1998-215
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-215 vom 27. Oktober 1998
Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 Altersprojektionen 1996 - 2020 und Anhang 3 Kennzahlen und Finanzierungselemente / Zustimmende Kenntnisnahme durch den Landrat
Auszug aus dem Protokoll des Landrates des Kantons Basel-Landschaft:
Motion von Peter Brunner vom 20. März 1989: Überarbeitung des kantonalen Alterspflegeleitbildes
89/71 Motion für eine Überarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes
Bericht zur Altersversorgung, Altersprojektionen 1996 - 2020, Kennzahlen und Finanzierungselemente
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
I.
Am 20. März 1989 reichte Landrat Peter Brunner und 2 Mitunterzeichner eine Motion betreffend Ueberarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes mit folgendem Wortlaut ein (89/71):
"Vor rund 15 Jahren erarbeitete die Sanitätsdirektion zusammen mit der Pro Senectute und anderen Organisationen, ein umfassendes Alterspflege-Leitbild, das den Kantons- und Gemeindebhörden, kirchlichen und privaten Institutionen als Entscheidungshilfe dienen sollte.
Das Leitbild, das auch für die kantonalen Dienststellen als verbindliche Grundlage für die Planung und Durchführung von Massnahmen Anwendung finden sollte, und in einer rollenden Planung in der Bevölkerungsentwicklung auch aktualisiert wurde, bedarf nun aber aufgrund eines gewandelten Altersumfeldes- und verständnisses einer Neuorientierung, so zum Beispiel in den Bereichen der Altersbeihilfen (neue Armut), dem Wunsch nach mehr und alternativen Wohnformen statt Altersheimen, dem öffentlichen Verkehr, aber auch in den zum Teil fehlenden Integrationsmöglichkeiten der älteren Senioren. Fragen stellen sich aber auch, wieweit die vorhandenen Strukturen der öffentlich-rechtlichen Institutionen im Kanton Baselland dem immer bedeutender werdenden Anteil der jüngeren (gleitende Pensionierungen) und älteren Senioren noch gerecht wird, beziehungsweise welche neue Aufgaben und Engagements der Kanton übernehmen sollte oder müsste?
Der Regierungsrat wird deshalb eingeladen,
1.) das kantonale Alterspflege-Leitbild in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den kirchlichen und privaten Institutionen und Organisationen und den Vertretern der älteren Generation gründlich zu überarbeiten.
2.) das neue Alterspflege-Leitbild einer Vernehmlassung zu unterziehen und durch den Landrat genehmigen zu lassen.
3.) mit der Neuausarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes auch zu prüfen, ob auf staatlicher oder privater Ebene die Stelle eines Beauftragten für Altersfragen zu schaffen ist, der die Zielvorstellungen des Alterspflege-Leitbildes koordiniert."
Gemäss Auszug aus dem Protokoll des Landrates des Kantons Basel-Landschaft (Nr. 454) vom 23. Januar 1992 wird die Motion mit folgendem Beschluss zur Beantwortung überwiesen:
" ://: Mit 39:23 Stimmen wird die Motion (Ziffer 3 entfällt) überwiesen."
II.
Aufgrund der Motion legt der Regierungsrat den Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 Altersprojektionen 1996 - 2020 und Anhang 3 Kennzahlen und Finanzierungselemente vor und unterbreitet dem Landrat diese Genehmigungsvorlage.
1 Uebersicht der Planungsgrundlagen
11 Alterspflege-Leitbild Baselland
1975 veröffentlichte die Sanitätsdirektion den ältesten heute greifbaren Planungsbericht. Es wurde postuliert, dass pro 100 Betagte 12 Betten verschiedener institutioneller Einrichtungen zu schaffen seien, darunter je sieben in Alterswohnungen und, je nach Bezirk, 4 bis 5 in Alters- und Pflegeheimen. Die Prognosen wurden bis 1990 formuliert und gingen davon aus, dass ein Bedarf von 2207 Plätzen in Alterssiedlungen, 1736 Plätzen in Alters- und Pflegeheimen und 506 Betten in Chronischkrankenheimen zu decken sei. Die Planung wurde ausdrücklich als Minimallösung bezeichnet. Es wurde darauf verwiesen, dass flankierende Massnahmen oder Entwicklungen den Bedarf verringern könnten, darunter ein grosszügiger Ausbau der sozialen Dienste (Krankenpflege, Haushaltsdienste), Pflege und Betreuung durch Angehörige, Schaffung von Alterssiedlungen oder Alterswohnungen, Anpassung von Eigentumswohnungen.
Das Leitbild wurde 1979 durch einen Nachtrag ergänzt, da sehr bald offensichtlich wurde, dass sich die Entwicklung nicht strikt an die Planung hielt. Insbesondere die hohe Zahl an Plätzen in Alterswohnungen war nirgends umgesetzt worden.
12 Versorgungsschlüssel in der Altershilfe
1984 erfolgte eine Veröffentlichung der Untersuchung über die im Alterspflege-Leitbild empfohlenen Versorgungsschlüssel in den Bereichen spitalexterne Dienste, Alterssiedlungen, Alters- und Pflegeheimen und den Spitaleinrichtungen. Wiederum wurde festgestellt, dass die Entwicklung leicht von der Planung abwich. Vorwiegend wurden mehr Pflegeheimbetten betrieben als geplant. Kompensiert wurde dies durch einen Abbau der Altersheimbetten. Die Quoten für die Planung der benötigten Infrastrukturen wurden anhand des erhobenen Bedarfs neu formuliert. Der Bedarf an Betten in Alters- und Pflegeheimen wurde auf 4,8 bis 5,9 pro 100 betagte Einwohner festgelegt.
13 Bericht "Ritschard"
1985 erschien der von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion in Auftrag gegebene "Bericht zur Erhebung Alters- und Pflegeheime im Kanton Basel-Landschaft" von B. Ritschard-Ulrich, gefolgt vom "Bericht zur Stationären Altersversorgung" im Jahr 1986 von der gleichen Autorin. Ziel des Berichtes über die Alters- und Pflegeheime war es, kostenrelevante Faktoren zu erheben, wenn möglich zu verknüpfen und zwischen den Heimen zu vergleichen. Schwerpunkt der Erhebung bildetete der zunehmende Pflegebereich in den Heimen.
14 Umsetzung der Planungsergebnisse
Aufgrund der evaluierten Planung erfolgte im Laufe der Jahre eine bedarfsorientierte Umsetzung. Erhebliche Einschränkungen wurden, wie erwähnt, bei der Errichtung von Alterswohnungen und Alterssiedlungen gemacht. Die Planung ging für 1990 von einem Bedarf von 2207 Wohneinheiten aus, realisiert wurden hingegen nur etwa 1 000. Die Planung der Alters- und Pflegeheimbetten verlief dagegen kontinuierlich und erreichte 1990 eine Bettenzahl von 1700. Bis im Jahre 1997 erfolgte ein weiterer Ausbau auf 2184 Betten. Gemäss der evaluierten Planung entstanden in den letzten 15 Jahren nur noch Heime, die auch bedarfsgerechte Pflege leisten können. Mit diesem Konzept wird den betagten Menschen ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erspart. Umgesetzt wurden auch alle geplanten Alters- und Pflegeheime nach regionalen Gesichtspunkten. Der Bau des Alters- und Pflegeheimes Ormalingen im Jahre 1995 hat diese Vorhaben abgeschlossen. Heute stehen vorwiegend Renovationen und Umbauten bestehender Heime an, um den Bedarf an Einerzimmern mit entsprechenden sanitären Einrichtungen zu decken. Im Spitexbereich wurden die Prognosen sowohl im Pflege- als auch im hauswirtschaftlichen Bereich übertroffen und liegen zur Zeit wesentlich über den Richtwerten.
2 Bericht
21 Ausgangslage
Der Regierungsrat beauftragte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit der Bearbeitung der Motion (89/71) von Landrat Peter Brunner. Um eine umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Bereiche der Altershilfe im Kanton Basel-Landschaft sicherzustellen, wurde eine begleitende Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der ambulanten und stationären Einrichtungen eingesetzt. Mit der Erarbeitung des vorliegenden Berichtes zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft wurde Professor Dr. Jürg H. Sommer, Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum der Universität Basel, betraut. Die Grundlagenerhebungen zum Bericht konnten im Rahmen einer Lizentiatsarbeit von Violette Weibel erhoben werden.
22 Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft
Der Bericht enthält eine umfassende Bestandesaufnahme der heutigen Infrastrukturen, die aufgrund der Auswertung zielgerichteter Fragebogen an die Gemeinden, die Trägerschaften der Alterswohnungen und Alterssiedlungen, die Spitexorganisationen sowie Tagesstätten und an die Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime erstellt werden konnte. Der Bericht stützt sich im weiteren auf die Aussagen des Berichtes zur Lage der Betagten im Kanton Basel-Landschaft ab, den die Pro Senectute Baselland 1995 veröffentlichte. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen für künftige Planungen und den Ausbau der Infrastrukturen - begründet auf der projektierten, zunehmenden Alterung der Bevölkerung des Kantons - zeigen die veränderten Rahmenbedingungen auf und weisen auf die künftige zentrale Rolle der Gemeinden hin. Merkmal der veränderten Rahmenbedingungen bildet der Übergang vom angebots- zum nachfrageorientierten Verhalten.
23 Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden
Mit der Annahme des Gesetzes über die Aenderung der Gemeindebeiträge vom 10. April 1997, das in der Volksabstimmung vom 8. Juni 1997 zur Abstimmung gelangte, übernehmen die Gemeinden die volle Beitragsleistung an die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- Pflegeheimen. Die gemeinsame Kostentragung durch die Gemeinden wird beibehalten, jedoch regionalisiert, indem die jeweiligen Beitragsgemeinden eines Alters- und Pflegeheimes die Kosten ihrer Beitragsempfänger und Beitragsempfängerinnen unter sich nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl aufteilen. Die Aufgabenteilung bewirkt im weiteren auch die Verlagerung bisheriger Kompetenzen des Kantons auf die Ebene Gemeinden.
24 Vernehmlassung zum Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft
Mit Regierungsratsbeschluss vom 13. Januar 1998 erfolgte die Genehmigung zur Vernehmlassung des Berichtes zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft an die Gemeinden.
25 Resultate der Vernehmlassung zum Bericht und Zusatzfragen
Von den 86 Gemeinden des Kantons, die zur Vernehmlassung eingeladen wurden, haben 42 Gemeinden eine Rückmeldung zugesandt; 20 der 42 Stellungnahmen beziehen sich auf die Unterstützung der Aussagen in der Vernehmlassung des Verbandes der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und des Verbandes der Gemeindeschreiber und -Verwalter des Kantons Basel-Landschaft (VGG). 22 Gemeinden haben Ausführungen zu einzelnen Themen gemacht oder umfassend Stellung bezogen und Vorschläge eingebracht, die in den Zusammenfassungen schwerpunktmässig berücksichtigt sind.
25.1 Zum Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft / Können Sie dem Bericht als Ganzem generell zustimmen?
Zusammenfassung: Ausser Ormalingen und Reinach kann keine der Gemeinden dem Bericht zur Altersversorgung generell zustimmen. Die Bewertung der übrigen Gemeinden geht von "gute Bestandesaufnahme, gute Grundlage für die Erarbeitung eines Altersleitbildes, brauchbar als Standortbestimmung" etc. bis hin zur völligen Ablehnung. Insbesondere wird bemängelt, dass der Bericht keine Perspektiven zur künftigen Alterspolitik aufzeigt (vermisst werden Zielsetzungen, Ideen, Vergleiche mit anderen Kantonen oder dem Ausland, Visionen, finanzielle Aspekte). Erwartet wurde ein Leitbild mit Aussagen zu den künftigen regionalen Bedürfnissen und Mustervorgaben zur Erstellung der künftigen bedarfsgerechten örtlichen Infrastrukturen. Bedauert wird, dass im Altersbericht überhaupt keine konstruktive Vorstellung entwickelt wurde, wie der prognostizierten Zunahme der betagten Bevölkerung im Kanton Rechnung getragen werden soll. Vermisst wird auch das Fehlen statistischer Angaben zur künftigen Kostenentwicklung in den Bereichen Ergänzungsleistung und Hilflosenentschädigung. Im weiteren wird ausgesagt, dass der Bericht zur Verallgemeinerung neigt und Aussagen über echte Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung und Entwicklung der Angebotspalette fehlen. Vermisst werden ebenfalls Aussagen zur Abgrenzung, welche betagten Menschen zweckmässigerweise in einem APH betreut werden sollten, in einer Alterswohnung oder durch spitalexterne Dienste.
25.2 Haben Sie wichtige Ergänzungen zum Bericht?
Verband (VGG): Der Bericht soll mit Folgerungen aus den Bestandesaufnahmen, Projektionen und weiteren, noch zu erstellenden Analysen ergänzt werden.
Folgende Gemeinden haben ergänzende Fragen aufgeworfen und Vorschläge eingebracht:
Arisdorf: Baut der Kanton ein Geriatriespital? Welche Wohnformen im Alter gedenkt der Kanton zu favorisieren? Welche neue Nachfragesituation wird für die regionalen Altersheime durch die ausgebauten Spitex-Dienste der Gemeinden entstehen? Gedenken Kanton und Krankenkassen Spitex und Nachbarschaftshilfe noch weiter auszubauen und damit den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen?
Binningen: Der Kanton Baselland braucht vermehrt partnerschaftliche Strukturen und Koordinationsstellen zwischen Kantons- und Gemeindeebene. Die Auswirkungen der kantonalen Spital- und Geriatrieplanung auf die Planung der kommunalen Pflegeplätze sind aus dem Bericht nicht ersichtlich. Zur künftigen Bedarfsabklärung im Bereich Pflegeheimbetten sollten Planungsinstrumente und "Frühwarnsysteme" entwickelt werden. Der Kantonale Spitexverband, die Alters- und Pflegeheim-Leiter-Konferenz und die Pro Senectute sollten mit generellen Fachaufgaben betraut werden. Die Vielfalt der individuellen Situationen inbezug auf Gesundheit, Wohnsituation, finanzielle Situation und Ansprüche im Alter kommt zu wenig zum Ausdruck.
25.3 In welcher Form hat der vorliegende Bericht Einfluss auf Ihre künftige Planung?
Zusammenfassung: Mehrheitlich wird ausgesagt, dass der Bericht aufgrund der angeführten Mängel wenig Einfluss auf die künftige Planung in den Gemeinden haben wird. Etliche Gemeinden wollen ihre künftige Planung jedoch auf dieser Grundlage aufbauen, ein Altersleitbild auf Gemeindeebene erarbeiten oder ihr bestehendes Altersleitbild überprüfen. Zusätzliche und ausführliche Informationen werden betreffend Wohnformen im Alter, Erweiterungen des Platzangebotes in den Alters- und Pflegeheimen, zum Tagesstätten- und Spitexbereich gewünscht. . Für viele Gemeinden ist die demographische Alterung ein wichtiger Planungsfaktor, verbunden mit dem Wunsch, die Prognosen auf die Ebene Gemeinden auszuweiten.
25.4 Zur Zuständigkeit für Auskünfte, Informationen, Beratungen der betagten Bewohnerinnen und Bewohner: Wer stellt in der Gemeinde Beratung und Information sicher? Welche Verbesserungen wären wünschbar?
Der Verband (VGG): Hier hat der Kanton als Leistungsanbieter eine Informationsaufgabe noch zu wenig wahrgenommen.
Arisdorf: Allgemein ist mehr Information erwünscht. Diese sollte durch den Kanton erfolgen, da der Kanton den direkten Kontakt zu den einzelnen Leistungsträgern, Krankenkassen, IV etc. hat. Es ist ein Anliegen der Bevölkerung und zwar der jüngeren und älteren Generationen, über die finanziellen Auswirkungen von Alter und Krankheit informiert zu werden.
Reigoldswil: Wir befürworten eine zentrale kantonale Anlaufstelle. Die einzelnen Gemeindeverwaltungen müssten jedoch mit Grundinformationen für erste Auskünfte versorgt werden.
Tenniken: Periodische Wiederholung der wichtigsten Informationen betreffend Ergänzungsleistung (EL), Hilflosenentschädigung (HE), Mahlzeitendienst, Spitex, Hilfsmittel etc. für die Betagten zu Hause wäre wünschenswert.
Zusammenfassung: Fast alle Gemeinden geben an, dass die Informationen vor Ort durch die Gemeindeverwaltungen, die sozialen Dienste, die Spitex-Organisationen, die Altersheime und Pro Senectute sichergestellt werden. Als mangelhaft werden die vorhandenen Informationen über den Erhalt von Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung und Leistungen aus der Krankenkasse (Krankenkassenversicherungsgesetz, Prämienverbilligung) bewertet, insbesondere beim Inkrafttreten neuer Bestimmungen. Hier wird der Informationsfluss vom Bund über den Kanton zu den Gemeinden, respektive betroffenen Institutionen gefordert. Die Informationspflicht im Sozialversicherungswesen soll seitens des Kantons wahrgenommen werden und zwar in bedeutend höherem Ausmass als bisher.
25.5 Zur Wahlfreiheit bezüglich des Alters- und Pflegeheimplatzes innerhalb des Kantons: Soll die Wahlfreiheit bezüglich des Alters- und Pflegeheimplatzes beibehalten werden? Möchte die Gemeinde Einschränkungen vornehmen? Wenn ja welche?
Verband (VGG): Befürwortet grundsätzlich die Wahlfreiheit im Sinne einer begründeten Option für ein anderes als das Heim der eigenen Region, sofern dies nicht zu einer spürbaren Unterbelegung des eigenen Heimes führt. Die Kostenpflicht der Gemeinde sollte dabei normalerweise auf die Höhe der Kosten des eigenen Heimes begrenzt sein. Diese Meinung wird mehrheitlich mitgetragen.
Zusammenfassung: Vorwiegend wird der Wahlfreiheit beim Alters- und Pflegeheim-Platz innerhalb des Kantons zugestimmt, jedoch ohne Verpflichtung für die kostenpflichtige Gemeinde zur Ausrichtung einer höheren Tagestaxe als die vor Ort bewilligte Taxe.
25.6 Entschädigungen für die Bereitstellung von Entlastungs- und Notfallbetten. Erachten Sie eine Pauschale von Fr. 5 000.-- pro Bett und Jahr als angemessen?
Erläuterung: Bisher haben die Alters- und Pflegeheime Entschädigungen für die erwähnte Bereitstellung pro Tag erhalten. Der Gesamtaufwand betrug jährlich etwa Fr. 330 000.--. Die Anrechnungspraxis soll überdacht werden und durch eine jährliche Pauschale pro bereitgestelltem Bett entschädigt werden. Als Pauschale werden Fr. 5 000.-- pro Bett und Jahr seitens der Direktion vorgeschlagen.
Verband (VGG): Erachtet die Pauschale von Fr. 5 000.-- nicht als angemessen, damit ungedeckte Kosten nicht auf die anderen Heimbewohner und -bewohnerinnen überwälzt werden.
Zusammenfassung: Dieser Meinung schliessen sich bis auf 5 Ausnahmen alle Gemeinden an.
1 Gemeinde schlägt eine Pauschale von Fr. 12 000.-- vor.
25.7 Sollen diese Kosten von den Gemeinden als separate Subvention abgegolten werden oder sind sie im Betriebsaufwand zu berücksichtigen?
Verband (VGG) schlägt vor, die Kosten separat zu entschädigen, nicht über den Betriebs-aufwand. Die Gemeinden machen unterschiedliche Aussagen. In 13 von 42 Vernehmlassungen wird eine Abgeltung über den Betriebsaufwand befürwortet.
Zusammenfassung: Vorwiegend wird die Pauschalabgeltung für die Bereitstellungskosten des Entlastungs- und Notfallbettes abgelehnt und eine Abgeltung des effektiven Aufwandes, möglichst nicht über die Betriebsrechnung sondern als separate Subvention ohne Bezeichnung der Zuständigkeit vorgeschlagen. Im Übrigen betreffen diese Fragen die Kostenstruktur, welche im Rahmen der Überarbeitung des Alters- und Pflegeheimdekretes geklärt werden sollen.
25.8 Wem ordnen Sie die Sicherstellung der Pflegequalität und das Controlling zu? Sollen die Sicherstellung der Pflegequalität und das Controlling durch die Gemeinden erfolgen? Soll der Kanton diese Aufgaben übernehmen?
Verband (VGG): Da die Aufsicht über die Heime an die Gemeinden übergehen soll, gehören auch die Sicherstellung der Pflegequalität respektive das Controlling in den Aufgabenbereich der Gemeinden. Vermutlich werden die Gemeinden diese Aufgaben sinnvollerweise im Verband gemeinsam wahrnehmen, da eine zentrale Stelle am besten für einen einheitlichen Leistungsstandard in den verschiedenen Heimen sorgen kann. Der Kanton soll diese Aufgaben nicht übernehmen. Qualitätssicherung und Controlling sollen von den Gemeinden gemeinsam durchgeführt werden.
Zusammenfassung: Von den 42 Stellungnahmen haben sich 19 Gemeinden explizit zu dieser Frage geäussert. 7 Gemeinden wünschen, dass der Kanton diese Aufgaben wahrnimmt.
2 Gemeinden wünschen eine unabhängige Stelle. 33 Gemeinden wollen die Sicherstellung der Pflegequalität und das Controlling grundsätzlich selbst wahrnehmen, wovon 10 Gemeinden Ausführungen dazu machen (z. B. Kanton kann höchstens allgemeine Richtlinien für den anzubietenden Standard aufstellen und aktiv werden, wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden). Die übrigen 23 schliessen sich der Vernehmlassung und Meinung des Verbandes an.
25.9 Zur Rolle des Kantons und der Gemeinden: Wünschen Sie, dass die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wie bisher die Beitragsverfügungen erstellt und die damit verbundenen Aufgaben weiterhin wahrnimmt? Oder soll diese Aufgabe vollumfänglich von der kostenpflichtigen Gemeinde wahrgenommen werden? Wenn ja: Bezeichnung der Stelle in der Gemeinde, die künftig für die Beitragsverfügungen und die damit verbundenen Aufgaben zuständig ist.
Verband (VGG): Die Frage der künftigen Beitragsverfügungen sollte im Rahm der Revision des Alters- und Pflegeheimdekretes noch genauer geklärt werden. Der Verband sieht aufgrund der Dienstleistung, die der Kanton unentgeltlich für die Gemeinden erbringen will, eher die Möglichkeit für die Beibehaltung der bisherigen Aufgabe durch den Kanton, befürchtet jedoch, dass viele Gemeinden die Verfügungen selbst erstellen möchten.
Zusammenfassung: Von den 42 Vernehmlassungen aus den Gemeinden schliessen sich 21 der Stellungnahme des Verbandes ohne spezielle Ausführungen an. Die übrigen 21 haben grundsätzlich alle, mit Ausnahme von Reinach, gewünscht, dass die Verfügungen weiterhin durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erstellt werden. Begründet wird dies damit, dass der Kanton den Zugang zu diesbezüglichen Informationen hat, eine gut ausgebaute Infrastruktur besitzt und die nötige Routine vorhanden ist, um auch komplexe und spezielle Fälle zu verfügen. Im weiteren sei so die Gleichbehandlung des Personenkreises, der Gemeindebeiträge beansprucht, gewährleistet und die nötige Administration mit ausserkantonalen Heimen geregelt. Frenkendorf führt aus, dass die Gemeinden als Zahlungspflichtige mit Kopien der Verfügungen bedient werden sollen und über das Einspracherecht verfügen sollen. Reigoldswil ist für die Beibehaltung der heutigen Regelung, schlägt jedoch vor, dass es den Gemeinden freizustellen sei, ob diese Aufgabe durch den Kanton oder die betreffende Gemeinde wahrgenommen wird.
25.10 Welche weiteren Aufgaben würden Sie konkret beim Kanton sehen?
Verband (VGG): Der Verband ist der Meinung, dass die Fragen hierzu viel zu eng gestellt sind und führt folgenden Wortlaut an: "Wenn eine Befragung (Altersbericht S. 27) ergibt, auf die demographische Alterung habe der Kanton zu reagieren, dann genügt unserer Meinung nach der lapidare Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und das Gemeindebeitragsgesetz nicht; dann wäre der Sache genauer nachzugehen. Es ist doch offenkundig unklar, wer nun welche Konklusionen ziehen und welche weiteren Schritte unternehmen soll."
Allschwil und Schönenbuch wünschen Unterstützung zur Erstellung eines Leitbildes (Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der Gemeinde im Hinblick auf die Bevölkerungsstruktur).
Arisdorf wünscht die Beitragsauslösung an die Alters- und Pflegeheime durch den Kanton.
Binningen befürwortet die Errichtung einer Koordinations- und Informationsstelle auf kantonaler Ebene für ambulante und stationäre Einrichtungen in Fragen der Sozialversicherungen (AHV, HE, EL, Krankenkassen), für Ausbildungsfragen und für die Weiterleitung politischer Entscheidungen aus dem Bereiche der Fürsorge- und Sanitätsdirektorenkonferenz.
Frenkendorf erachtet die Teilnahme an den Verhandlungen mit den Krankenkassen betreffend Pflegekostenbeiträge an die Heimaufenthalte als Aufgabe des Kantons.
Tenniken und Zwingen befürworten und wünschen ein partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen Kanton und Gemeinden.
Therwil sieht beim Kanton lediglich Entscheide auf konzeptioneller und politischer Ebene, d. h. die Koordination der Altersbetreuung im Rahmen der gesamten Gesundheitsbetreuung. Ueber das Spitalwesen und die Gesetzgebung zur Krankenversicherung ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte zur Altersversorgung. Hier hat der Kanton die grundsätzlichen Entscheide zu fällen und die Weichen zu stellen. Die eigentliche Altersbetreuung sollte den Gemeinden überlassen werden. Bezüglich der Führung von Alters- und Pflegeheimen, der Zurverfügungstellung von Alterswohnungen und der Wahrnehmung von Spitex-Aufgaben sollte der Kanton lediglich Empfehlungen und Richtlinien abgeben. Ebenfalls hätte der Kanton vermutlich direkt oder über den Finanzausgleich gewisse Subventionen zur Verfügung zu stellen sowie die Frage der Pensionskassenzugehörigkeit (bisher beim Kanton) von Alters- und Pflegeheim- sowie Spitex-Personal zu klären.
Zusammenfassung: Der Kanton soll gemäss Resultat aus der Vernehmlassung die Koordination im ambulanten und stationären Altersbereich wahrnehmen, Hilfe und Unterstützung bieten, Richtlinien zur Planung auf Kantons- und Gemeindeebene erstellen, die Ausbildung überwachen, Fragen zum Finanzausgleich klären und Partnerschaft üben. Im weiteren wird erwartet, dass der Kanton zu den besonderen Gegebenheiten im Hinblick auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und der daraus abzuleitenden erforderlichen Massnahmen die Initiative ergreift.
25.11 Welche weiteren Aufgaben sollen nach Ihrer Auffassung neu den Gemeinden überbunden werden?
Allschwil und Schönenbuch vertreten die Meinung, dass den Gemeinden keine weiteren Aufgaben überbunden werden sollten.
Binningen: Auf der Basis einer Leistungsvereinbarung sollte die Gemeinde zuständig sein für die Genehmigung von Budget und Taxen und die Rechnungsabnahme. Damit verbunden sind auch Entscheidungen über Lohnbasis und Lohneinstufung.
2.5.12 Zusatzinformationen und Erwartungen an den Kanton
Verband (VGG) Oberwil und weitere: Zu den wirklichen Fragen nimmt der Bericht keine Stellung. Wir erwarten deshalb, dass uns in den nächsten Monaten ein überarbeiteter und insbesondere um aussagekräftige Perspektiven erweiterter Bericht vorgelegt wird. Ferner ergeben sich Fragen zu den künftigen Baukostenbeiträgen, dem Finanzausgleich und zur Detailregelung der Kostenneutralität.
26 Umsetzung der Vernehmlassungsresultate
Anlässlich der Vernehmlassungsresultate wurde der zweite Teil (Anhang 2) des Berichtes vom Statistischen Amt überarbeitet und die "Altersprojektionen 1996 - 2020" zusätzlich mit den Annahmen für die einzelnen Gemeinden versehen.
In einem dritten Teil (Anhang 3) des beiliegenden Berichtes wurden detailliertere Aussagen zu den Bereichen Wohn- und Betreuungsformen im Alter, zum Spitexbereich und den Tagesstätten, zu Auswirkungen der Spitalplanung auf den Alters- und Pflegeheimbereich und zu Planungsfragen erarbeitet, die anlässlich der Vernehmlassung von den Gemeinden thematisiert wurden. Ergänzt wurde der Anhang mit Kennzahlen zu den Finanzierungen, Informationen im Bereich Ergänzungsleistungen und den geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Weitere Problemstellungen, die seitens der Gemeinden vorgebracht wurden, betreffen Inhalte des bestehenden Alters- und Pflegeheim-Dekretes oder künftige Regelungen auf dieser Ebene. Somit wird in der in Vorbereitung stehenden Landratsvorlage zur Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes auf diese Bereiche eingegangen.
3 Anträge
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat:
1. Den vorliegenden Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 Altersprojektionen 1996 - 2020 und Anhang 3 Kennzahlen und Finanzierungselemente zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
2. Die Motion (89/71) von Landrat Peter Brunner vom 20. März 1989 betreffend Überarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 27. Oktober 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin