1998-228

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-228 vom 3. November 1998


Teuerungsausgleich für das Jahr 1999


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)


1 Allgemeines

Der Beschluss über den Teuerungsausgleich für das folgende Jahr wird gemäss § 39 des Personaldekrets durch den Landrat gefasst, wobei der Regierungsrat seinen Antrag an den Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) stellt. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats ist nach derselben Bestimmung der Oktober-Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise.


In § 39 Abs. 2 wird ferner bestimmt, dass der Landrat mit seinem Beschluss über den Teuerungsausgleich den Regierungsrat ermächtigt, die Lohntabellen im Anhang II des Beamtendekrets entsprechend zu ändern und per 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft zu setzen.




2 Teuerungsausgleich 1994, 1995, 1996, 1997 und 1998


Für das Jahr 1994 hatte der Landrat die Ausrichtung eines degressiven Teuerungsausgleichs beschlossen, und zwar dergestalt, dass Einkommensteile bis 48 000 Franken mit dem vollen Teuerungsausgleich und die weiteren Einkommensteile bis 97 200 Franken mit dem halben Teuerungsausgleich bedient wurden. Für die darüber hinaus gehenden Einkommensteile wurde kein Teuerungsausgleich ausgerichtet.


Für das Jahr 1995 wurde der Teuerungsausgleich mit 0,4 % voll ausgerichtet.


Für 1996 wurde wiederum ein degressiver Teuerungsausgleich auf der Basis von zwei Prozent Jahresteuerung ausgerichtet, und zwar nach dem gleichen Modell wie 1994.


Für das Jahr 1997 wurde kein Teuerungsausgleich ausgerichtet.


Für das Jahr 1998 wurde der Teuerungsausgleich mit 0,3 % voll ausgerichtet.




3 Teuerungsausgleich 1999


3.1 Landesindex der Konsumentenpreise


Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:


Der vom Bundesamt für Statistik berechnete Landesindex der Konsumentenpreise verharrte im Oktober 1998 auf dem Stand von 104.0 Punkten (Mai 1993=100, Oktober 1997=104.0). Innert Jahresfrist betrug die Teuerung somit 0.0%.




3.2 Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP)


An einer gemeinsamen Sitzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände und der Finanz- und Kirchendirektion hat festgestellt werden können, dass voraussichtlich zwischen Oktober 1997 und Oktober 1998 keine Teuerung stattgefunden haben wird. Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik hat sich diese Annahme nun als richtig erwiesen.




4 Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf keinen Teuerungsausgleich 1999 zu beschliessen.




Liestal, 3. November 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



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