch nicht auf die Aufgabenformulierung gemäss Verordnung über das Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern (142.53/GS 29.748) abstützen.
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass für die Besetzung von kantonalen Stellen und von kantonalen Kommissionen jeweils der/die bestgeeignete KandidatIn, unabhängig des Geschlechtes, zu wählen ist?
2. Ist der Regierungsrat auch der Auffassung, dass das Vorgehen des Gleichstellungsbüros die Kompetenzen überschreitet und insbesondere gegen § 7 der Kantonsverfassung, wonach Frau und Mann gleich gestellt sind, und gegen die Rechtsgleichheit in § 8 der Kantonsverfassung verstösst?
3. Weshalb hat der Regierungsrat als Wahlbehörde beim Vorhandensein einer bestens qualifizierten Kandidatur für das Präsidentenamt die Wahl noch nicht vorgenommen?
4. Wieso hat der Regierungsrat, im speziellen der Finanz- und Kirchendirektor, dem das Gleichstellungsbüro untersteht, dieses verfassungsverletzende und die Kompetenz überschreitende Handlung nicht unterbunden?
5. Wie gedenkt der Regierungsrat seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, dass das Gleichstellungsbüro in Zukunft nicht mehr die Verfassung verletzend handelt und in derart diskriminierender Weise Männer benachteiligt?
3. Peter Brunner: 3. Säule/ Steuervorteile
Das 3. Säule-Sparen ist insofern attraktiv, als damit ein Anreiz zur aktiven Altersvorsorge durch Vorzugszins und Steuereinsparungen gefördert wird.
Je nach Kanton und auf Bundesebene ist nun aber mit der Umstellung auf die (einjährige) Gegenwartsbesteuerung dieser Steuerabzug nicht oder nur mehr bedingt möglich.
Fragen:
1. Wie präsentiert sich zur Zeit die Situation für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Baselland auf Kantons- und Bundesebene?
2. Wieweit ist eine 3. Säule-Einzahlung in den Jahren 1998, 1999 und 2000 aus steuertechnischen Grün-den noch attraktiv und empfehlenswert?
4. Urs Baumann: Jahr 2000-Probleme
Wie es aussieht, hat der Kanton das Jahr-2000-Problem weitestgehend im Griff. Aus meiner Erfahrung als Unternehmensberater weiss ich, dass vor allem bei grösseren Applikationen und Standart-Software die Problematik erkannt worden ist. Andererseits besteht in den meisten Unternehmen noch Insellösungen oder kleinere Applikationen, welche in Bezug auf das Jahr 2000 ehe stiefmütterlich behandelt werden.
Fragen:
1. Verfügt der Regierungsrat über eine Übersicht über Applikationen, welche auf einzelnen PC-Stationen laufen?
2. Kennt der Regierungsrat sämtliche Installationen, deren Individualprogramme mit Terminüberwachungsfunktionen verfügen, welche über das Jahr 2000 hinausgehen (z.B. Service-Programme, Verträge, Inkasso-Wesen, etc.)?
3. Besteht ein Konzept, wie diese Probleme gegebenenfalls gelöst werden können und sind die entsprechenden Aufwendungen budgetiert?
5. Maya Graf: Sofortmassnahmen im Asylbereich
Angesichts der steigenden Anzahl von Flüchtlingen hat sich die Situation betreffend Unterkunft und Betreuung auch in unserem Kanton in den letzten zwei Wochen zugespitzt. Vor allem für die Gemeinden, die als vollziehende Behörde tagtäglich in der Praxis konkret damit umzugehen haben, stellen sich viele Fragen zum geplanten Vorgehen des Kantons.
Fragen:
1. Wie werden die Gemeinden über die sich laufend veränderte Lage im Asylwesen informiert? Wie wird eine gute Kommunikation sichergestellte? Wie wird die Bevölkerung informiert?
2. Einige Gemeinden haben bereits heute Probleme, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Andere Gemeinden haben sich dagegen anerboten, mehr Flüchtlinge als ihr Kontingent enthält aufzunehmen. Wie geht der Kanton vor?
3. Wird der Verteilungsschlüssel der Flüchtlinge in die Gemeinden von 1,3% der Einwohnerzahl erhöht werden oder plant der Kanton selbst weitere Unterkünfte zur Entlastung der Gemeinden zu öffnen? Wenn ja, für wieviele Menschen wird Raum geschaffen, wer übernimmt die Organisation, wie sieht die Betreuung aus und für welchen Zeitraum ist dies gedacht?
4. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Kanton die Gemeinden in ihrer Unterkunfts- und Betreuungsaufgabe?
5. Wie verhält sich unser Kanton, wenn die Flüchtlinge wünschen bei hier ansässigen Landsleuten, Verwandten oder Bekannten zu wohnen?
6. Geht man davon aus, dass während der Winterzeit die Mensch unmöglich nach hause zurückkehren können und der Krieg in Kosovo noch lange nicht beendet ist, stellt sich die Frage nach einem Terminplan für eine längerfristige Unterbringung und Betreuung. Wird an einem solchen Konzept gearbeitet? Wie werden die Gemeinden miteinbezogen?
6. Ursula Jäggi-Baumann: Menschen in Not aus Kosovo
Wie uns allen bekannt und auch diversen Berichten wiederholt zu entnehmen ist, sind viele Menschen in Not aus Kosovo in unser Land eingereist und weitere werden erwartet. In den Flüchtlingsempfangszentren werden diese Menschen registriert und dann an die Kantone weitergeleitet, wo sie nach einem Schlüssel auf die Gemeinden verteilt werden. Nun kann es aber vorkommen, dass eine Gemeinde unter Umständen Vorbehalte gegen die Aufnahme von Menschen in Not hat. Aber in dieser Situation müssen wir alle am gleichen Strick ziehen.
Fragen:
1. Wie hat sich unser Kanton auf die Aufnahme dieser Menschen in Not vorbereitet?
2. Wieviele schutzsuchende Personen wurden bis heute in unserem Kanton aufgenommen?
3. Nach welchem Schlüssel werden diese Leute auf die Gemeinden verteilt?
4. Werden die Gemeinden sorgfältig informiert und ihnen auch die nötige Unterstützung seitens des Kantons geboten?
7. Willi Müller: Asylfreundliche Regierung/ Asylspitzen-Kanton Baselland
Gemäss neuster Statistik, gehört der Kanton Baselland zu jenen wenigen Kantonen in der Schweiz, die pro Einwohnerinnen und Einwohnern am meisten Asylbewerber aufgenommen haben.
Die damit verbundenen Probleme (Wohnraum, Schule, Integration, Kriminalität usw.) sind bekannt und es wird zunehmend schwieriger, die Baselbieter Gemeinden für die Aufnahme neuer Asylbewerber zu motivieren.
Fragen:
1. Aus welchen Gründen steht der Kanton Baselland gesamtschweizerisch soweit vorne in der Asylbewerberstatistik?
2. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass ein temporärer Aufnahmestop des Baselbiets sinnvoll und zwingend ist, zumal viele unserer Gemeinden grosse Unterbringungsprobleme haben und eine gleichmässigere gesamtschweizerische Verteilung unbestritten ist!
8. Urs Wüthrich-Pelloli: Rückstände bei den Krankenversicherungsprämien - unterschiedliche praxis der Versicherer
Die Verordnung des Bundes über die Krankenversicherung sieht vor, dass Versicherer nach Ausstellung eines Verlustscheines und Meldung an die Sozialhilfebehörde die Übernahme der Kosten für die Leistungen aufschieben können, bis die ausstehenden Prämien oder Kostenbeteiligungen vollständig bezahlt sind. Sobald diese bezahlt sind, hat der Versicherer die Kosten für die Leistungen während der Zeit des Aufschubs zu übernehmen. In seinen Weisungen präzisiert das kantonale Fürsorgeamt, dass vor der Leistungssistierung Kontakt mit der zuständigen Fürsorgebehörde aufzunehmen ist. Die Gemeinden werden zur Übernahme der Prämienrückstände und Verzugszinsen, jedoch nicht zur Bezahlung von Betreibungskosten verpflichtet.
In der Praxis zeigt sich, dass die Krankenversicherungen die Rechtsgrundlage unterschiedlich interpretieren und damit zur Verunsicherung und Unklarheit schaffen:
- Ohne Vorankündigung an die Fürsorgebehörde wird ein unverzüglicher Leistungsstop verfügt.
- In den Schreiben an Fürsorgebehörden und Versicherten wird der Eindruck vermittelt, dass für die Zeit der Sistierung keine Leistungen gebracht werden.
- Es werden auch Betreibungskosten in Rechnung gestellt.
- Versicherten wird der direkte Ausschluss aus der Kasse angedroht.
Fragen:
1. Ist dem Regierungsrat die unterschiedliche Praxis der Krankenversicherer bekannt?
2. Beurteilt der Regierungsrat Ausschlussdrohungen im Fall von Prämienrückstände ebenfalls als gesetzwidrig?
3. Welche Schritte wurden bis von den kantonalen Stellen unternommen, bei den Versicherern eine einheitliche und gesetzeskonforme Praxis durchzusetzen oder bestehen Absichten in dieser Richtung?
4. Ist vorgesehen, die Sozialdienste und Fürsorgebehörden der Gemeinden mit aktualisierten Weisungen zu instruieren?
5. Gibt es Überlegungen, wie einer frühzeitigen Information über Prämienrückstände sichergestellt werden kann, dass Prämienverbilligungen tatsächlich zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge verwendet werden?
9. Hildy Haas: Mütter- und Väterberatung
Im Waldenburgertal haben mehrere Gemeinden zusammen eine Hebamme angestellt, welche die Mütter- und Väterberatung übernehmen soll. Früher wurde dieser Dienst durch Gesundheitsschwestern von Pro Juventute geleistet.
Fragen:
1. Wie fördert und überprüft der Kanton die Qualität der Beratung?
2. Existieren Weiterbildungsangebote für BeraterInnen?
10. Peter Brunner: Einsatz- und Schulungsprogramme für Baselbieter Arbeitslose
Gemäss einer Untersuchung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit, können viele Arbeitslose in der Schweiz noch immer nicht an einem Einsatz- und/ oder Schulungsprogramm teilnehmen. Diese Situation verschlechtert einerseits den Anschluss der Betroffenen an die Arbeitswelt, andererseits widerspricht dies dem revidierten Arbeitslosengesetz, das entsprechende finanzielle Leistungen - vor allem an der aktiven Teilnahme an Beschäftigungs- und Bildungsprogrammen - vorschreibt. Gemäss einer Wirtschaftszeitung, sollen mit entsprechenden Massnahmen bis zur allfälligen Sperrung von Arbeitslosengeldern, dieser gesetzeswidrige Zustand der Kantone unterbunden und Ausnahmen gemäss dem geltenden Gesetz (besondere Taggelder) nur noch in der ersten Phase der Arbeitslosigkeit gelten.
Fragen:
1. Wie präsentiert sich zur Zeit die Situation im Baselbiet bezüglich Einsatz- und Schulungsprogramme für Arbeitslose bzw. der Inanspruchnahme der "besonderen" Taggelder?
2. Wo ergeben sich zur Zeit "noch" Umsetzungsprobleme?
11. Esther Maag: Polizei desavouiert Parlament
Das Vier-Säulen-Modell der Drogenpolitik scheint sich in der Schweiz zu bewähren, die Gesundheitsrisiken beim Genuss von Cannabis-Produkten sind erwiesenermassen weit geringer als beim Alkohol, der Kriminalisierung kann
durch eine Liberalisierung der Boden entzogen werden und die öffentliche Meinung hat sich weitgehend in diesem Sinne gewandelt.
Vor diesem Hintergrund hat der Landrat die Standesinitiative zur Legalisierung von Hanfprodukten eingereicht, worin er klar seine liberale Haltung in dieser Frage demonstriert.
Umso unverständlicher ist es, dass leitende Beamte ihre ganz persönliche divergierende Meinung in öffentlichen Stelllungsnahmen verlauten liessen (BaZ 29.10.98), was die Regierung und das Parlament zu Recht verärgern, da
sie dadurch desavouiert werden.
In Klammern bemerkt: Mit Blick auf das eben gefällte Grundsatzurteil gegen den Betreiber eines Zürcher Hanfladens (TA 18.10.98) und die eben erfolgte Durchsuchung eines Basler Hanfladens (bz 22.10.98) kommt zudem der Verdacht auf, dass hier im Vorfeld der Abstimmung über die Droleg-Initiative "unlauterer Abstimmungskampf" betrieben wird.
Fragen:
1. Was kann polizeiintern getan werden für eine Verbesserung der Einsicht in die Thematik? Wird überhaupt darüber geredet?
2. Wie kann vermieden werden, dass die persönliche Meinung einzelner Beamten sozusagen als offizielle Stellungsnahmen an die Öffentlichkeit gelangen?
3. Was kann zudem beigetragen werden, um die Meinungs-Diskrepanz zwischen den Departementen auszuräumen?
4. Zieht der Vorfall Konsequenzen nach sich?
Liestal, 27. Oktober 1998
Landeskanzlei