1998-214 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 9. Dezember 1998 zur Vorlage 1998-214
Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat
Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Übersicht
Ähnlich wie bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung schliessen die Fachhochschulkantone einen Vertrag miteinander ab über die finanziellen Abgeltungen für Studierende, welche nicht im Standortkanton der von ihnen gewählten Fachhochschule Wohnsitz haben.
Allerdings sind zwei wesentliche Unterschiede hervorzuheben: Sind die Mehrheit der Kantone Nicht-Universitätskantone, so sind die meisten Kantone Träger oder mindestens Mitträger von Fachhochschulen. Die Fachhochschulvereinbarung hat somit an vielen Orten nur subsidiären Charakter: Sie regelt nur den Studienbesuch, der nicht von Trägerschaftsvereinbarungen erfasst ist.Da sich die schweizerische Fachhochschullandschaft erst im Aufbau befindet, wurde diese Vereinbarung auf sechs Jahre befristet festgelegt, während die Interkantonale Univereinbarung unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit verfasst wurde.
Kommissionsberatung
Die Erziehungs- und Kulturkommission wurde am 19. November 1998 von Regierungsrat Peter Schmid und der Beauftragten für Hochschulfragen, Frau Dorothea Christ, über den Verlauf der geführten Verhandlungen informiert. Entsprechend der Anerkennung aller vorgelegten Studiengänge durch den Bund ist das ganze Angebot der FHBB in dieser Vereinbarung enthalten (Siehe Anhang I zur FHV). Zudem wurden auch die Ausbildungen an der FH für Soziale Arbeit des Kantons Basel-Stadt und an der Musikakademie Basel aufgenommen. Alle Studierenden mit Wohnsitz in irgend einem Vertragskanton können sich an irgend einer FH eines Vertragskantons einschreiben, was die Mobilität der Studierenden erhöhen dürfte.
Seit der Erstellung der Vorlage haben übrigens mehr als 15 Kantone diese Vereinbarung unterzeichnet, so dass deren Zustandekommen sichergestellt ist.
Finanzen
Erfreulicherweise kann hiermit mal eine Vorlage präsentiert werden, welche im Endeffekt dem Kanton mehr Einnahmen bringt als Ausgaben beschert. Die FHBB erwartet, dass wesentlich mehr Interessierte aus den übrigen Kantonen an die FHBB kommen, als Baselbieter Studierende ausserhalb der Kantonsgrenzen an Fachhochschulen gehen. Diesen Standortvorteil bezahlen wir zwar mit einer Reduktion der anrechenbaren Betriebskosten um 25 %. Gebäudeinvestitionen können nicht angerechnet werden; der Beitrag hängt von den effektiven Studienkosten ab; ineffiziente Führungsstrukturen und Administrationen gehen demnach zu Lasten der betreffenden FH.
Trotz dieser Anrechnung von lediglich 75 % der Betriebskosten werden bei Annahme dieser Vereinbarung Mehreinnahmen von 2 Mio. Fr. erwartet. Durch die neuen Verpflichtungen für Baselbieter Studierende an andern Fachhochschulen werden uns Mehrausgaben von ca. 0,4 Mio. Fr. entstehen. Die positive Differenz von 1,6 Mio. Fr. teilen sich die beiden Basler Trägerkantone im Beteiligungsverhältnis 2:1, so dass für BL + 1,1 Mio. Fr. resultiert.
Details zu Fragen von Kommissionsmitgliedern
Betreffend Regionales Schulabkommen RSA verhandeln die Erziehungsdirektoren in der Erziehungsdirektoren-Konferenz EDK zur Zeit ein schweizerisches Abkommen nach dem Vorbild der Nordwestschweizer EDK. In diesem RSA sind immerhin beide Basel, AG, SO, LU, BE, ZH und der deutschsprachige Teil von FR zusammengeschlossen, welches bei Studentenaustausch innerhalb dieser Kantone zum Zug kommt.
Betrachtet man nur den tertiären Bereich, so wird der Kanton mehr Einnahmen als Ausgaben verbuchen können. Auf das gesamte RSA bezogen resultieren hingegen Mehrausgaben, da wesentlich mehr Baselbieter SchülerInnen die Sekundarschulen in der Stadt Basel besuchen, als von ausserhalb zu uns in den Kanton zur Schule kommen.
Die Studiengebühren werden von den einzelnen FH festgelegt und für alle Studiengänge äquivalent erhoben. Extrem hohe Gebühren einer FH würden von der Kommission der FHV bei der Verteilung der Mittel in Abzug gebracht. Durchschnittlich werden Fr. 500-600.- Semestergebühren verlangt.
Die Trinationale Ingenieurausbildung ist von dieser FHV nicht tangiert, da es sich um ein nationales Abkommen handelt.
Die Regierungen beider Basel legen grossen Wert auf die Studiengänge Bauingenieur und Architektur ; es besteht hier ein grosses Know how in der Region, das weiter genutzt und ausgebaut werden soll, weshalb ein Kompetenzzentrum aufgebaut wird für nachhaltiges und umweltgerechtes Bauen.
Sobald der Bund kantonale Studiengänge aus dem Anhang II anerkennt, werden sie automatisch in die FHV übernommen.
Für die Berechnung der Kosten gelten bisherige Erfahrungswerte vorerst für drei Jahre 1999 - 2001. Für die Folgeperiode 2001 - 2005 werden Grundsätze und Verfahren der dannzumal vorliegenden Erfahrungswerte neu festgelegt.
Beschluss und Antrag
Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig (12:0 ohne Enthaltungen), den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) zu genehmigen und dem vorgeschlagenen Landratsbeschluss in allen Punkten zuzustimmen.
Erziehungs- und Kulturkommission
Die Präsidentin: Andrea von Bidder
Binningen, 9. Dezember 1998