1998-227 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 26. November 1998 zur Vorlage 1998-227


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


betreffend Universitäts-Kinderspital beider Basel, Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz; Baukreditvorlage


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung

Mit Beschluss vom 3. November 1998 hat der Regierungsrat die Baukreditvorlage 98/227 betreffend Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz für das Universitäts-Kinderspital beider Basel genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.


Die Bau- und Planungskommission, welche das Geschäft überwiesen erhielt, befasste sich an ihren Sitzungen vom 5. und 19. November 1998 mit der Baukreditvorlage.


An den Sitzungen standen für die Erläuterungen dieser Vorlage und Behandlung der Fragen Regierungsrätin Elsbeth Schneider, Regierungsrat Eduard Belser, Departementssekretär Rolf Schneider, Hans Kaufmann, Spitalverwalter Kantonsspital Bruderholz, Rösli Frick, Leiterin Ökonomie Kantonsspital Bruderholz, Alfred Oppikofer Kantonsarchitekt, Roya Blaser, stv. Kantonsarchitektin, Judith Brändle, Architektin Hochbauamt, zur Verfügung.




2. Vorstellung der Vorlage


Einleitend erläuterte der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die konzeptionellen Ueberlegungen zur Nutzung des Baukörpers der Kinderklinik Bruderholz nach deren Vereinigung mit dem Kinderspital Basel. Von Anfang an war es Planungsprinzip, kein zusätzliches Bauvolumen zu errichten, sondern die bestehende Substanz zu nutzen. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten (Grobplanung zuhanden der Vorlage Nr. 98/35 vom 17. Februar 1998 betreffend Aenderung des Spitalgesetzes und Genehmigung des Kinderspitalvertrages) wurden die baulichen Massnahmen auf rund 1,9 Millionen Franken geschätzt. Diese Schätzung erwies sich als unvollständig und damit deutlich zu tief. Ein zentraler Punkt betraf die Operationssäle. Es zeigte sich, dass die beiden Notfall-Operationssäle, die seit 25 Jahren kaum benutzt wurden und welche nun für das UKBB bereitgestellt werden sollen, den heutigen Anforderungen punkto Lüftung (Raumluftklasse 1) nicht genügen und dass sie für die teilweise sehr aufwendigen orthopädischen Eingriffe zu klein sind. Nicht berücksichtigt wurde ferner die Frage der Aufrüstung im Sicherheitsbereich, insbesondere bezüglich des schon 25 Jahre alten Brandschutzes. Die im Frühjahr 1998 einsetzende Detailplanung der Betriebsabläufe führte zum in der Baukreditvorlage dargelegten Investitionsbedarf von 6,2 Mio. Franken. Dabei beträgt der Anteil der Kosten für Unterhaltsarbeiten ca. 1,4 Mio. Franken. Die effektiven Investitionskosten belaufen sich demnach auf ca. 4,8 Mio. Franken. Obwohl damit im Vergleich zur Schätzung erheblich mehr investiert werden muss, wird der Betrieb des UKBB nicht teurer, als vorausgesagt. Die Verzinsungs- und Amortisationskosten belaufen sich auf rund Fr. 412'000.--. Dieser Betrag ist im Globalkredit von 17.7 Mio. Franken für das UKBB enthalten. Im Frühjahr ging man von einem notwendigen Globalkredit von 18.5 Mio. Franken aus. Somit werden die Beiträge des Kantons Basel-Landschaft trotz der höheren Investition um rund 800'000 Franken tiefer zu stehen kommen als angenommen.


Die Frage, wie die verschiedenen Disziplinen auf die beiden Standorte zu verteilen sind, bildete einen Kernpunkt der Planung. Sie wurde von den Chefärzten, also auf der Fachebene, erörtert und anschliessend von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Aerzten, Angehörigen der Pflege- und Therapiedienste, Vertretungen der Aerztegesellschaften beider Kantone und des Verbandes Kind und Spital vertieft geprüft. Es galt dabei, eine gewisse Ausgewogenheit des Angebotes an beiden Standorten zu erzielen und jene Bereiche am jeweiligen Standort zusammenzufassen, die Synergien begünstigen. Die grössten finanziellen Einsparungen wären möglich gewesen, wenn die Neonatologie nach Basel verlegt worden wäre. Dies wiederum hätte jedoch negative Auswirkungen auf die Geburtshilfeklinik Bruderholz gehabt und wäre mit der damit verbundenen Abkehr vom System eines Zentrums für Mutter und Kind einem relevanten Rückschritt gleichgekommen.




3. Beratung der Vorlage und Fragen


3.1 Betriebliche Fragen


Wie sieht das Nutzungskonzept der gesamten Personalwohnsiedlung aus? Ist es aus konzeptionellen Gründen richtig die Büros im 4. bis 6. Obergeschoss des Personalwohnhauses A unterzubringen?




Ausgangslage


Die Bewirtschaftung der Personalwohnsiedlung, bzw. der Zimmer und Wohnungen erfolgt gemäss Regierungsratsverordnung Nr. 2862 vom 7. November 1995 über die Vermietung von Wohnungen und Zimmern. Die Personalwohnsiedlung erfreut sich einer hohen Nachfrage nach Wohnraum. Die Nachfrage hat sich in den letzten Jahren verändert, d.h. die Nachfrage nach Wohnraum durch das Personal ist gesunken, dafür ist die Nachfrage von extern gestiegen. Jeden Monat müssen etliche externe Anfragen abgelehnt werden. Das Personal wird bei der Vermietung in jedem Fall priorisiert. Es wird immer genügend Wohnraum für Personal freigehalten. Etwa 50 % der Mieterinnen und Mieter arbeiten extern, 35 % im Spital und der restliche Prozentsatz wird als Gästezimmer angeboten. Die Auslastung der Personalwohnsiedlung betrug 1997 rund 80 %. In den letzten 15 Jahren wurde kein Wohnraum umgenutzt. Es wurden lediglich wenig benutzte Infrastrukturräume sinnvolleren Zwecken zugeführt (z.B. Aufenthaltsräume zu Sitzungs- und Seminarräumen umgewandelt). Neben Wohnraum stellt die Personalwohnsiedlung Schulungsräume, einen Vortragssaal und Sitzungszimmer zur Verfügung. Diese werden zunehmend von intern und extern benutzt.




Begründung der Lage der Büros UKBB im 4. - 6. Obergeschoss des Personalwohnhaus A


- Das Haus A liegt luftlinienmässig am nächsten zur Kinderklinik.


- Im 6. OG stehen 2-Zimmerappartements zur Verfügung, welche ohne Mauerdurchbrüche als Chefarztbüros mit vorgelagerten Sekretariaten verwendet werden können.


- Die Büroräume sollten möglichst nahe beieinander liegen. Zusätzlich zum 6. OG werden die beiden darunterliegenden Geschosse mit 1- Zimmerwohnungen umgenutzt.


- Die 2-Zimmerappartements im 6. OG konnten in den letzten zwei Jahren aufgrund der Mietzinserhöhung 1996 nicht mehr so gut vermietet werden wie früher, so dass eine Vermietung an das UKBB dem Personal keinen äusserst gefragten Wohnraum entzieht.


- Die Lifte können ohne Einschränkungen benutzt werden, zumal die Wohnungen tagsüber kaum bewohnt sind.


- Langfristig sollen im Personalwohnhaus A die nicht das Wohnen betreffenden Bereiche zusammengefasst werden.


- Von 259 zur Vermietung zur Verfügung stehenden Wohneinheiten benötigt das UKBB deren 35, d.h. rund 13,5 %.




Finanzielle Konsequenzen für die Personalwohnsiedlung


Die Vermietung der drei Geschosse an das UKBB ist für die Personalwohnsiedlung kostenneutral und verursacht keine Einnahmenminderung.




3.2 Bauliche Fragen


Was ist unter Vollbrandschutz zu verstehen und wo wird er angewendet?


Brandschutztechnischer Vollschutz ist für den Operationstrakt und die Kinderklinik vorgesehen. Er entspricht heute zeitgemässem Klinikstandard. Der Vollschutz umfasst Massnahmen an der Lüftung, (Anpassungen der Kanalführung, zusätzliche Brandschutzklappen). Einbau von zusätzlichen Brandmeldern und Verkleidung der Steigzonen mit nicht brennbaren Materialien.




Welchen Einfluss auf die Architektur des Gebäudes hat das Versetzen der Fassade in die Balkonebene im Bereich der Kinderintensivstation?


Der Balkon vor der heutigen Neonatologie im 2. Obergeschoss besitzt bereits eine einfache Verandaverglasung. Mit dem Ausbau zur Kinderintensivstation wird die Wärmedämmung in den Balkonbereich hinaus verschoben. Dies bedingt den Neubau dieses Fassadenbereichs entsprechend den geltenden wärmetechnischen Vorschriften. Der heutige architektonische Ausdruck wird dabei beibehalten.




Was ist in den Kosten für den Verbindungsweg zwischen der Kinderklinik und dem Personalwohnhaus A enthalten?


Der neu geplante Verbindungsweg führt durch teilweise bewaldetes Gelände. Neben der Erstellung des eigentlichen Weges ist eine gute Beleuchtung notwendig. Die Überdachung ist als Metallkonstruktion mit Ausfachungen aus Blechpanelen, die teilweise auch als seitlicher Schutz angebracht werden, geplant.




Wie werden die Kredite für EDV und Medizintechnik verrechnet?


Massnahmen für ein gut ausgebautes EDV-Kommunikationssystem zwischen und innerhalb der beiden Spitalstandorte werden über den EDV-Kredit des UKBB abgegolten. Analog dazu werden Ergänzungen der medizintechnischen Ausrüstung und Apparate über den Medizintechnik-Kredit des UKBB verrechnet. Die beiden Kredite sind Bestandteil des Transferkredites (UKBB-Globalbeitrag) von je Fr. 2,4 Mio. für beide Kantone.




Was geschieht mit der Telefonvermittlungsanlage?


Das UKBB erhält eine neue leistungsfähige Telefonanlage, die eine optimale Kommunikation zwischen den beiden Standorten gewährleistet. Die Koordination mit der Telefonvermittlungsanlage des Kantonsspitals Bruderholz, das seinerseits die 25-jährige Anlage ersetzen muss, wurde frühzeitig aufgenommen um Schnittstellenprobleme zu vermeiden. Die Baukreditvorlage für den Ersatz der Anlage KSB ist in der Baudirektion in Vorbereitung.




Welche Beträge sind aus dem Kinderspitalfond zu erwarten? Wofür können sie verwendet werden?


Fondsgelder aus Spenden und Legaten, über welche insbesondere das Kinderspital Basel verfügt, können für "Kunst am Bau"-Projekte, aber nicht für Umbaumassnahmen eingesetzt werden.




Wurde dem Bund ein Subventionsantrag unterbreitet?


Dem Bund wurde kein Subventionsgesuch unterbreitet. Die Abklärungen ergaben, dass die Zusagen für 1999 zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Baukreditvorlage bereits abgeschlossen waren und die Subventionen für Kanton Basel-Stadt für andere Universitätsbauten vorgesehen sind. Zudem werden nach dem Hochschulförderungsgesetz des Bundes ab 2000 keine Subventionen mehr ausgerichtet.




Aus welchem Grund wurde das Architekturbüro Itten + Brechbühl mit den Planungsarbeiten beauftragt? Wie setzen sich die Kosten für die Planungsphase zusammen?


Das Architekturbüro Itten + Brechbühl ist mit dem Ausbau der Notfallstation im Kantonsspital Bruderholz beauftragt. Der komplexeste und anspruchsvollste Teil der Umbaumassnahmen UKBB - der Operationstrakt - schliesst örtlich und terminlich direkt an den Ausbau Notfallstation an. Um Know-how-Verlust zu verhindern und die Koordination zur Notfallstation zu gewährleisten, wurde aufgrund der guten Erfahrungen das Büro Itten + Brechbühl gewählt.


Die Planungskosten umfassen die Honorarkosten des Architekten und aller Fachplaner. Da es sich im Umbaubereich um viele kleine Massnahmen, Bestandesaufnahmen und zusätzliche Untersuchungen handelt, die einen höheren Aufwand bedingen, sind die Planungskosten relativ hoch und nicht mit einem Neubauprojekt vergleichbar.




Kann das Parlament inskünftig seinen Einfluss auf das UKBB nur noch über das Globalbudget geltend machen?


Das UKBB ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die von den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt getragen wird. Im von beiden Kantonen bewilligten Globalkredit sind die Mietkosten (inkl. Kosten für Verzinsung und Amortisation der baulichen Investitionen) für das UKBB im Kantonsspital Bruderholz enthalten.


Die Kreditsituation wird inskünftig weitgehend der Situation der Fachhochschule beider Basel entsprechen.




3.3 Gesetzliche Bestimmungen zum Landratsbeschluss


Gemäss Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz vom 20. Mai 1996 sind gebundene Ausgaben wie folgt definiert:




§ 1 Definition der gebundenen Ausgabe


Eine Ausgabe ist gebunden,


b. wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verwaltung unbedingt nötig ist oder


c. wenn anzunehmen ist, die Stimmberechtigten hätten mit einem vorausgehenden Grunderlass auch die aus ihm folgenden Aufwendungen gebilligt, falls ein entsprechendes Bedürfnis voraussehbar war, oder falls es gleichgültig ist, welche Sachmittel zur Erfüllung der vom Gemeinwesen mit dem Grunderlass übernommenen Aufgaben gewählt wurde.


Das Baselbieter Stimmvolk hat am 27. September 1998 der Spitalgesetzänderung zugestimmt. Die Bedürfnisse für bauliche Massnahmen wurde angedeutet. Sie waren im vollem Umfang nicht voraussehbar. Die baulichen Investitionen von Fr. 6,2 Mio werden durch UKBB verzinst und amortisiert.


Beim vorliegenden Baukreditbegehren handelt es sich um den tatsächlichen Vollzug der vom Baselbieter Stimmvolk beschlossenen Zusammenführung der Kinderklinik Bruderholz und des Kinderspitals Basel.


Die Kommission ist sich der delikaten Problemstellung der gebundenen Ausgaben bewusst und will in keiner Weise die Volksrechte beschneiden. Sie stimmt nach eingehender Diskussion dem regierungsrätlichen Antrag mit 7 zu 3 Stimmen zu.




4. Abstimmung


Die Kommission beurteilt die Situation und die Umstände der Baukreditvorlage als politisch heikel. Sie gibt klar ihr Unbehagen betreffend der Kostenentwicklung für bauliche Massnahmen zum Ausdruck. Sie nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Verzinsung- und Amortisationskosten vollumfänglich im Globalkredit des UKBB enthalten sind.


Die Kommission ist überzeugt von der Notwendigkeit der Baumassnahmen im Kantonsspital Bruderholz für das Universitäts-Kinderspital beider Basel. Sie stimmt der Vorlage und dem Landratsbeschluss mit 9 zu 0 Stimmen, bei zwei Enthaltung zu.




5. Antrag


Aufgrund der voranstehenden Erwägungen und der Abstimmung beantragt die Bau- und Planungskommission dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf zum Landratsbeschluss zuzustimmen.




Binningen, 26. November 1998


Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: R. Felber



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