1998-213 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 26. November 1998 zur Vorlage 1998-213
Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat
betreffend Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 1999 und 2000; Genehmigung eines Kredites zur Finanzierung der einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999 (Partnerschaftliches Geschäft)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden auf den 1. Januar 1999 das Basler Kinderspital und die Kinderklinik des Kantonsspitals Bruderholz aus den jeweiligen Verwaltungen der beiden Kantone herausgelöst und in die öffentlich-rechtliche Institution "Universitäts-Kinderspital beider Basel" (UKBB) überführt.
Die entscheidenden Kompetenzen über das Universitäts-Kinderspital beider Basel bleiben bei den Kantonen. So ist gesetzlich geregelt, dass die Regierungen die Leistungsaufträge erteilen und die Parlamente die finanziellen Mittel in Form von Globalbeiträgen sprechen.
Die Vorbereitungsarbeiten laufen seit einiger Zeit recht intensiv und kommen gut voran. Nachfolgend werden die in der Vorlage des Regierungsrates aufgeführten Punkte stichwortartig aufgeführt. In Klammern sind Ziffer und Seite in der Vorlage angegeben.
Personal (22, Seite 2)
- Kollektivvertrag für das Personal (221, Seite 2)
Der Kollektivvertrag wird zwischen dem UKBB und den Personalverbänden abgeschlossen. Er tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft und hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren.
- Reglement betreffend die Anstellung der Aerztinnen und Aerzte (222, Seite 2)
Der Kinderspitalrat erlässt ein Reglement, in dem das Anstellungsverhältnis von Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, welche auf Zeit angestellt sind, geregelt wird.
- Reglement betreffend die Entlöhnung der Arbeitnehmenden des UKBB (Lohn- und Zulagenreglement) (223, Seite 3)
Das Lohn- und Zulagenreglement gilt für alle Arbeitnehmenden, die dem Kollektivvertrag unterstellt sind. Darin wird das Lohnsystem festgelegt, das sich nach dem Lohngesetz des Kantons Basel-Stadt richtet.
- Angleichung des Personalbestandes an den neuen Stellenplan (224, Seite 3)
Der dem Budget zugrunde gelegte Stellenplan des UKBB geht von 515 Stellen aus. Es müssen noch 33 Stellen abgebaut werden, dabei sind 6 Kündigungen vorgesehen.
- Arbeitsverträge (225, Seite 3)
Bis zum 30. November 1998 sollen alle zukünftigen Mitarbeitenden des UKBB einen neuen Einzelarbeitsvertrag erhalten haben.
Das gesamte Personal der Kinderklinik Bruderholz wurde ins Lohnsystem des Kantons Basel-Stadt überführt. Lohnanpassungen nach oben werden in den nächsten drei Jahren stufenweise erfolgen. Bei Lohnanpassungen nach unten wird während der nächsten drei Jahre der Besitzstand gewährt. Korrekturen nach unten werden nur vorgenommen, wenn die Differenz nach drei Jahren nicht ausgeglichen ist.
- Pensionskasse (226, Seite 4)
Das Personal des UKBB wird per 1. Januar 1999 bei der Pensionskasse Basel-Landschaft versichert. Der Wechsel von der Pensionskasse des Basler Staatspersonals zur Pensionskasse Basel-Landschaft erfolgt unter Gewährung der vollen Freizügigkeitsleistung nach Freizügigkeitsgesetz.
Die Versicherung der Assistenzärztinnen und -ärzte verbleibt unverändert bei der gesamtschweizerisch tätigen Kasse des Verbandes der Schweizerischen Assistenz- und Oberärzte/-innen (VSAO).
Infrastruktur (23, Seite 4)
- Telekommunikation (231, Seite 4)
Die Telefonverbindung zwischen den beiden Standorten des UKBB wird durch eine neue Telefonvermittlungsanlage am Standort Basel und ein dazugehöriges Modul am Standort Bruderholz gewährleistet. Die Anlage wird am 1. Jaunar 1999 betriebsbereit sein.
Die Kosten belaufen sich auf 850'180 Franken. Davon werden 534'260 Franken durch Basel-Stadt (ordentliches Budget 1998 des Kinderspitals) und 107'500 Franken durch Basel-Landschaft sowie 208'420 zulasten des Projektierungskredites UKBB finanziert.
- Informatik-Vernetzung (232, Seite 4)
Vorgesehen sind ein Wide-Area-Network (WAN) zwischen den Standorten, sowie Netzwerksoftware Windows NT, weitere Softwarepakete und Systemanpassungen. Die Kosten belaufen sich auf 1.3 Millionen Franken. Davon werden 1998 Ausgaben von knapp 300'000 Franken getätigt und dem Projektierungskredit belastet.
Bauliche Anpassungen (233, Seite 5)
- Standort Basel (2331, Seite 5)
Nach der Auslagerung der operativen Disziplinen an den Standort Bruderholz verfügt der UKBB-Standort Basel noch über 67 Betten. Um diesen reduzierten Betrieb so effizient und wirtschaftlich wie möglich zu gestalten, müssen verschiedene betriebliche und bauliche Anpassungen durchgeführt werden.
Die Kosten werden auf maximal 1 Million Franken begrenzt. Die Finanzierung wird vom Kanton Basel-Stadt sichergestellt.
- Standort Bruderholz (2332, Seite 5)
In Abweichung zu den Angaben in der Vorlage an die Parlamente vom Februar 1998 betragen am Standort Bruderholz die Investitionskosten 6.2 Millionen Franken. Diese Kosten gehen zulasten des Kantons Basel-Landschaft. Der Umfang dieser Baumassnahmen und die entsprechenden Kosten sind in der Vorlage 98/227 "Universitäts-Kinderspital beider Basel: Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz; Baukreditvorlage" beschrieben.
- Klinikorganisation während der Bautätigkeit (2333, Seite 5)
Am 1. Januar 1999 erfolgt die Betriebsaufnahme der stationären Chirurgie am Standort Bruderholz und die stationäre Pädiatrie am Standort Basel. Die Orthopädie verbleibt in Basel, bis die Bauarbeiten auf dem Bruderholz abgeschlossen sind.
Transport (24, Seite 6)
Vorbereitet wird ein "Shuttle-Betrieb" des UKBB zum Transport von Personen und Waren zwischen den beiden Standorten. Der Einsatz erfolgt bei Bedarf und wird durch bestehendes Personal ausgeführt.
Evaluation (25, Seite 6)
Die Evaluation hat zwei Hauptaufgaben:
- Spitalintern geht es darum, das Zusammenwachsen und Zusammenarbeiten in der neuen Institution zu begleiten und zu unterstützen.
- Spitalextern ist die Entwicklung des UKBB aus externer Sicht aufzuzeigen.
Die Evaluation wird vorerst bis Ende 2000 dauern und rund 160'000 Franken kosten. Die Kosten sollen dem Projektierungskredit belastet werden.
Kinder- und Jugendpsychiatrie (26, Seite 7)
Die Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) wird per 1. Januar 1999 aus dem Kinderspital Basel ausgegliedert und zu einer selbständigen Organisationseinheit des Sanitätsdepartementes umgestaltet. Um die unabdingbare Zusammenarbeit von UKBB und KJUP auch künftig sicherzustellen, wird ein Management- und Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Gleiches gilt für den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) Basel-Landschaft: Auch hier werden die ärztlichen Leistungen für den Standort Bruderholz bei den Kantonalen Psychiatrischen Diensten eingekauft.
Bisher aufgelaufene Kosten (27, Seite 7)
Aufgrund der Beschlüsse der beiden Parlamente vom Juni 1997 stehen für die Jahre 1997 und 1998 maximal 1.8 Millionen Franken als Projektierungskredit zur Verfügung. Bis Ende Juli 1998 wurde dieser Kredit mit 350'704.70 Franken belastet. Auch mit den weiteren vorgesehenen Belastungen wird dieser Projektierungskredit nicht voll ausgeschöpft werden.
Die Kernpunkte dieser Vorlage sind die Globalbeiträge für die Jahre 1999 und 2000 und die einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999. Grundlage für die Globalbeiträge bildet die Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Regierungen und dem UKBB.
Leistungsvereinbarung
Uebersicht (31, Seite 7)
Auf der übergeordneten Ebene wird durch die Festlegung des Leistungsauftrages (Regierungen) und die Gewährung von Globalbeiträgen (Parlamente) definiert WAS im UKBB gemacht werden muss. Die öffentlich-rechtliche Institution UKBB bestimmt im Rahmen der ihr zugestandenen Kompetenz und Verantwortlichkeit, WIE es gemacht wird.
Die Leistungsvereinbarung wird ergänzt durch den Leistungsbeschrieb und den Leistungsauftrag. Beides sind integrierende Bestandteile der Leistungsvereinbarung.
Dauer (32, Seite 8)
In Abweichung zu der im Staatsvertrag festgelegten mindestens dreijährigen Gültigkeit, gilt die Leistungsvereinbarung mit dem dazugehörigen Leistungsbeschrieb und Leistungsauftrag vorerst nur für zwei Jahre. Diese Abweichung ist begründet durch die baulichen Massnahmen an beiden Standorten, die das erste Betriebsjahr stark beeinflussen werden und den inneren Zusammenhang zwischen Mittelherkunft (Globalbeitrag) und Mittelverwendung (Leistungsauftrag).
Globalbeiträge für die Jahre 1999 und 2000
Finanzierung des UKBB (41, Seite 9)
Von dem in der Parlamentsvorlage vom Februar1998 detailliert beschriebenen Finanzierungskonzept für das UKBB wurde nicht mehr abgewichen. Das dreigliedrige Abgeltungssystem mit differenzierten Globalbeitrags-Elementen besteht aus:
- Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung
- Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS
- Globalbeiträge für die übrigen Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen
Gemäss Budget ergeben sich für die Jahre 1999/2000 folgende Beträge:
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in Mio. Franken
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Tarifeinnahmen und übrige Erträge
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44.88
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Abgeltung für die klinische Lehre und Forschung
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12.80
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Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS
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16.65
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Abgeltung für die übrigen Dienstleistungen
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7.00
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Tarifeinnahmen und übrige Erträge (42, Seite 10)
Mit dem Kantonalverband Basellandschaftlicher Krankenversicherer und dem Kantonalverband Baselstädtischer Krankenversicherer ist ein neuer Tarifvertrag für das UKBB verhandelt worden. Für die Kindermedizin wird innerhalb der beiden Trägerkantone des UKBB eine vollständige Freizügigkeit geschaffen. Es wurde eine harmonisierte Tarifstruktur und harmonisierte Tarife für beide Standorte unabhängig von der Herkunft der Patientinnen und Patienten vereinbart.
Globalbeiträge für die klinische Lehre und Forschung (43, Seite 10)
Der Finanzierungsbedarf der beiden Trägerkantone beträgt 10.6 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgt paritätisch, sodass für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt je 5.3 Millionen Franken zu leisten sind. Dabei wird für den Kanton Basel-Landschaft ein Betrag von 1.1 Millionen Franken als Leistung via Univertrag angerechnet.
Abgeltung für die stationäre Versorgung BL/BS (44, Seite 11)
Das Abgeltungssystem basiert auf einem im Rahmen der Leistungsvereinbarung vorweg definierten Pflegetagspreis (Bruttowert). Der von den Kantonen zu leistende Beitrag resultiert sodann als Differenz zwischen diesem vereinbartem Bruttowert und den Leistungen der Kranken- bzw. Unfallversicherer. Für die Aufteilung dieses Beitrages auf die Trägerkantone BL und BS wird auf effektive Werte abgestellt, d.h. massgebend sind die erbrachten Pflegetage in der Allgemeinen Abteilung. Auf Grund der Erfahrungswerte kann mit einem Anteil für Basel-Stadt von ca. 40% und rund 60% für Basel-Landschaft gerechnet werden.
Somit ergeben sich folgende Beiträge:
Basel-Landschaft: ca. 10.00 Millionen Franken
Basel-Stadt: ca. 6.65 Millionen Franken
Globalbeitrag für übrige Betriebsteile, gemeinwirtschaftliche Leistungen (45, Seite 12)
Für die nicht gedeckten Aufwendungen, die sich insbesondere auch aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen des UKBB als Notfall- und Zentrumsspital ergeben, leisten die beiden Trägerkantone BL und BS für die Beitragsperiode 1999/2000 einen Globalbeitrag im Ausmass von jährlich 7 Millionen Franken. Dieser Globalbeitrag wird durch die beiden Trägerkantone paritätisch finanziert.
Leistungsabgeltung durch die Trägerkantone BL und BS im Ueberblick (46, Seite 12)
Gemäss vorliegender Leistungsvereinbarung ergeben sich für 1999 folgende Zahlenwerte in Millionen Franken: (für 2000 werden sich die Mietzinseinnahmen etwas verändern)
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BS
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BL
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Total
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Abgeltung für den stationären
Dienstleistungsbereich |
6.7
|
10.0
|
16.7
|
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Globalbeiträge für L + F
|
5.3
|
5.3
|
10.6
|
|
Globalbeiträge für übrige
Betriebsteile |
3.5
|
3.5
|
7.0
|
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Mietzinseinnahmen
|
- 1.0
|
- 1.3
|
- 2.3
|
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Gesamttotal
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14.5
|
17.5
|
32.0
|
Durch die Reduktion der Abgeltung der stationären Dienstleistungen konnte die finanzielle Belastung der Trägerkantone im Vergleich zur Rohbudgetfassung leicht reduziert werden. Die in der Vorlage vom Februar 1998 anvisierten jährlichen Einsparungseffekte können realisiert werden.
Im Jahre 1999 wird der Einsparungseffekt im Ausmass der zu finanzierenden einmaligen Ueberführungskosten reduziert.
Einmalige Ueberführungskosten im Jahre 1999 (47, Seite 13)
Für die einmaligen Ueberführungskosten im Jahre 1999, die sich insbesondere aus der Anschaffung für Geräte und Infrastruktur, sowie den Personalkosten im Zusammenhang mit der Ueberführung und gestaffelten Stellenreduktion ergeben, resultiert ein Finanzierungsbedarf von gesamthaft 4.8 Millionen Franken.
Dieser Kredit wird von den beiden Trägerkantonen BL und BS je zur Hälfte finanziert.
2. Kommissionsberatung
Am 28. Oktober 1998 wurden an einer gemeinsamen Sitzung die Gesundheitskommission des grossen Rates und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates über das partnerschaftliche Geschäft "Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB): Genehmigung von Globalbeiträgen für die Jahre 1999 und 2000; Genehmigung eines Kredites zur Finanzierung der einmaligen Ueberführungskosten für das Jahr 1999" informiert. Die Information und die Beantwortung der Fragen wurden durch Regierungspräsidentin Veronica Schaller, BS, Regierungsrat E. Belser, BL, Dr. Peter Oeschger, Verwaltungsdirektor Kinderspital Basel, Andreas Schuppli, Departementssekretär SD, BS, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD, BL und Urs Roth, Finanzen und Betriebswirtschaft SD, BS durchgeführt.
An der Sitzung vom 4. November 1998 hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission die Vorlage beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungsrat Eduard Belser und Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD.
Eintreten
In der Kommission wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die durch die Bildung des UKBB anvisierten Einsparungen realisiert werden können.
Es wird auch zum Ausdruck gebracht, dass der psychologischen Komponente des "Fusionsprozesses" durch eine möglichst offene Informationspolitik Rechung getragen werden soll.
Eintreten wird mit 12 zu 0 Stimmen beschlossen.
Personalbestand (Abschnitt 224)
Im verwaltungstechnischen Bereich kann der Abbau nicht über die natürliche Fluktuation erreicht werden, darum wurden die Kündigungen vorgenommen. Die betroffenen Personen erhalten Unterstützung bei der Stellensuche. Teilweise konnten schon neue Stellen gefunden werden.
Pensionskasse (Abschnitt 226)
In Basel wird noch die Frage abgeklärt, ob ein Austritt von rund 500 Personen eine Teilliquidation der Pensionskasse BS zur Folge hat.
Per Stichtag des Uebertritts muss eine Bilanzbewertung erstellt werden und, darauf gestützt, das Deckungskapital festgelegt werden. Die bisherige Deckung der Pensionskasse BS betrug über 100%, diejenige der Pensionskasse BL bei ca. 90%. Es besteht die Absicht 100% Deckungskapital in die Pensionskass BL mitzugeben.
Bauliche Anpassungen Bruderholz (Abschnitt 2332)
Ueber die Gründe warum die Investitionskosten deutlich höher ausfallen werden als in der Parlamentsvorlage von Februar 1998 angegeben, wurde die Kommission von Regierungsrat Eduard Belser informiert. Da diese Anpassungen in einer separaten Bauvorlage behandelt werden, soll hier nicht näher darauf eingegangen werden.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine separate Kinderspital-Operationszone mit Aufwachräumen entsteht. Und dass die durch die baulichen Anpassungen verursachten höheren Mietzinsen mit den Globalbeiträgen für das Jahr 2000 aufgefangen werden können.
Evaluation (Abschnitt 25)
Im Frühjahr 2000 wird ein Zwischenbericht über die Evaluation erstellt. Somit können allfällige Korrekturen beim Leistungsauftrag und den Globalbudgets für die nächste Periode ab 2001 angebracht werden.
Kinder- und Jugendpsychiatrie (Abschnitt 26)
Grundsätzlich wird der Bedarf Bruderholz durch den KJPD Baselland abgedeckt, und der Bedarf Basel durch den KJUP Basel. Je nach Belastung sind auch Verschiebungen möglich.
Leistungsvereinbarung (Abschnitt 3)
Die Dreiteilung Leistungsvereinbarung - Leistungsbeschrieb - Leistungsauftrag ist schwierig abzugrenzen und nachzuvollziehen.
Umfassend ist die Leistungsvereinbarung, sie betrifft den strategischen Bereich.
Im Leistungsbeschrieb wird die Leistung qualitativ umschrieben.
Im Leistungsauftrag werden Leistungen nach Bereichen in Tabellenform aufgeführt.
Der Leistungsauftrag erlaubt die "Messung" der Leistungen. In der vorliegenen Form ist der IST-Zustand festgehalten. Wichtig ist welche Leistungen erbracht werden müssen, die Angabe der Personenzahl hat mehr orientierenden Charakter. Der in der Tabelle zusammengefasste Leistungsauftrag ist als Ausgangspunkt gedacht, er soll in Zukunft weiterentwickelt und detaillierter ausgearbeitet werden.
In der Rubrik "Kooperationen" ist angegeben wo aufgrund der Qualität der medizinischen Leistung und Quantität an "Patientengut" das UKBB mit anderen Institutionen kooperieren muss. Diese Kooperation kann mit dem Kantonsspital Bruderholz, dem Kantonsspital Basel, dem Augenspital, aber auch mit Spitälern ausserhalb der Region Basel sein. Nicht unter Kooperationen fällt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Kantonsspitals Bruderholz wie zB. Labor, Radiologie, Kapazität Operationssäle.
Tarifeinnahmen und übrige Erträge (Abschnitt 42)
Bei den Tarifeinnahmen ist zu berücksichtigen, dass die Kostendeckung bei Krankenversicherung, Unfallversicherung und im IV-Bereich unterschiedlich sind. Es wurde eine durchschnittliche Kostendeckung von 55% angenommen.
Auf Basis der heutigen Unterlagen sind die Unsicherheiten zu gross um mit den Versicherer Fallpauschalen auszuhandeln.
In der Leistungsvereinbarung sind die Bruttokosten für das UKBB mit 1'120 Franken pro Pflegetag festgelegt worden. (§ 6, Absatz 6)
Unter "Uebrige Erträge" fallen direkt an Patientinnen und Patienten verrechnete Leistungen, wie zB. Cafeteria, verrechnete Dienstleistungen gemäss Detailbudget.
3. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 12 zu 0 Stimmen dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Laufen, den 26. November 1998
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
der Präsident: Marcel Metzger