Beitritts zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-214 vom 27. Oktober 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Genehmigung des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst::


1. Der vom Regierungsrat am 27. Oktober 1998 beschlossene Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) per 1. Januar 1999 wird genehmigt.

2. Die Kompetenz für Änderungen der Anhänge der FHV (beitragsberechtigte Studiengänge sowie Beitragssätze) wird dem Regierungsrat übertragen.

3. Die Mehreinnahmen aus der FHV werden für das Kalenderjahr 1999 der FHBB zur Verfügung gestellt. Die Kantonsbeiträge werden dadurch nicht reduziert. Für das Budget 2000 vereinbart der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mit der FHBB eine neue Mittelzuteilung.

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