1998-221

Landrat / Parlament


Postulat von Peter Brunner: Kontrollberichte und Analysen des Bundesgerichts: Über die Urteilspraxis der Baselbieter Gerichte



Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen

Autor: Peter Brunner, SD

Eingereicht: 29. Oktober 1998


Nr.: 1998-221




Mit der Neuwahl der Baselbieter Gerichte durch den Landrat, stellt sich auch immer wieder die Frage, wieweit die Baselbieter Rechtsprechung mit der Verfassung und den Gesetzen (Bund und Kanton) sowie den gesellschaftspolitischen Erwartungen übereinstimmen und ihnen entsprechen.

Auch wenn die Judikative unabhängig von Parlament und Regierung, ihre Verantwortung wahrnehmen muss und soll, ohne eine gewisse Transparenz und Kontrolle besteht aber auch die Gefahr, dass ein Teil der Justiz zu large oder zu harte Urteile fällt. Es gibt Rechtsentscheide, die zunehmend in den Medien und der Öffentlichkeit auf Unverständnis, Kritik oder Ablehnung stossen.


Selbst wenn je nach politischer Ansicht und Meinungen die Rechtsprechung immer wieder umstritten sein wird, mit einer qualitativen und nicht nur statistischen Transparenz, kann gegenüber dem Gesetzgeber Landrat wie der Öffentlichkeit, dies zu mehr Verständnis und Dialogbereitschaft führen. Zudem kann dies je nach Situation und Rechtsprechung auch für den Gesetzgeber zu notwendigen Verbesserungen und Klarstellungen bei Gesetzesrevisionen führen.


Ich bitte daher den Regierungsrat,


die Ergebnisse der fallweisen Überprüfung der Gerichtsurteile durch das Bundesgericht, eventuell mit ergänzenden Bemerkungen und Erläuterungen der betroffenen Gerichte und Personen, dem Landrat mit dem Amtsbericht des Obergerichtes, zur Kenntnis beizulegen.


Back to Top